SHIPPING TERMS AND CONDITIONS

GENERAL TERMS AND CONDITIONS

SCOPE AND LEGAL BASIS

These general business and transport conditions (GTC) apply exclusively to all contracts and the entire business relationship between pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (hereinafter “pakajo”) and its contractual partners (hereinafter “customer”, together with pakajo “parties”) for the provision of domestic and cross-border transportation of letters, shipments of goods and packages, including additional and ancillary services (hereinafter “transport contract”)”), available via the websites https://www.pakajo.world/ or https://pakajo.ai ( hereinafter “websites”) are agreed.

These terms and conditions do not apply to other services provided by pakajo, such as fulfillment services. Pakajo does not recognize the customer's general terms and conditions, including items not mentioned in these terms and conditions, unless Pakajo has expressly agreed to their validity in writing. Insofar as these terms and conditions are silent on one point, only dispositive law applies. Ranking: Mandatory law, individual agreements, these terms and conditions, in addition to the terms and conditions of transport of the postal and parcel services used (carrier terms and conditions). These terms and conditions apply to consumers within the meaning of § 13 BGB and to entrepreneurs within the meaning of § 14 BGB, unless individual regulations are specified as exclusively for one of the two groups. Shipments from and intermediate locations within a country are subject to the mandatory applicable laws of that country.


SUBJECT OF THE CONTRACT AND SERVICES PROVIDED BY PAKAJO

Pakajo is exclusively the customer's contractual partner. In order to provide transport services with regard to the type, route and means of transport, Pakajo uses various postal companies and parcel services (carriers), which carry out the transport for Pakajo. The carrier terms and conditions are available on the websites and apply in addition to the transport contract. pakajo transports the object of transport to the destination and delivers it to the recipient at the address specified by the customer.

Pakajo must take all reasonable measures to deliver the transport item to the recipient within a reasonable period of time, but is only obliged to comply with a specific period of time and only if the customer has provided all necessary information and documents in good time and has made any payments in accordance with agreement. pakajo reserves the right to change the prices, services or discounts stated on the websites without prior notice. or to remove and add new prices, services or discounts. pakajo processes all complaints and inquiries from the customer and is the first point of contact with regard to transport contracts concluded via the websites. For all complaints and inquiries, the details identifying the respective transport contract must be specified; correspondence is usually sent via the e-mail account specified when the contract was concluded.

FRISTEN UND VORGABEN DER EINGESETZEN TRANSPORTUNTERNEHMEN (CARRIER)

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass für sämtliche Schadensmeldungen, Verlustmeldungen, Nachforschungsaufträge, Reklamationen sowie sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Transport ausschließlich die Fristen, Voraussetzungen und Verfahrensvorgaben der jeweils eingesetzten Transportunternehmen (Carrier) maßgeblich sind. Mit der Buchung des Labels bestätigt der Kunde, dass ihm die jeweiligen Fristen und Vorgaben der eingesetzten Carrier bekannt sind oder dass er sich eigenständig darüber informiert hat.Diese Fristen können je nach Carrier und Versandart variieren und sind vom Kunden eigenverantwortlich zu beachten und einzuhalten. Eine Bearbeitung von Schadensfällen oder Nachforschungsaufträgen durch pakajo ist ausgeschlossen, sofern die jeweiligen Fristen oder formalen Anforderungen der Carrier nicht eingehalten wurden. pakajo ist nicht verpflichtet, den Kunden gesondert auf diese Fristen oder Vorgaben hinzuweisen.Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden und erforderliche Nachforschungsaufträge innerhalb der jeweils geltenden Fristen der eingesetzten Transportunternehmen (Carrier) einzuleiten. Verspätete Meldungen oder nicht fristgerecht eingeleitete Nachforschungen führen zum Ausschluss etwaiger Ersatz- oder Erstattungsansprüche.Eine Haftung von pakajo ist ausgeschlossen, soweit Ansprüche aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen, Voraussetzungen oder Verfahrensvorgaben der eingesetzten Transportunternehmen (Carrier) nicht oder nicht vollständig durchsetzbar sind.

The offers available on the websites are non-binding and subject to change until the transport contract is concluded; they are aimed exclusively at natural and legal persons with unlimited legal capacity. The transport contract is generally concluded using the appropriate forms and processes on the websites, unless the parties agree on another type of contract conclusion. The customer makes a legally binding offer by entering the full details of his order in the appropriate order form and by clicking on the button “CREATE THE SHIPPING LABEL PDF”, “CREATE THE SHIPPING LABEL AS A GRAPHIC”, “WRITE YOUR SHIPMENT NUMBER ON THE PACKAGE” or “PRINT THE SHIPPING LABEL ON LABEL PRINTER”. The transport contract comes when the shipments are entered in the PAKAJO system; pakajo declares acceptance by creating the final shipping label, even if there is no written contract signed by the parties.


CONCLUSION OF CONTRACT, CONTRACTUAL RELATIONSHIP AND INFORMATION TO THE CUSTOMER

Shipments for which final labels have been produced must be delivered to the appropriate carrier within 7 working days. Any additional costs charged by Carrier Pakajo due to late delivery shall be borne by the customer.

These terms and conditions are considered accepted at the latest when the customer or the third party acting on behalf of the customer hands over the shipments to Pakajo or to a third party commissioned by Pakajo. The customer expressly requires and agrees that pakajo begins to perform the service even before the end of the withdrawal period that the customer may be entitled to; the customer is aware that even with full fulfilment of the contract by pakajo, the right of withdrawal to which he is entitled by law expires prematurely. The contract language is usually German; messages between Pakajo and the customer are usually exchanged by e-mail, but can also be carried out by agreement by telephone or via online meetings, e.g. Google Meet.

The contract is concluded subject to the proviso that the transport company selected by the customer provides its services to pakajo in good time and in accordance with the contract. If this is not the case and Pakajo is therefore temporarily or permanently prevented from providing the service, the customer will be reimbursed for any consideration already paid and the transport contract rescinded; there are no further claims, unless Pakajo is responsible for the failure to perform. If the transport company selected by the customer declares to pakajo that it is unable to provide the ordered services, pakajo is entitled, after obtaining instructions from the customer, to withdraw from the contract within 48 hours of the goods being delivered to the PAKAJO hub. The customer is obliged to pay in full for the services to be provided. By concluding the transport contract, the customer agrees to any route and any changes as well as stops; pakajo is not obliged to carry out interface checks. pakajo offers its services exclusively to entrepreneurs within the meaning of § 14 BGB. Participation in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board is therefore not envisaged.

Note on final shipping labels/returns:
The final shipping labels are intended exclusively for agreed, regular shipping to the recipient (outbound) and may not be used for returns (products not desired by the recipient and therefore returned). Improper use may result in criminal and additional charges on the part of the transport company used, which will be charged to Pakajo; pakajo will pass these on to the respective contractual partner. The information in the respective product descriptions must be observed.


CUSTOMER ACCOUNT

Upon request, the customer receives a username and password created by pakajo. The customer receives access to their personal customer account and has access to all offers created for them. Setting up, using, canceling or deleting the customer account is free of charge.

