AGB - VERSAND

PAKAJO.WORLD

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - 

VERSAND

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten ausschließlich und für alle Verträge und die allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen der Pakajo GmbH, Reichsbahnstraße 96, 22525 Hamburg, (im Folgenden „Pakajo“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“ oder „Vertragspartner“; Pakajo und Kunde oder Vertragspartner im Folgenden einzeln oder gemeinsam auch die „Partei/en“ genannt) über die Erbringung von inländischen und grenzüberschreitenden Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden „Transportvertrag“), die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://media-sc.com/ (im Folgenden die „Webseite“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von Pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt Pakajo ausdrücklich nicht an, es sei denn, Pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sollten in den Geschäftsbedingungen des Kunden Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgenden AGB schweigen, so kommt nur das diesbezügliche dispositive Recht und keinesfalls eine von diesem abweichende Bedingung des Kunden zur Anwendung. Diese AGB gelten auch dann, wenn Pakajo in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Dienstleistung vorbehaltlos ausführt.


Die Rechtsbeziehungen zwischen Pakajo und dem Kunden regeln sich in ihrer Anwendung jeweils vorrangig nach dem zwingenden Recht, Individualvereinbarungen, diesen AGB und ergänzend den AGB der Postgesellschaften und Paketdienste.


Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gleichermaßen, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Sendungen von und zwischen bestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriften des geltenden Rechts dieses Landes.

VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Pakajo ist im Hinblick auf den über die Webseite zustande gekommenen Transportvertrag alleiniger Vertragspartner des Kunden. Zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportdienstleistungen im Hinblick auf Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich Pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste, die den Transport für Pakajo ausführen. Allgemeine Geschäfts- und Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste stehen hier zur Verfügung und finden auf den Transportvertrag zwischen Pakajo und dem Kunden entsprechende Anwendung. Mit allem Vorstehenden erklärt sich der Kunde durch Abschluss des Transportvertrages mit Pakajo ausdrücklich einverstanden.


Pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger. Pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch üblicherweise nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist verpflichtet. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie mit Pakajo ausdrücklich vertraglich vereinbart worden sind und der Kunde Pakajo alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.


Pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf der Webseite angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. 


Pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen/Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf vertraglich über die Webseite zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner für den Kunden. Bei sämtlichen Reklamationen/Anfragen des Kunden sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen. Die Korrespondenz wird in der Regel über das vom Kunden bei Abschluss des Transportvertrages angegebene E-Mail-Konto geführt.

VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.


Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Webseite, es sei denn die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. 


Für einen wirksamen Vertragsschluss ist dabei Folgendes erforderlich:

Durch das vollständige Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular auf der Webseite und dem Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Transportvertrags auf der Grundlage der von ihm eingegebenen Auftragsdetails gegenüber Pakajo ab. Der Transportvertrag kommt mit dem Erfassen der Sendungen im Pakajo-Hub zustande. Pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt. Diese AGB gelten spätestens dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte seine Sendungen an Pakajo oder einen Dritten übergibt, der die Sendungen im Auftrag von Pakajo annimmt.


Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden ggf. zustehenden Widerrufsfrist (siehe hierzu ausführlich und unter Nennung der entsprechenden Voraussetzungen) mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des Transportvertrages ist, beginnt. Dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht vorzeitig erlischt. Vertragsschluss und Kundendienstleistungen finden üblicherweise in deutscher Sprache statt, es sei denn, der Kunde hat hierfür auf der Webseite eine andere zur Verfügung stehende Sprachen gewählt. Der Austausch von Mitteilungen und Nachrichten zwischen Pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann jedoch auch im Einvernehmen beider Parteien per Telefon oder Google Meet erfolgen.


Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Dienstleistungen gegenüber Pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist Pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, so wird dem Kunden eine bereits gegenüber Pakajo erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt. Der Vorbehalt gilt nicht im Falle von nur kurzfristigem Leistungsverzug oder wenn Pakajo die Nichtleistung selbst zu vertreten hat.


Erklärt das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber Pakajo, dass es die beauftragten Dienstleistungen gegenüber Pakajo nicht erbringen kann, ist Pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag mit dem Kunden binnen einer Frist von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im Pakajo-Hub zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten werktags montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr.