The customer declares and guarantees that all information provided is correct and complete and undertakes to make changes immediately.

The customer is responsible for his customer account and for any activities carried out by him. In addition, the customer agrees to keep user name and password confidential. The customer is obliged to inform Pakajo immediately if there is evidence that a customer account has been misused by third parties (not authorized to access). A customer account is not transferable. The resale of pakajo's services and benefits is expressly prohibited.

In justified cases, pakajo reserves the right to delete customer accounts and exclude customers from using or participating in the website or from using the services offered on this website.

An Internet connection is required to use the service; all costs are borne by the customer.

CUSTOMER'S RIGHT OF WITHDRAWAL

If the customer is a consumer within the meaning of Section 13BGB, he has a right of withdrawal in accordance with Section 312g (1) BGB. The customer can cancel his contract declaration in writing within 14 days without giving reasons. The period begins after receipt of this information in text form, but not before fulfilment of the information requirements in accordance with Section 312g (1) sentence 1 BGB in conjunction with Art. 246 § 3 EGBGB. To exercise the right of withdrawal, the customer must inform pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, e-mail: service@pakajo.world) of the decision by e-mail; timely dispatch is sufficient to meet the deadline. The revocation must be sent to service@pakajo.world.


CONSEQUENCES OF WITHDRAWAL (CANCELLATION POLICY)

In the event of an effective revocation, services received by both parties must be returned and, if applicable, any benefits derived; if the customer cannot return the service received in whole or in part or only in a worsened condition, he must pay compensation in this respect. Obligations to refund payments must be fulfilled within 30 days, with the period beginning for the customer when the cancellation notice is sent and for pakajo upon receipt of it.

The right of withdrawal expires prematurely if the contract is fully fulfilled by both parties at the express request of the customer before the customer has exercised his right of withdrawal. Pakajo uses the same means of payment for the repayment as for the original transaction, unless otherwise expressly agreed; the customer does not incur any fees for this. If the customer has requested that the services should begin during the cancellation period, he must pay Pakajo a reasonable amount equal to the proportion of the services already provided up to the time of notification of the exercise of the right of withdrawal compared to the total scope of the contractual services.

End of cancellation policy.

For entrepreneurs within the meaning of Section 14 BGB, the above right of withdrawal does not exist. The customer's right of withdrawal expires in accordance with Section 356 (4) BGB when Pakajo has started or completely provided the service. The customer is obliged to print out the terms and conditions including the cancellation policy for later access or to save them electronically.

TRANSPORT & LIABILITY


PROHIBITED GOODS AND EXCLUSIONS OF CONCERN

It is the sole responsibility of the customer to check the transport item to see whether it complies with Pakajo's terms and conditions of transport or the carrier's transport conditions. Further information on prohibited and restricted shipping items can be found on the relevant carrier websites. Pakajo is entitled but not obliged to check transport items for conformity. pakajo has the right at any time to reject an item of transport and to refuse to provide the service if there are important reasons, in particular if the transport item does not comply with Pakajo's terms and conditions of transport and is therefore excluded from transportation, for example in the event of missing or inadequate packaging, when dimensions and weights are exceeded, or for other reasons of exclusion.

Pakajo may transfer the right to refuse to carriers; the takeover by a driver does not represent recognition of compliance with the terms and conditions. If the customer has already paid his consideration before the start of the performance of the service, this will be refunded. If Pakajo or the carrier discover upon collection that the transport item does not comply with Pakajo's terms and conditions of transport, a fee may apply; the terms and conditions of pakajo or the carrier's transport conditions are decisive. If a transport item is one of the goods excluded from transportation, it cannot be picked up, delivered late, returned or confiscated by customs or other authorities; in such cases, the reimbursement of transport costs and the receipt of complaints by Pakajo are excluded, a return of the transport item is not owed and any transport insurance that may have been taken out does not apply. The customer bears the risk of loss or damage and reimburses all additional costs and surcharges for return transport after invoicing.

Dangerous goods, substances/objects excluded from transport and only permitted to a limited extent (national, DHL/ADR)

1. Legal basis and scope:
Where relevant, the GGBefG, GGVSEB and ADR apply to national shipments. In addition, the DHL regulations “Dangerous substances and objects — Part 2: DHL parcel and letter-like shipments nationally” apply. The following names/classifications comply with ADR; transitional provisions in accordance with 1.6.1.29, 1.6.1.46 and 1.6.2.11 ADR and specific rules of other carriers apply.

2. In particular, the following are excluded from transportation:
— Substances/articles that are not permitted under 2.2 ADR or are listed with “TRANSPORTATION PROHIBITED” in Table A (3.2 ADR);
— Class 1 explosives/objects (including UN 0012/0014/0055 ammunition, sparkles/fireworks UN 0333-0337) and pyrotechnic safety devices (airbags) UN 0503;
— Class 2 gases, including gas lighters and refill cartridges UN 1057; deep-frozen liquefied gases (classification code 3A) for cooling/conditioning purposes;
— Class 6.2 infectious substances Cat. A/B UN 2814/2900/3373; medical/clinical waste UN 3291; infected live animals (with the exemptions referred to in 2.2.62.1.5.1—1.5.9 ADR);
— UN 3334/3335 “Transport of regulated substances by air” (e.g. durian);
— Class 7 radioactive substances (e.g. ionizing smoke detectors UN 2910/2911);
— class 8 corrosive substances, such as non-leak-proof batteries UN 2794/2795;
— Class 9 including solid carbon dioxide (dry ice) UN 1845 for cooling/conditioning purposes; devices using wet/sodium batteries;
— substances with entry “0” in column 7a of Table A (3.2 ADR); exceptions only for UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 and 3530 under the conditions set out in each case;
— Substances for which special provisions in accordance with 3.3 ADR impose further conditions in addition to quantities/concentrations (in particular SV 168 p.1, 201, 225, 226, 235, 271.280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b (ii) +c, 670, 672).

3. Only permitted in very exceptional cases (standard pakajo products do not cover the transport of dangerous goods):
— Limited quantities (LQ) in accordance with 3.4 ADR;
— Exempted quantities (small quantities) in accordance with 3.5.1.4 ADR;
— Exemptions under 1.1.3.2 f) and g) and 1.1.3.10 b) and d) ADR; exemptions in accordance with 1.1.3.4.1 ADR in conjunction with special provisions 3.3 ADR (unless excluded by paragraph 2);
— promotions in accordance with 5.5.4.1 ADR;
— Gases in accordance with SV 653 ADR (observe special labeling/separation).

4. Packaging and shipping — minimum requirements:
— Sturdy outer/outer packaging in accordance with 4.1.1 ADR; type-tested packaging in accordance with 6.1/6.2 ADR is considered sufficient when packing instructions are observed;
— For LQ (3.4 ADR): composite packaging in accordance with 6.1.4.21 ADR, water resistance in accordance with 6.1.4.12.1 ADR; gross weight per package max. 30 kg (for UN 1331 matches, can be ignited anywhere: 27 kg);
— Not allowed as outer packaging: trays in stretch/shrink film, envelopes/envelopes, bubble and foil mailing bags (permitted as inner/intermediate packaging);
— Liquid substances: check screw caps for tightness before shipping and, if necessary, tighten them with manufacturer torque; replace spray heads or cushion them adequately; additionally secure the hinged lid; install spreader/staples flush; keep resealable closures functional; latch/lock/fix flaps;
— Internal packaging susceptible to breakage (glass/porcelain/stoneware/suitable plastics) only in suitable intermediate packaging in accordance with 4.1.1.1/1.2/1.4—1.8; 6.1.4 ADR;
— empty packaging with hazardous residues is considered dangerous goods (4.1.1.11 ADR) unless cleaned/neutralized;
— Pack up only within the permitted limits (no gases in accordance with SV 653 with other dangerous goods).

5. Special packing instructions/examples (not exhaustive):
— Gases UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): do not pack with other dangerous goods;
— UN 1044 fire extinguisher: protection against accidental release (e.g. seal/splint/cable tie) + padding on the trigger; “FIRE EXTINGUISHER” label (letter height ≥ 12 mm);
— UN 1950 compressed gas packs: protection against accidental emptying; effective separating materials on both sides;
— UN 1372/1387/1856/1857 and animal substances (excluding animal feed): triple packaging (primary: PE bag ≥ 100 μm, tight; secondary: PE bag ≥ 100 μm, tight, for liquids with absorbent material; outside: sturdy box, e.g. double-wall corrugated board);
— Exempted patient samples/uncleaned medical instruments/devices: only packaging in accordance with 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; outer packaging in the shape of a box;
— Class 8, VPG II liquid substances in glass/porcelain/stoneware: always in rigid, compatible intermediate packaging;
— Magnetic substances UN 2807: pack in such a way that there is no adhesion to metallic surfaces in distribution systems and does not affect other contents; shielding, if necessary, larger packaging;
— GMMO/GMO UN 3245: packaging in accordance with P 904 ADR.

6. Labeling (excerpt):
— LQ mark in accordance with 3.4.7 ADR (rhombus, min. 100 × 100 mm; for small packages 50 × 50 mm; line width 2 mm or 1 mm); outer packaging in accordance with 3.4.11 ADR;
— Lithium batteries UN 3090/3091/3480/3481: Identification according to 5.2.1.9 ADR (SV188); exception: only built-in button cells or max. 4 cells or 2 batteries in equipment per package and a maximum of two packages per shipment;
— gases in accordance with SV 653: UN number with “UN” in rhombus (min. 100 × 100 mm, character height ≥ 6 mm);
— GMMO/GMO (UN 3245): “UN 3245” in rhombus (min. 50 × 50 mm, character height ≥ 6 mm);
— Nickel metal hydride batteries UN 3496 (islands only accessible by sea): “NICKEL METAL HYDRIDE BATTERIES” label;
— Alignment arrows in accordance with 5.2.1.10 ADR (including UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Legal consequences of violations:
If classification, packaging, labeling or other postal/carrier requirements are not complied with, the sender/customer bears the liability consequences; pakajo is entitled to refuse. Any additional charges, repatriation/disposal and authorities/customs costs will be recalculated to the customer.

Note: The above regulations apply to national DHL mail/parcel products. International mail/air shipments and other carriers are regularly subject to stricter exclusions; the carrier terms and conditions and legal regulations are always decisive.


CUSTOMER'S OBLIGATION TO COOPERATE

After conclusion of the contract, the customer must ensure packaging in accordance with the selected transport and provide the goods ready for dispatch or return them properly packaged to the parcel shop. The packaging must take into account the means of transport, and typical transport demands; transport-sensitive content must be particularly protected. Fragile contents require careful padding, in which the distance between product and packaging is usually at least 50 millimeters; multiple packages should contain dividing elements.

Complaints will not be accepted if damage is due to inadequate packaging. The object of transport must be clearly and permanently marked with all necessary signs, including those resulting from these terms and conditions of transport of the carriers; for international shipments, a valid telephone number with country code must be provided. If the number, weight or dimensions when packaged differ from the contractual information and if transport is still possible, Pakajo is entitled to charge any costs incurred or additional costs; the customer accepts that Pakajo may automatically charge further cost surcharges via the payment method used when paying for the shipping service. The delivered shipment must correspond to the ordered shipment; the acceptance of a different shipment does not constitute compliance with the contract. The customer will reimburse any necessary repacking using transport equipment.

The customer is liable for damage that his shipment causes to other shipments, people, equipment or means of transport if these are due to inadequate or improper packaging. Goods that are not completely cartoned or improperly packaged are excluded; they can be rejected, transported delayed, returned or withheld until collection. Postage fees are not refundable; any expenses incurred are borne by the customer. If the customer does not provide all required data, pakajo or the carrier may refuse collection and/or delivery, and the customer bears any costs incurred. The object of transport must comply with all legal provisions and regulations for shipping goods by land, water and air. The customer is responsible for providing information and ensuring compliance. Any administrative penalties or costs resulting from this will be imposed on the customer. The customer is liable to Pakajo and the carriers for all damages and defects resulting from non-performance. The costs borne by the customer include in particular transport charges, freight surcharges including emergency, operating and fuel surcharges, storage costs, sales tax, other taxes, interest, fines, administrative and processing costs, customs duties, insurance premiums and other costs associated with transportation or official measures.

A package is considered to be a box. If there are several boxes on a pallet without booked pallet delivery or if several boxes are connected together, the driver and Pakajo may separate them. No liability is assumed for this.

If the customer incorrectly states the value of the package contents, pakajo does not assume any resulting costs or damage; if the value of the goods differs in the customs declaration and commercial invoice, the lower value will be used in the event of a claim for reimbursement. If shipment values exceed certain thresholds, delivery delays may occur, particularly in the case of international transport, due to prolonged customs clearance.

In the event of externally visible loss or externally visible damage, the customer or the recipient must immediately report the damage in text form (e-mail is sufficient) upon delivery; otherwise, it is assumed that the goods were delivered complete and undamaged. In the case of loss or damage that is not externally apparent, this presumption applies unless reported in text form within seven days of delivery. The recipient must keep the packaging in case of damage and take photos of him as proof. The customer acknowledges that pakajo is not liable for damage or expenses arising from a breach of obligations to cooperate

Additional obligations related to dangerous goods:
If shipping is exceptionally permitted in accordance with the exemptions described above (e.g. LQ 3.4 ADR or small quantities 3.5.1.4 ADR), the customer must comply with all relevant ADR packing and labeling regulations as well as the product-specific requirements of the respective carrier used (including LQ mark, lithium license according to 5.2.1.9 ADR, orientation arrows, permitted gross mass, design-approved packaging, etc.). Unapproved outer packaging (e.g. trays in shrink/stretch film, pure foil/bubble bags) is prohibited. In the case of liquid substances, seals must be checked for tightness and — if specified — tightened with manufacturer torque; spray heads must be secured or padded. Empty, uncleaned packaging is considered dangerous goods unless treated in a way that excludes any risk.