Der Kunde ist in der Regel zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden. Pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von Pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.


Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.


Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet Pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von PAKAJO ist ausdrücklich verboten.


Pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.


Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Über den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt Pakajo den Kunden wie folgt mit folgender Widerrufsbelehrung:


WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pakajo GmbH, Reichsbahnstraße 96, 22525 Hamburg, E-Mail: service@pakajo.world) mittels einer eindeutigen Erklärung (per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Der Widerruf ist zu richten an: service@pakajo.world 


WIDERRUFSFOLGEN

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind gilt vorgenanntes Widerrufsrecht nicht. Hiervon unberührt bleiben die Gewährleistungsrechte des Unternehmers nach diesen AGB.


Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn Pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. In diesem Zusammenhang stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass Pakajo bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung nach dem Transportvertrag beginnt.


Der Kunde ist verpflichtet, die von Pakajo übermittelten AGB samt der enthaltenen Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen der Postgesellschaften oder Paketdienste entspricht. 


Weitere Informationen zu den verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden Sie unter www.pakajo.world/verbotene-gegenstaende .


Pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände daraufhin zu überprüfen, ob diese den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste entsprechen.


Pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe sind insbesondere dann vorhanden, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen der Postgesellschaften oder Paketdienste entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist dies der Fall, wenn beispielsweise die Verpackung des Transportgegenstands fehlt oder sie nicht vollständig ist, oder wenn der Transportgegenstand die bei Auftragserteilung angegebenen Maße und Gewichte überschreitet, oder wenn der Transportgegenstand aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen ist. Die Berechtigung, einen Transportgegenstand zurückzuweisen, darf Pakajo an die Postgesellschaften und Paketdienste übertragen, um diesem die Möglichkeit zu geben, selbst zu überprüfen, ob Transportgegenstände den eigenen Transportbedingungen entsprechen. Die Übernahme der Ware durch einen Fahrer des eingesetzten Transportunternehmens stellt keine Anerkennung der Ware als AGB-konform dar. Hiermit erklärt sich der Kunde mit Anerkennung dieser AGB einverstanden. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Dienstleistungsausführung erbracht, wird diese an den Kunden erstattet.


Stellen Pakajo bzw. die Postgesellschaft oder der Paketdienst bei der Abholung fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen entspricht, ist der Kunde ggf. dazu verpflichtet, eine anfallende Gebühr zu zahlen. Ob eine solche Gebühr anfällt, ergibt sich aus den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen der Postgesellschaften oder Paketdienste.


Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, dass er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. Insbesondere, aber nicht ausschließlich in solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten und/oder die Entgegennahme von Reklamationsansprüchen durch Pakajo ausgeschlossen. Pakajo ist in diesen Fällen auch nicht zur Rückgabe des Transportgegenstands verpflichtet. Eine etwaig für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht. Der Kunde trägt das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung. Alle zusätzlichen anfallenden Kosten und Zuschläge für den Rücktransport sind vom Kunden nach Rechnungsstellung an Pakajo zu erstatten.


Es obliegt dem Kunden die AGB von Pakajo und die Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste zu lesen sowie über die seitens Pakajo zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle in Erfahrung zu bringen, ob ein Transportgegenstand zur Beförderung angenommen wird.

MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde für eine dem gewählten Transport entsprechende beanspruchungsgerechte Verpackung zu sorgen und das Gut versandfertig zur Abholung bereitzustellen, bzw. es versandfertig und ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Transportverpackung der Beförderung des Transportgegenstands mit dem ausgewählten Transportmittel sowie der Art des Transportes und den daraus resultierenden transporttypischen Beanspruchungen entsprechend sachgemäß ist. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung deren besondere Empfindlichkeit berücksichtigen. Zerbrechliche Inhaltsteile erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung mindestens 50 Millimeter betragen sollte. Verpackungen mit mehreren Produkten sollten darüber hinaus Trennelemente beinhalten, damit sämtliche Inhaltsteile gegen Verrutschen gesichert sind. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf einer nicht ordnungsgemäßen Verpackung beruht. Ebenso hat der Kunde dafür zu sorgen, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist.