REMUNERATION AND TRANSPORT COSTS

The customer is obliged to pay the contractually agreed fee for each service. Unless otherwise stated, fees stated on the websites are net prices plus statutory sales tax. In addition to the agreed fee, the customer reimburses Pakajo for all expenses within the meaning of Section 420 (1) of the German Commercial Code, which pakajo or carrier were allowed to pay in the interest of the customer on the occasion of transportation and considered necessary under the circumstances, in particular return costs, duties, storage fees, island surcharges, surcharges for oversized formats and excess weights as well as freight surcharges.

In this respect, the customer shall indemnify Pakajo from third-party claims upon first request and reimburse costs arising from storage, return, redelivery or other special treatment of the transport item. If the recipient refuses to accept or assume outstanding costs, the customer remains obliged to pay.

Payment is made using the means of payment available at the time of conclusion of the contract; pakajo may restrict the selection depending on the object of transport, shipping region or other factual criteria. Unless otherwise agreed, invoice amounts are payable without deduction immediately upon receipt of the invoice. The customer is in default if he does not pay within seven days of receipt of the invoice or an equivalent payment statement. Pakajo charges default interest of five percentage points from consumers and eight percentage points above the base interest rate in accordance with Section 247 BGB from entrepreneurs. If you participate in the direct debit procedure and return a direct debit for reasons for which the customer is responsible, an additional expense allowance of 15.00 EUR per direct debit will be charged.


CARRYING OUT TRANSPORT AND DISRUPTIONS

The customer instructs the recipient to check the transported item for completeness and obvious, in particular externally visible damage upon delivery and to note such damage in the receipt upon delivery.

If the customer is not found within the agreed collection period or if the shipment is legitimately rejected for reasons for which the customer is responsible, pakajo may charge fees. Delivery dates are only considered agreed if the customer has booked a tariff with a time option and all requirements have been met. Unless otherwise agreed or provided for in the relevant carrier terms and conditions, delivery is made by handing over to the recipient. If this is not found, it can be delivered to third parties if, after proper examination, it can be assumed that they are entitled to accept or that the acceptance is in the interest or presumed will of the recipient. If delivery is not possible, the customer will be informed and the shipment will be returned in accordance with instructions, delivered again or kept ready for collection.

The customer bears the costs for return transport or re-delivery. Pakajo may make use of third parties for storage and, in the event of perishable goods, justified condition or gross disproportionate costs to value, is entitled to sell in accordance with Sections 373 paragraphs 2 to 4 HGB. Unusable items may be destroyed; expenses will be reimbursed by the customer.

If neither delivery nor returns are possible, the shipment will be stored for between eight and ninety days. After the deadline, the return is subject to a fee.

It is the customer's responsibility to monitor shipment tracking and to contact Pakajo in case of storage or discrepancies. Storage times may vary from country to country. The delivery times stated on the websites are purely indicative; working days are Monday to Friday. Holidays, Saturdays and Sundays are not included. Deliveries are only made to complete and correct postal addresses; in case of incomplete or incorrect addresses, pakajo assumes no liability for delays or returns, shipping costs are not refunded; return transport charges are calculated according to the freight rates determined on the websites. There are P.O. Box addresses in some countries (e.g. Saudi Arabia); the customer must make sure in advance whether delivery is possible; countries without a postal code system must be requested separately.

INTERNATIONAL TRANSPORTATION

The customer arranges and pays for collection, transportation and one-time delivery via the websites. Customs, taxes and other import duties are outside the responsibility of pakajo. The customer or recipient independently informs themselves about taxes due in the destination country. Duties and costs not paid by the recipient will be charged to the customer; if the recipient refuses to pay, the customer bears all costs, including any costs for destruction.

In the case of cross-border transport, the customer is responsible for required export permits; corresponding documents must be visibly attached to the object of transport, and Pakajo or the carriers must be informed of approval requirements before the start of transport, insofar as they are relevant to the fulfilment of the contract. Pakajo is entitled, but is not obliged, on the basis of obvious facts or information provided by the customer, to support customs-related formalities on behalf of the customer, in particular to complete bills of lading, to supplement relevant shipping information, to pay necessary taxes and duties, to act as a freight forwarder when exporting for customs purposes or to act as recipient when importing exclusively for the purpose of designating a customs processor and divert the shipment on the instructions of a third party who appears to be authorized.

The goods must comply with all conditions set out in permits and applicable customs regulations. The customer is liable for the accuracy, completeness and timeliness of the information provided to customs authorities and for the authenticity and validity of the attached supporting documents. If a shipment has to be returned from abroad, there is regularly an import fee corresponding to the shipment, which may exceed the original export costs; this is borne by the customer.

Customs processing is not included in the specified shipping time.

Special notice: US Customs and Import Duties (CBP). Information provided by pakajo on duties, tariffs, duties and fees for imports into the United States is provided for non-binding guidance only and does not replace an individual customs or tax review. The mandatory classification, evaluation and determination of duties and other charges is the sole responsibility of the U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Deviations from instructions or calculations are possible at any time, in particular in the case of duties with a combined unit and weight scale (e.g. piece/kg valuation). pakajo does not provide legal or tax advice. Liability for the completeness, accuracy and timeliness of the information is excluded to the extent permitted by law. Claims due to intent and gross negligence as well as those arising from mandatory law remain unaffected. The customer is obliged to provide complete and accurate customs information (in particular description of goods, HS code, origin, quantity, weight and value) and to bear all duties incurred in the importing country.

Penalties and liability for incorrect customs information (USA): Inaccurate, incomplete, or misleading customs information can result in significant civil and criminal penalties under US law. According to 19 U.S.C. § 1592, civil fines may be imposed, depending on the degree of fault, of up to a lower amount of (i) the domestic value of the goods or (ii) two (in case of negligence) or four times (in case of gross negligence) of the duties owed by law; in the event of intentional deception (fraud), fines of up to the amount of the domestic value of the goods are possible.

Penalties and liability for incorrect customs information (USA): Inaccurate, incomplete, or misleading customs information can result in significant civil and criminal penalties under US law. According to 19 U.S.C. § 1592, civil fines may be imposed, depending on the degree of fault, of up to a lower amount of (i) the domestic value of the goods or (ii) two (in case of negligence) or four times (in case of gross negligence) of the duties owed by law; in the event of intentional deception (fraud), fines of up to the amount of the domestic value of the goods are possible.

The law does not provide for a fixed minimum amount; in administrative practice, initial claims from CBP for corresponding violations often start at around 5,000 USD, but may be lower or significantly higher, depending on the individual case. In addition, there is a risk of withdrawal/seizure and forfeiture of the goods, assertion of liquidated damages arising from customs guarantees, default interest, processing fees and criminal penalties (e.g. under 18 U.S.C. Sections 542, 545), including severe fines and, if applicable, imprisonment. All costs, duties, penalties and damages resulting from incorrect or incomplete customs information are borne exclusively by the shipper/exporter (PAKAJO customer). In particular, this includes returns/returns, new customs/post-assessment, additional duties/taxes, storage fees, inspection, handling and other administrative fees as well as interest. pakajo assumes no liability for this. This information is provided as a non-binding guide and does not replace individual legal advice. We reserve the right to deviate and change the legal situation.


LIABILITY

Pakajo is liable for damage caused intentionally or grossly negligently by pakajo, legal representatives or vicarious agents, in accordance with statutory provisions. Pakajo is liable for personal injuries regardless of fault to the extent permitted by law. If the transport item does not comply with Pakajo's terms and conditions or the transport conditions of the carrier selected by the customer, Pakajo's liability for damage, seizure or loss is excluded, even if Pakajo carries out the transport despite existing rejection rights.

Liability is also excluded if and insofar as the damage is due to an unavoidable event such as a strike, war, embargo or government action or is solely damage to the packaging. In addition, Pakajo is liable for loss and damage to transport items that comply with Pakajo's terms and conditions of transport and the transport conditions of the selected carrier, as well as for culpably not fulfilling other obligations in accordance with the contract to the extent of direct damage typical of the contract and only within the limits of legal liability. Compensation for further damages, in particular loss of profit and interest, is excluded, unless mandatory law precludes this. Insofar as compliance with a delivery period or a delivery date is owed under the individual transport contract, liability is limited to three times the freight, unless the carrier used is less liable; in this case, Pakajo is correspondingly less liable. Exclusion periods and legal liability regimes remain unaffected. The claim due to delay expires if the person entitled does not report the damage in writing within 21 days of delivery.

The above limitations and exclusions of liability do not apply insofar as the damage is due to an act or omission committed by Pakajo or the selected carrier intentionally or recklessly and in the knowledge that damage is likely to occur.

Irrespective of this, liability in international air traffic is finally limited by Article 22 of the Montreal Convention; Article 25 of the Montreal Convention is excluded. The cases of claim sharing and special liability exclusion as well as Sections 430, 432 HGB specified in Sections 425 (2) and 427 HGB remain unaffected. The same applies to all other statutory and mandatory liability limitations or exclusions of liability. The customer's liability, in particular in accordance with § 414 HGB, remains unaffected. In particular, the customer is liable for damage resulting from the transport of prohibited goods or from the breach of his obligations in accordance with these terms and conditions of transport of the carriers and releases Pakajo from corresponding third-party claims upon first request.

In addition to Section 439 HGB, all claims within the scope of these terms and conditions expire in one year; the limitation period begins at the end of the day on which the shipment was delivered or should have been delivered. The sender can neither assign nor pledge claims against pakajo, with the exception of monetary claims. Pakajo is entitled to collect, store and process the data required for the provision of services and to provide information to courts. The above provisions only apply unless otherwise required by law.


INSURANCE COVERAGE FOR TRANSPORTED GOODS

Pakajo's liability is generally limited in amount. At the customer's request, transport insurance can be taken out for some transport services at a premium. Uninsurable risks arise from insurance conditions and include in particular

- risks of war, civil war or war-like events,
. the hostile use of war tools and their mere existence,
- strikes, lockouts, industrial unrest, acts of terrorist or political violence,
- riots and other civil unrest,
- sovereign interventions such as confiscation or withdrawal,
- the use of chemical, biological or biochemical substances or electromagnetic waves as weapons with public hazards,
- nuclear energy or other ionizing radiation
- and risks arising from insolvency or late payment by shipowners, charterers or operators, unless the policyholder or insured person proves that they have selected them with the care of an ordinary businessman or, as a buyer, had no influence on the selection under the terms of the purchase contract.

Uninsurable goods include in particular
- jewelery,
-documents,
- narcotics as defined in the Narcotics Act,
- genuine pearls, precious metals, precious stones and objects made from them,
- cash,
- jewels,
- check and credit cards,
- valid telephone cards,
- Certificates and securities of all types.

In particular, damage due to travel delays, internal spoilage or natural condition of the goods, normal differences in quantity, dimensions and weight, normal humidity or normal temperature fluctuations, inadequate packaging or improper loading, and damage caused intentionally by the customer are not covered by insurance coverage.

If the values of goods differ in the customs declaration and commercial invoice, the lower value is used in the event of a damaged or missing shipment, provided that there is a claim for refund. pakajo is entitled to transfer the information and data required to process the claim to the insurer.

INSURANCE CLAIM

In the event of an insured event, we deduct 50% of the payment amount from an outstanding sales invoice, unless the customer provides proof of the purchase price of the shipped goods (purchase invoice or comparable proof). This serves to take appropriate account of the actual value of the goods and ensures that the insurance benefit does not exceed the full selling price. The customer will be informed immediately of the deduction amount and can request a rectification within 14 days by submitting proof of purchase.

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (nachfolgend „pakajo“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit pakajo „Parteien“) über die Erbringung inländischer und grenzüberschreitender Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (nachfolgend „Transportvertrag“),die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://pakajo.ai (nachfolgend „Webseiten“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt pakajo nicht an, es sei denn, pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Soweit diese AGB zu einem Punkt schweigen, gilt ausschließlich dispositives Recht. Rangfolge: Zwingendes Recht, Individualvereinbarungen, diese AGB, ergänzend die AGB und Transportbedingungen der eingesetzten Post- und Paketdienste (Carrier-AGB).Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Sendungen von und zwischenbestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriftendes geltenden Rechts dieses Landes.


VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich pakajo. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen hinsichtlich Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste (Carrier), die den Transport für pakajo ausführen .Die Carrier-AGB sind über die Webseiten abrufbar und finden auf den Transportvertrag ergänzend Anwendung. pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger.

pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nur bei ausdrücklich vertraglich vereinbarten Lieferfristen zur Einhaltung einer bestimmten Frist verpflichtet und nur, sofern der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf den Webseiten angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen und Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf über die Webseiten zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner. Bei sämtlichen Reklamationen und Anfragen sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen; die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Konto.


VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die auf den Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend; sie richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Der Abschluss des Transportvertrages erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf den Webseiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Der Kunde gibt durch vollständiges Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular und durch Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DASVERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Transportvertrag kommt mit Erfassung der Sendungen im pakajo-System; pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Sendungen, für die finale Label produziert worden sind, sind innerhalb von 7 Werktagen beim entsprechenden Carrier einzuliefern. Etwaige Zusatzkosten, die der Carrier pakajo aufgrund verspäteter Einlieferung in Rechnung stellt, trägt der Kunde.

Diese AGB gelten spätestens auch dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte die Sendungen an pakajo oder an einen von pakajo beauftragten Dritten übergibt. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden gegebenenfalls zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt; dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrechtvorzeitig erlischt. Vertragssprache ist in der Regel Deutsch; der Austausch von Mitteilungen zwischen pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber im Einvernehmen auch telefonisch oder via Online-Meetings z.B. Google-Meet erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Leistungen gegenüber pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, wird dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, pakajo hat die Nichtleistung zu vertreten. Erklärt das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber pakajo, dass es die beauftragten Leistungen nicht erbringen kann, ist pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag innerhalb von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im pakajo-Hub zurückzutreten. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrags mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden; pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. pakajo bietet seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle ist daher nicht vorgesehen.