Der Transportgegenstand ist vom Kunden deutlich und haltbar mit den für seine vertragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen (z. B.: Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung, sonstige Eigenschaften) sowie etwaigen weiteren erforderlichen, sich ggf. aus den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste ergebenden, Kennzeichnungen zu versehen. Bei internationalen Sendungen ist darauf zu achten, eine gültige Rufnummer mit Vorwahl des Ziellandes anzugeben. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er Pakajo den daraus entstehenden Schaden zu erstatten. 


Der Transportgegenstand hat im Hinblick auf Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den im Transportvertrag vereinbarten Angaben zu entsprechen. Weicht er davon ab, ist Pakajo im Falle, dass ein Transport weiterhin dennoch möglich ist, dazu berechtigt, dem Kunden die daraus entstandenen oder etwaige zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Der Nutzer akzeptiert, dass Pakajo autorisiert ist, weitere aufkommende Kostenzuschläge via der gleichen Zahlungsmethode, die der Nutzer bei der Zahlung des Versandservices genutzt hat, automatisch zu erheben.


Die übergebene Sendung muss zwingend der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen. Die Übernahme einer Sendung, die nicht der in Auftrag gegebenen Sendung entspricht, führt nicht dazu, dass die übernommene Sendung als vertragsgemäß akzeptiert wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste entspricht. Sollte ein Umpacken der Sendung auf ein Beförderungshilfsmittel erforderlich sein, um den Transport durchführen zu können, erstattet der Kunde Pakajo die dadurch entstehenden Kosten und Gebühren.


Der Kunde übernimmt darüber hinaus die Haftung für Schäden, die seine Sendung während der Beförderung an anderen Sendungen, Personen, Bandanlagen, Transportmitteln etc. verursacht, wenn diese auf eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind.


Güter, die nicht vollständig in einem Karton oder nicht ordnungsgemäß verpackt sind, sind von den Dienstleistungen von Pakajo ausgeschlossen. Sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung durch den Kunden einbehalten werden. Pakajo erstattet in diesen Fällen keine Portogebühren und der Kunde hat die Auslagen zu tragen, die bei der Beförderung bis zur Auftragsstornierung, zur fehlgeschlagenen Abholung oder zur Rückbeförderung des Transportgegenstands an den Ausgangsort entstehen. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten zur Verfügung, können Pakajo bzw. die Postgesellschaften oder Paketdienste die Abholung und/oder Zustellung ersatzlos verweigern. Die dabei unter Umständen anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.


Der Transportgegenstand hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu erfüllen und ihnen zu entsprechen. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden, sich über die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass der Transportgegenstand diesen entspricht. Alle etwaig erhobenen Verwaltungsstrafen, die sich aus der Nichterfüllung dieses Punktes ergeben, oder wenn der Transportgegenstand im Herkunfts-, Transit- oder Zielland als illegal eingestuft wird, werden vollständig dem Kunden auferlegt. Der Kunde erkennt an, dass Pakajo und das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen nicht für Kosten, Auslagen, Verluste oder Schäden haften, die bei einer Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Abschnitts auftreten können. Gleichwohl trägt der Kunde die Kosten und übernimmt gegenüber Pakajo und den Postgesellschaften oder Paketdiensten die Haftung für sämtliche Schäden und Defekte, die bei einer Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Abschnitts auftreten können.


Die vom Kunden zu tragenden Kosten umfassen unter anderem: Entgelte für die Beförderung, Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge), Lagerkosten, Mehrwertsteuer, Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere dem Kunden von Pakajo zuzuschreibende Kosten, die mit der Beförderung in Verbindung stehen oder von behördlichen Stellen in Verbindung mit dem Versand erhoben werden, sowie alle weiteren Auslagen, die gemäß den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen der Postgesellschaften oder Paketdienste anfallen.


Als Paket gilt ein Karton. Sollten sich mehrere Pakete/Kartons auf einer Palette befinden, es wurde aber kein Palettenversand gebucht, oder mehrere Pakete/Kartons sind miteinander verbunden, haben der Fahrer und Pakajo das Recht, diese von der Palette zu entfernen bzw. die Pakete zu trennen. Auch hierzu kann für hieraus entstehende Zusatzkosten, Schäden, Verlust, etc. keinerlei Haftung übernommen werden.


Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, wo eine Wertangabe erforderlich ist, übernimmt Pakajo keine daraus entstandenen Kosten oder Schäden. Wurden in der Zolldeklaration und der Handelsrechnung unterschiedliche Warenwerte ausgewiesen, so wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung und sofern Erstattungsanspruch besteht lediglich der geringere Wert von pakajo erstattet. Übersteigt der Wert der Sendung bestimmte Werte, kann es insbesondere, aber nicht ausschließlich bei internationalem Transport aufgrund der längeren Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.


Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen des Transportgegenstands hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung Pakajo unverzüglich den Verlust oder die Beschädigung in Textform (per E-Mail genügt) mitzuteilen, andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn der Kunde oder der Empfänger Pakajo nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform (per E-Mail genügt) über den Verlust oder die Beschädigung in Kenntnis setzt.


Der Kunde erkennt an, dass Pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen. Schäden und Aufwendungen in diesem Sinne sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

  • Beförderungsentgelte
  • Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge)
  • Lagerkosten
  • anfallende Steuern
  • Zinsen
  • Geldbußen
  • Verwaltungskosten
  • Verwaltungsstrafen
  • Zollabgaben
  • Versicherungsprämien

ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf der Webseite angegebene Entgelte verstehen sich bei Fehlen einer ausdrücklichen, anderweitigen Bestimmung als Nettopreise. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer – soweit diese anfällt – zusätzlich zu entrichten.


Der Kunde erstattet Pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten, die Pakajo bzw. die Postgesellschaften oder Paketdienste aus Anlass der Beförderung des Transportgegenstands im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften (§ 420 Abs. 1 HGB) (Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte usw.). Der Kunde stellt Pakajo insoweit von sämtlichen gelten gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei. Weiterhin ist der Kunde zum Ersatz derjenigen Kosten verpflichtet, die aus Anlass einer Lagerung, Rücksendung, erneuten Zustellung oder aus einer sonstigen besonderen Behandlung seines Transportgegenstands entstehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung durch Pakajo sofort fällig. Verweigert der Empfänger die Annahme oder Übernahme offener Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung; der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet.


Der Kunde ist berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt mittels der ihm bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel zu begleichen. Hierzu gehören in der Regel insbesondere, aber nicht ausschließlich das Überweisungsverfahren und PayPal. Pakajo behält sich jedoch für jeden Fall vor, die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Zahlungsweise abhängig von der Art und Weise des Transportgegenstands, der Versandregion und/oder anderen sachlichen Kriterien einseitig einzuschränken.


Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar.


Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den geschuldeten Betrag an Pakajo bezahlt. Bei Zahlungsverzug erhebt Pakajo Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (zur Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), erhebt Pakajo Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.


Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von Pakajo eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere mangels ausreichender Deckung), zurückgegeben, hat er an Pakajo eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR je zurückgegebene Lastschrift zu bezahlen.

AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Dem Kunden obliegt es, den Empfänger des Transportgegenstands darauf hinzuweisen, dass er den Transportgegenstand auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen hat. Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken bzw. vom Fahrer vermerken zu lassen.


Bei jedem Nichtantreffen des Kunden innerhalb des vertraglich vereinbarten Abhol-Zeitraumes des Transportgegenstands kann Pakajo dem Kunden Gebühren (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen; gleiches gilt, wenn der zu versendende Transportgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen berechtigterweise zurückgewiesen wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.


Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunden einen Tarif mit Zeitoption bezüglich der Zustellung gebucht hat und der Kunde Pakajo alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.


Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird der Empfänger selbst nicht angetroffen, kann der Transportgegenstand auch an andere Personen zugestellt werden, wenn:

  • diese die Sendung annehmen
  • Pakajo bzw. das Transportunternehmen nach sachgerechter Prüfung aller Umstände des Einzelfalles zu Recht davon ausgehen dürfen, dass diese zur Annahme berechtigt sind bzw. die Annahme durch Dritte dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht.

Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste.