Hinweis zu finalen Versandlabeln /Retouren:
Die finalen Versandlabel sind ausschließlich für den vereinbarten, regulären Versand an den Empfänger (Outbound) vorgesehen und dürfen nicht für Retouren (vom Empfänger nicht gewünschte und daher zurückzusendende Produkte) verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung kann beim eingesetzten Transportunternehmen zu Straf- und Zusatzentgelten führen, die pakajo belastet werden; pakajo wird diese dem jeweiligen Vertragspartner weiterberechnen. Die Hinweise in den jeweiligen Produktbeschreibungen sind zwingend zu beachten.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.

Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von pakajo ist ausdrücklich verboten.

pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.

Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13BGB, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, E-Mail: service@pakajo.world) mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail über den Entschluss zu informieren; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an service@pakajo.world zu richten.


WIDERRUFSFOLGEN (WIDERRUFSBELEHRUNG)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind diebeiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben; kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei die Frist für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für pakajo mit deren Empfang beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Für die Rückzahlung verwendet pakajo dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dem Kunden entstehen hierfür keine Entgelte. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er pakajo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht das vorstehende Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß§ 356 Abs. 4 BGB, wenn pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB samt Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

TRANSPORT & HAFTUNG


VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht. Weitere Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden sich auf den entsprechenden Carrier-Webseiten. pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände auf Konformität zu prüfen. pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist, etwa bei fehlender oder unzureichender Verpackung, bei Überschreitung von Maßen und Gewichten oder aus anderen Ausschlussgründen.

Die Berechtigung zur Zurückweisung darf pakajo an Carrier übertragen; die Übernahme durch einen Fahrer stellt keine Anerkennung der AGB-Konformität dar. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Leistungsausführung erbracht, wird diese erstattet. Stellen pakajo bzw. der Carrier bei der Abholung fest, dass der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen entspricht, kann eine Gebühr anfallen; maßgeblich sind die AGB von pakajo bzw. die Transportbedingungen der Carrier. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder durch Zoll- oder andere Behörden beschlagnahmt werden; in solchen Fällen sind die Erstattung von Transportkosten und die Entgegennahme von Reklamationen durch pakajo ausgeschlossen, eine Rückgabe des Transportgegenstands ist nicht geschuldet und eine gegebenenfalls abgeschlossene Transportversicherung greift nicht. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung und erstattet alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge für Rücktransporte nach Rechnungsstellung.

Gefahrgut, vom Transportausgeschlossene und nur eingeschränkt zulässige Stoffe/Gegenstände (national, DHL/ADR)

1. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich:
Für nationale Sendungen gelten – soweit einschlägig – das GGBefG, die GGVSEB sowie das ADR. Ergänzend finden die DHL-Regelungen „Gefährliche Stoffe und Gegenstände – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ Anwendung. Die nachstehenden Bezeichnungen/Klassifizierungen entsprechen dem ADR; Übergangsvorschriften  gem. 1.6.1.29, 1.6.1.46 und 1.6.2.11 ADR und spezifische Vorschriften anderer Carrier finden Anwendung.

2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
– Stoffe/Gegenstände, die nach 2.2 ADR nicht zugelassen sind oder mit „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A (3.2 ADR) geführt werden;
– Klasse 1 Explosivstoffe/Gegenstände (u. a. Munition UN 0012/0014/0055,Wunderkerzen/Feuerwerk UN 0333–0337) sowie pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Airbags) UN 0503;
– Klasse 2 Gase, u. a. Gasfeuerzeuge und Nachfüllpatronen UN 1057; tiefgekühlt verflüssigte Gase (Klassifizierungscode 3A) zu Kühl-/Konditionierungszwecken;
– Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe Kat. A/B UN 2814/2900/3373; medizinische/klinische Abfälle UN 3291; infizierte lebende Tiere (mit den in2.2.62.1.5.1–1.5.9 ADR genannten Freistellungen);
– UN 3334/3335 „Lufttransport reglementierte Stoffe“ (z. B. Durian);
– Klasse 7 radioaktive Stoffe (z. B. ionisierende Rauchmelder UN 2910/2911);
– Klasse 8 ätzende Stoffe, z. B. nicht auslaufsichere Batterien UN 2794/2795;
– Klasse 9 u. a. Kohlendioxid fest (Trockeneis) UN 1845 zu Kühl-/Konditionierungszwecken; Geräte mit Nass-/Natriumbatterien;
– Stoffe mit Eintrag „0“ in Spalte 7a der Tabelle A (3.2 ADR); Ausnahmen nur für UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 und 3530 unter den jeweils genannten Bedingungen;
– Stoffe, bei denen Sondervorschriften gem. 3.3 ADR über Mengen/Konzentrationen hinaus weitere Bedingungen anordnen (insb. SV 168 S.1, 201, 225, 226, 235, 271,280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 376, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b(ii)+c, 670, 672).

3. Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Standardprodukte von pakajo decken keinen Gefahrguttransport ab):
– Begrenzte Mengen (LQ) gem. 3.4 ADR;
– Freigestellte Mengen (Kleinstmengen) gem. 3.5.1.4 ADR;
– Freistellungen gem. 1.1.3.2 f) und g) sowie 1.1.3.10 b) und d) ADR; Freistellungen gem. 1.1.3.4.1 ADR i. V. m. Sondervorschriften 3.3 ADR (sofern nicht durch Ziff. 2 ausgeschlossen);
– Beförderungen nach 5.5.4.1 ADR;
– Gase nach SV 653 ADR (besondere Kennzeichnung/Separierung beachten).

4. Verpackung und Versand– Mindestanforderungen:
– Stabile Außen-/Umverpackungen nach 4.1.1 ADR; bauartgeprüfte Verpackungen nach 6.1/6.2 ADR gelten bei Beachtung der Packvorschriften als ausreichend;
– Bei LQ (3.4 ADR): Zusammengesetzte Verpackungen gem. 6.1.4.21 ADR, Wasserbeständigkeit gem. 6.1.4.12.1 ADR; Bruttomasse je Versandstück max. 30 kg(bei UN 1331 Streichhölzer, überall zündbar: 27 kg);
– Unzulässig als Außenverpackung: Trays in Dehn-/Schrumpffolie, Briefumschläge/Kuverts, Luftpolster- und Folienversandtaschen (als Innen-/Zwischenverpackung zulässig);
– Flüssige Stoffe: Schraubverschlüsse vor Versand auf Dichtheit prüfen und ggf. mit Hersteller-Drehmoment anziehen; Sprühköpfe ersetzen oder ausreichend polstern; Klappdeckel zusätzlich sichern; Spreiz-/Heftklammern bündig anbringen; wieder verschließbare Verschlüsse funktionsfähig halten; Stecklaschen verrasten/arretiert/fixiert;
– Bruchanfällige Innenverpackungen (Glas/Porzellan/Steinzeug/geeignete Kunststoffe) nur in geeigneter Zwischenverpackung nach 4.1.1.1/1.2/1.4–1.8;6.1.4 ADR;
– Leere Verpackungen mit gefährlichen Rückständen gelten als Gefahrgut(4.1.1.11 ADR), sofern nicht gereinigt/neutralisiert;
– Zusammenpacken nur im zulässigen Rahmen (keine Gase nach SV 653 mit anderen Gefahrgütern).