Ist eine Zustellung nicht möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird und auch keine Zustellung an andere Personen erfolgt, wird der Kunde entsprechend informiert und der zu versendende Transportgegenstand nach (ggf. auch vorab für diesen Fall bereits erteilter) Weisung des Kunden entweder an den Kunden zurückgeschickt, oder ein erneuter Zustellungsversuch unternommen, oder zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste.


Etwaige Kosten für einen Rücktransport, insbesondere die Transportentgelte, sind vom Kunden an Pakajo zu zahlen, oder ein erneuter Zustellungsversuch, für den Zusatzkosten nach Maßgabe des folgenden Absatz 6 entstehen, unternommen, oder seitens Pakajo bzw. dem jeweils ausgewählten Transportunternehmen zur Abholung durch den Empfänger gelagert und bereitgehalten. Pakajo ist berechtigt, sich für die Lagerung des Transportguts auf Kosten des Kunden eines Dritten zu bedienen. Pakajo ist in solchen Fällen berechtigt, das Transportgut nach Maßgabe der § 373 Abs. 2 bis 4 HGB verkaufen zu lassen, wenn es sich um verderbliche Ware handelt oder der Zustand des Transportguts eine solche Maßnahme rechtfertigt oder wenn die andernfalls entstehenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Transportguts stehen. Unverwertbares Transportgut darf Pakajo vernichten und entsorgen. Aufwendungen, die Pakajo im Zusammenhang mit der Lagerung, dem Verkauf oder der Vernichtung und Entsorgung des Transportguts entstehen, sind vom Kunden zu erstatten. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen der Postgesellschaften oder Paketdienste.


Sollte weder eine Zustellung noch Retoure der Sendung möglich sein, wird die Sendung zwischen 8 und 90 Tagen eingelagert. Nach Ablauf dieser Frist, erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung an den Kunden. Bitte beachten Sie, dass es immer in der Aufsichtspflicht des Kunden liegt, die Sendungsverfolgung zu kontrollieren, und Pakajo ggf. bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass die Lagerzeit bei Versandunternehmen und Ausland nach den örtlichen Bestimmungen ggf. abweichen kann.


Etwaige entstehende Kosten kann Pakajo dem Kunden in Rechnung stellen.


Grundsätzlich sind die auf der Webseite angegebenen Laufzeiten als Richtlinien zu sehen. Diese werden in den allermeisten Fällen eingehalten, sollte es jedoch bei der Zustellung zu Verzögerungen kommen, besteht kein Haftungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, es sei denn, der vom Kunden ausgewählte Tarif garantiert eine Zustellung in der angegebenen Laufzeit. Die Angabe “Werktage” auf der Webseite bezieht sich auf Montag bis Freitag. Feiertage, Samstage und Sonntage sind dabei nicht eingeschlossen.


Zustellungen können grundsätzlich nur an vollständige und korrekte Postanschriften (Name, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, PLZ, Ort, Land), nicht jedoch an Postfächer, Packstationen, o.ä. erfolgen. Sollte der Kunde keine vollständige und korrekte Postanschrift bei der Auftragsbuchung angegeben haben, kann Pakajo für dadurch entstehende Verzögerungen oder Retouren keinerlei Haftung übernehmen und die Versandkosten können aus einem solchen Grund nicht erstattet werden. Etwaige Kosten und Frachtentgelte für einen Rücktransport der Sendung aufgrund nicht vollständiger oder korrekter Postanschrift sind vom Kunden nach Rechnungsstellung durch Pakajo zu tragen. Die Frachtentgelte werden über die Webseite von Pakajo ermittelt.


Bei einigen Ländern im Ausland (z. B. Saudi-Arabien) gibt es nur Postfachadressen, sollte der Kunde hierzu unsicher sein, ist er verpflichtet, sich zuvor bei entsprechenden Stellen oder bei Pakajo zu informieren, ob eine Zustellung an eine solche Adresse erfolgen kann. Länder, die nicht auf das Postleitzahlensystem zurückgreifen, müssen gesondert angefragt werden.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseite vereinbart und bezahlt der Kunde die Kosten der Abholung, der Beförderung und der einmaligen Zustellung des Transportgegenstands. Zollgebühren und Steuern, die in einzelnen Ländern im Zusammenhang mit dem Transport erhoben werden können, liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von Pakajo. Es obliegt allein dem Kunden, sich über Steuern, Entgelte und Zollgebühren zu informieren, die bei Ankunft der Sendung im Zielland des Empfängers anfallen können. Pakajo ist weder in der Lage, noch befugt oder berechtigt, die exakten Bedingungen und die jeweils gültigen Steuersätze anzugeben. Der Empfänger der Sendung hat alle Zollabgaben und Gebühren zu tragen, die die Zollbehörde des Ziellandes erhebt. Alle vom Empfänger nicht beglichenen Zollabgaben, Gebühren oder sonstigen Kosten legt Pakajo dem Kunden zur Last. Weigern sich der Empfänger des Transportgegenstandes oder der Adressat, die entsprechenden Kosten oder Gebühren zu begleichen, hat sie der Kunde zu tragen. Viele Länder erheben eine Gebühr für die Vernichtung des Transportgegenstands, wenn die entsprechenden Aufwendungen nicht beglichen werden. Diese Gebühr geht ebenfalls zu Lasten des Kunden. In den Fällen ausbleibender Zahlungen ist Pakajo zur Leistungserbringung aus dem Transportvertrag nicht mehr verpflichtet, ebenso wenig zum Rücktransport des Transportgegenstands. Für den Fall, dass der grenzüberschreitende Transport einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, ist grundsätzlich der Kunde für deren Einholung verantwortlich. Der Kunde hat die Möglichkeit, Pakajo mit der Einholung erforderlicher Ausfuhrbegleitdokumente zu beauftragen.


Die Ausfuhrgenehmigung ist dem Transportgegenstand einsehbar beizufügen. Pakajo bzw. die Postgesellschaften und Paketdienste sind vor Beginn des Transports über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung zu informieren (letzteres nur, soweit die entsprechenden Informationen für die Erfüllung des Transportvertrages relevant sind). Pakajo ist zum Zwecke der Erfüllung des Transportvertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten bzw. vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Kunden folgende Handlungen vorzunehmen:

  • Vervollständigung des Frachtbriefs
  • Ergänzung von relevanten Versendungsinformationen
  • Zahlung von erforderliche Steuern und Zöllen gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen
  • Auftreten als Spediteur für den Kunden zu Zollzwecken beim Export
  • Auftreten als Empfänger beim Import, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und –abfertigung
  • den Transportgegenstand auf Weisung einer Person, die Pakajo oder das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen als bevollmächtigt erachten dürfen, zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten


Die Waren müssen allen Bedingungen entsprechen, die in den von der Zollbehörde erteilten Genehmigungen festgelegt sind, sowie den Bedingungen, denen die Waren in Anwendung der Zollvorschriften unterliegen. Jede Straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktion, die sich aus der Nichterfüllung dieses Punktes ergeben könnte, oder wenn die Ware entweder im Herkunfts-, Transit- oder Bestimmungsland als illegal angesehen wird, wird in vollem Umfang an den Benutzer weitergegeben. Der Benutzer haftet bei jeder Einreichung von Informationen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der der Zollbehörde zur Verfügung gestellten Daten sowie für die Echtheit, Genauigkeit und Gültigkeit aller Dokumente, die dem Nachweis der zur Verfügung gestellten Informationen dienen, und gegebenenfalls für die Erfüllung aller Pflichten, die sich aus dem mit den Waren zusammenhängenden Zollverfahren ergeben.


Muss ein Transportgegenstand von außerhalb des Versandlandes zurückgesandt werden, wird eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr fällig. Diese übersteigt wahrscheinlich die für die Ausfuhr des Transportgegenstands entrichtete Gebühr. Sie geht zu Lasten des Kunden, welcher den Transport beauftragt hat.


Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit inkludiert.

HAFTUNG

Pakajo haftet für Schäden, die selbst, durch eigene Leute oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen im Umfang der gesetzlichen Grenzen, wenn die benannten Personen in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben. 


Pakajo haftet unabhängig vom Verschuldensgrad im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, die auf einer schuldhaften Vertragspflichtverletzung von Pakajo, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pakajo beruhen.


Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von Pakajo bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens, so ist die Haftung von Pakajo gegenüber dem Kunden bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust des Transportgegenstands ausgeschlossen, selbst dann, wenn Pakajo den Transport trotz der Existenz einer Zurückweisungsberechtigung aus diesen AGB bzw. aus den Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste vornimmt.


Die Haftung von Pakajo ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis (Streik, Krieg, Embargo, hoheitliches Handeln etc.) beruht oder es sich um rein Schäden an der Verpackung handelt.


Pakajo haftet im Übrigen für den Verlust und die Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von Pakajo und den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entsprechen, sowie für die schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen), es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Regelungen entgegen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig davon, ob Pakajo vor oder nach der Entgegennahme des Transportgegenstands durch den Kunden auf die Gefahr eines spezifischen Schadens hingewiesen wurde. Weitergehende gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsbefreiungen bleiben von diesen AGB unberührt und sind ausnahmslos ergänzend anwendbar.


Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins durch Pakajo geschuldet ist, ist die Haftung von Pakajo für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt. Es sei denn, der eingesetzte Subunternehmer haftet geringer, dann haftete Pakajo wie der eingesetzte Subunternehmer. Ebenfalls sind diese Schäden auf den vertragstypischen und gefahrenspezifischen Schaden beschränkt.


Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte nicht binnen einer Frist von 21 Tagen nach Ablieferung den Verspätungsschaden in Textform anzeigt. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Zwingendes Internationales Recht kann von dieser Ausschlussfrist abweichen.


Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die PAKAJO oder der ausgewählte Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art. 22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt. Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Ziffer 27 ADSp findet keine Anwendung.


Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso wie die Regelungen in
§§ 430, 432 HGB von vorstehenden Regelungen unberührt. Dies gilt gleichermaßen für sämtlichen anderen gesetzlichen und zwingend geltenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.


Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt von vorstehenden Regelungen gänzlich unberührt. Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich für diejenigen Schäden, die Pakajo oder Dritten aus dem Transport von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß den Regelungen dieser AGB von Pakajo bzw. der Transportbedingungen der Postgesellschaften und Paketdienste entstehen. Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber Pakajo für sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von Pakajo anfallen oder die Pakajo im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Kunde stellt Pakajo insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.


In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen.


Der Absender kann Ansprüche gegenüber PAKAJO, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.


PAKAJO ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Absender oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Leistungen übermittelt und/oder dafür benötigt werden. Weiterhin ist PAKAJO ermächtigt, Gerichten Auskunft zu erteilen.


Vorstehende Bestimmungen zur Haftung und etwaigen Einschränkungen sind nur anwendbar, soweit nicht zwingend anderslautende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

Pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden versichert Pakajo gegen Entrichtung eines erhöhten Entgeltes (Versicherungsprämie) das Sendungsgut gegen die Gefahren des Transportes. 


Nicht versicherbare (ausgeschlossene) Gefahren sind ausweislich der Versicherungsbedingungen:

  • Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
  • Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;
  • Gefahren aus der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
  • Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
  • Gefahren der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung;
  • Gefahren der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien, es sei denn, dass

      der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die genannten Parteien oder den beauftragten Spediteur mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns

      ausgewählt hat;

      der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte der Käufer ist und nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl der am Transport       beteiligten Personen nehmen konnte.


Nicht versicherbare Güter sind ausweislich der Versicherungsbedingungen:

  • Bijouterien
  • Dokumente
  • Drogen (gemäß Betäubungsmittelgesetz)
  • echte Perlen
  • Edelmetalle
  • Edelsteine
  • Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen
  • Geld in Münzen und Scheinen
  • Juwelen
  • Scheck-, Kreditkarten
  • gültige Telefonkarten
  • Urkunden
  • Wertpapiere aller Art


Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden nicht gedeckt, die verursacht worden sind durch

  • eine Verzögerung der Reise;
  • inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter;
  • handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste;
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen;
  • nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalls durch den Kunden.


Wurden in der Zolldeklaration und der Handelsrechnung unterschiedliche Warenwerte ausgewiesen, so wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung und sofern Erstattungsanspruch besteht lediglich der geringere Wert von PAKAJO erstattet.


PAKAJO ist berechtigt, aus Anlass der Schadensbearbeitung im Rahmen der Versicherung die hierfür erforderlichen Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

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