5. Besondere Packvorschriften/Beispiele (nicht abschließend):
– Gase UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): nicht zusammenpacken mit anderen Gefahrgütern;
– Feuerlöscher UN 1044: Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung (z. B.Plombe/Splint/Kabelbinder) + Polsterung am Auslöser; Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ (Buchstabenhöhe ≥ 12 mm);
– Druckgaspackungen UN 1950: Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren; beiseitlichen Anbauteilen wirksame Trennmaterialien;
– UN 1372/1387/1856/1857 sowie tierische Stoffe (außer Futtermittel): Dreifach-Verpackung (Primär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht; Sekundär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht, bei Flüssigkeiten mit aufsaugendem Material; Außen: stabile Kiste, z. B. zweiwellige Wellpappe);
– Freigestellte Patientenproben/ungereinigte medizinische Instrumente/Geräte: nur Verpackungen gem. 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; Außenverpackung kistenförmig;
– Flüssige Stoffe Klasse 8, VPG II in Glas/Porzellan/Steinzeug: stets in starrer, verträglicher Zwischenverpackung;
– Magnetische Stoffe UN 2807: so verpacken, dass kein Anhaften an metallischen Oberflächen in Verteilanlagen erfolgt und keine Beeinträchtigung anderer Inhalte; ggf. Abschirmung/größere Verpackung;
– GMMO/GMO UN 3245: Verpackung nach P 904 ADR.

6. Kennzeichnung(Auszug):
– LQ-Kennzeichen gem. 3.4.7 ADR (Raute, mind. 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken 50 × 50 mm; Linienbreite 2 mm bzw. 1 mm); Umverpackung gem.3.4.11 ADR;
– Lithiumbatterien UN 3090/3091/3480/3481: Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR (SV188); Ausnahme: nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen bzw. 2 Batterien in Ausrüstung pro Versandstück und max. zwei Versandstücke je Sendung;
– Gase nach SV 653: UN-Nummer mit „UN“ in Raute (mind. 100 × 100 mm, Zeichenhöhe ≥ 6 mm);
– GMMO/GMO (UN 3245): „UN 3245“ in Raute (mind. 50 × 50 mm, Zeichenhöhe ≥ 6mm);
– Nickelmetallhydrid-Batterien UN 3496 (Inseln nur per Seeweg erreichbar): Kennzeichnung „NICKELMETALLHYDRIDBATTERIEN“;
– Ausrichtungspfeile gem. 5.2.1.10 ADR (u. a. bei UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Nichtbeachtung von Klassifizierungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- odersonstigen postalischen/carrierseitigen Vorgaben trägt der Absender/Kunde die haftungsrechtlichen Folgen; pakajo ist zur Zurückweisung berechtigt. Etwaige Zusatzentgelte, Rückführungs-/Entsorgungs- sowie Behörden-/Zollkosten werden dem Kunden nachberechnet.

Hinweis: Die vorstehenden Regelungen beziehen sich auf nationale DHL-Post-/Paketprodukte. Für internationale Post-/Luftsendungen sowie andere Carrier gelten regelmäßig strengere Ausschlüsse; maßgeblich sind stets die Carrier-AGB und gesetzlichen Vorschriften.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach Vertragsschluss hat der Kunde eine dem gewählten Transport entsprechende, beanspruchungsgerechte Verpackung sicherzustellen und das Gut versandfertig bereitzustellen bzw. ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Die Verpackung muss Transportmittel, Transportart und transporttypische Beanspruchungen berücksichtigen; transportsensible Inhalte sind besonders zu schützen. Zerbrechliche Inhalte erfordern eine sorgfältige Polsterung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung im Regelfall mindestens 50 Millimeter beträgt; Mehrfachverpackungen sollen Trennelemente enthalten.

Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf unzureichender Verpackung beruht. Der Transportgegenstand ist deutlich und haltbar mit allen erforderlichen Kennzeichen zu versehen, einschließlich solcher, die sich aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier ergeben; bei internationalen Sendungen ist eine gültige Rufnummer mit Landesvorwahl anzugeben. Weichen Anzahl, Gewicht oder Abmessungen in verpacktem Zustand von den vertraglichen Angaben ab und ist der Transport dennoch möglich, ist pakajo berechtigt, entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen; der Kunde akzeptiert, dass pakajo weitere Kostenzuschläge über die bei der Zahlung des Versandservices genutzte Zahlungsmethode automatisch erheben darf. Die übergebene Sendung muss der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen; die Übernahme einer abweichenden Sendung begründet keine Vertragsgemäßheit. Erforderliches Umpacken auf Beförderungshilfsmittel erstattet der Kunde.

Der Kunde haftet für Schäden, die seine Sendung an anderen Sendungen, Personen, Anlagen oder Transportmitteln verursacht, wenn diese auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Nicht vollständig kartonierte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Güter sind ausgeschlossen; sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung einbehalten werden. Portogebühren werden nicht erstattet, entstandene Auslagen trägt der Kunde. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten bereit, können pakajo bzw. der Carrier Abholung und/oder Zustellung verweigern, anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Transportgegenstand hat allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf Land-, Wasser- und Luftweg zu entsprechen. Der Kunde informiert sich eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung sicher. Alle hieraus resultierenden Verwaltungsstrafen oder Kosten werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde haftet gegenüber pakajo und den Carriern für sämtliche Schäden und Defekte aus der Nichterfüllung. Zu den vom Kunden zutragenden Kosten zählen insbesondere Entgelte für die Beförderung, Frachtaufschläge einschließlich Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge, Lagerkosten, Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungs-und Bearbeitungskosten, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere, im Zusammenhang mit der Beförderung oder behördlichen Maßnahmen, stehende Kosten.

Als Paket gilt ein Karton. Befinden sich mehrere Kartons auf einer Palette ohne gebuchten Palettenversand oder sind mehrere Kartons miteinander verbunden, dürfen Fahrer und pakajo diese trennen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, übernimmt pakajo keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden; weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Schadenfall, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. Übersteigen Sendungswerte bestimmte Schwellen, kann es insbesondere bei internationalem Transport aufgrund längerer Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu rügen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt wird. Die Verpackung ist vom Empfänger im Falle einer Beschädigung aufzubewahren und Fotos als Beweis von ihm anzufertigen. Der Kunde erkennt an, dass pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aus einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten entstehen

Gefahrgutbezogene Zusatzpflichten:
Sofern der Versand ausnahmsweise nach den oben beschriebenen Freistellungen (z.B. LQ 3.4 ADR oder Kleinstmengen 3.5.1.4 ADR) zulässig ist, hat der Kunde sämtliche einschlägigen ADR-Pack- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die produktspezifischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Carriers einzuhalten (inkl. LQ-Kennzeichen, Lithium-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, Ausrichtungspfeile, zulässige Bruttomasse, bauartgeprüfte Verpackungen etc.). Nicht zugelassene Außenverpackungen (z. B. Trays in Schrumpf-/Dehnfolie, reine Folien-/Luftpolstertaschen) sind untersagt. Bei flüssigen Stoffen sind Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen und – soweit vorgegeben – mit Hersteller-Drehmoment anzuziehen; Sprühköpfe sind zu sichern bzw. zu polstern. Leere, ungereinigte Verpackungen gelten als Gefahrgut, sofern nicht so behandelt, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.


ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde erstattet pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Auslagen im Sinne des § 420 Abs. 1 HGB, die pakajo bzw. Carrier aus Anlass der Beförderung im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften, insbesondere Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte, Inselzuschläge, Zuschläge für Überformate und Übergewichte sowie Frachtaufschläge.

Der Kunde stellt pakajo insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Kosten aus Anlass von Lagerung, Rücksendung, erneuter Zustellung oder sonstiger besonderer Behandlung des Transportgegenstands. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Übernahme offener Kosten, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Die Zahlung erfolgt mittels der bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel; pakajo kann die Auswahl abhängig von Transportgegenstand, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einschränken. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung odereiner gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.  pakajo erhebt bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und Rückgabe einer Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fällt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Lastschrift an.


AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Der Kunde weist den Empfänger an, den Transportgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und solche bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.

Wird der Kunde innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums nicht angetroffen oder wird die Sendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt zurückgewiesen, kann pakajo Gebühren erheben. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunde einen Tarif mit Zeitoption gebucht hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zustellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in der entsprechenden Carrier-AGB vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, kann an Dritte zugestellt werden, wenn nach sachgerechter Prüfung davon ausgegangen werden darf, dass diese zur Annahme berechtigt sind oder die Annahme dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Kunde informiert und die Sendung nach Weisung zurückgesandt, erneut zugestellt oder zur Abholung bereitgehalten.

Kosten für Rücktransport oder erneute Zustellung trägt der Kunde. Für die Lagerung kann sich pakajo Dritter bedienen und ist bei verderblicher Ware, rechtfertigendem Zustand oder grober Unverhältnismäßigkeit der Kosten zum Wert zur Verwertung nach Maßgabe der §§373 Abs. 2 bis 4 HGB berechtigt. Unverwertbares darf vernichtet werden, Aufwendungen erstattet der Kunde.

Ist weder Zustellung noch Retoure möglich, wird die Sendung zwischen acht und neunzig Tagen eingelagert. Nach Fristablauf erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Sendungsverfolgung zu überwachen und pakajo bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Lagerzeiten können je nach Land abweichen. Die auf den Webseiten angegebenen Laufzeiten sind reine Richtwerte; Werktage sind Montag bis Freitag.  Feiertage, Samstage und Sonntage sind nicht eingeschlossen. Zustellungen erfolgen nur an vollständige und korrekte Postanschriften; bei unvollständigen oder falschen Anschriften übernimmt pakajo keine Haftung für Verzögerungen oder Retouren, die Versandkosten werden nicht erstattet; Rücktransportentgelte werden nach den auf den Webseiten ermittelten Frachtentgelten berechnet. In einigen Ländern (z. B. Saudi-Arabien) existieren Postfachadressen; der Kunde hat sich vorab zu vergewissern, ob eine Zustellung möglich ist; Länder ohne Postleitzahlensystem sind gesondert anzufragen.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseiten vereinbart und bezahlt der Kunde die Abholung, Beförderung und einmalige Zustellung. Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben liegen außerhalb der Verantwortung von pakajo. Der Kunde beziehungsweise Empfänger informiert sich eigenständig über im Zielland anfallende Abgaben. Vom Empfänger nicht beglichene Abgaben und Kosten werden dem Kunden belastet; weigert sich der Empfänger zu zahlen, trägt der Kunde sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Gebühren für Vernichtung.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Kunde für erforderliche Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich; entsprechende Dokumente sind dem Transportgegenstand sichtbar beizufügen, und pakajo bzw. die Carrier sind vor Transportbeginn über Genehmigungspflichten zu informieren, soweit für die Vertragserfüllung relevant. pakajo ist zum Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Kundenbereitgestellter Informationen im Namen des Kunden zollrelevante Formalitäten zu unterstützen, insbesondere Frachtbriefe zu vervollständigen, relevante Versendungsinformationen zu ergänzen, erforderliche Steuern und Zölle zu verauslagen, zu Zollzwecken als Spediteur beim Export aufzutreten oder beim Import ausschließlich zum Zweck der Bestimmung eines Zollabwicklers als Empfänger aufzutreten sowie die Sendung auf Weisung eines als bevollmächtigt erscheinenden Dritten umzuleiten.

Die Waren müssen allen in Genehmigungen festgelegten Bedingungen sowie den anwendbaren Zollvorschriften entsprechen. Der Kunde haftet für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegenüber Zollbehörden gemachten Angaben und für Echtheit und Gültigkeit der beigefügten Nachweisdokumente. Muss eine Sendung aus dem Ausland retourniert werden, fällt regelmäßig eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr an, die die ursprünglichen Ausfuhrkosten übersteigen kann; diese trägt der Kunde.

Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit enthalten.

Sonderhinweis: Zoll- und Einfuhrabgaben USA (CBP). Von pakajo bereitgestellte Informationen zu Zöllen, Tarifierung, Abgaben und Gebühren für Einfuhren in die Vereinigten Staaten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle zoll- oder steuerrechtliche Prüfung. Die verbindliche Einreihung, Bewertung und Festsetzung von Zöllen und sonstigen Abgaben obliegt allein der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Abweichungen von Hinweisen oder Berechnungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei Abgaben mit kombiniertem Stück- und Gewichtsmaßstab (z. B. Stück-/kg-Bewertung). pakajo erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Hinweise ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie solche aus zwingendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Zollangaben (insbesondere Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Stückzahl, Gewicht und Wert) zu machen und alle im Einfuhrland anfallenden Abgaben zu tragen.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Das Gesetz sieht keinen festen Mindestbetrag vor; in der Verwaltungspraxis liegen Erstforderungen von CBP bei entsprechenden Verstößen häufig ab etwa 5.000 USD, können aber je nach Einzelfall darunter oder deutlich darüber liegen. Zusätzlich drohen u. a. Zurückhaltung/Beschlagnahme und Verfall der Ware, Geltendmachung von Liquidated Damages aus Zollbürgschaften, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren sowie strafrechtliche Sanktionen (z. B. nach 18 U.S.C. §§ 542, 545), einschließlich empfindlicher Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Abgaben, Strafen und Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zollangaben trägt ausschließlich der Versender/Exporteur (pakajo-Kunde). Dies umfasst insbesondere Rücksendungen/Retouren, Neuverzollung/Nachveranlagung, zusätzliche Zölle/Steuern, Lagergeld, Beschau-, Handling- und sonstige Verwaltungsgebühren sowie Zinsen. pakajo übernimmt hierfür keine Haftung. Diese Hinweise dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.


HAFTUNG

pakajo haftet für Schäden, die pakajo, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Personenschäden haftet pakajo verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen des vom Kunden ausgewählten Carriers, ist die Haftung von pakajo bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust ausgeschlossen, selbst wenn pakajo den Transport trotz bestehender Zurückweisungsrechte durchführt.

Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis wie Streik, Krieg, Embargo oder hoheitlichem Handeln beruht oder es sich allein um Schäden an der Verpackung handelt. Im Übrigen haftet pakajo für Verlust und Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von pakajo und den Transportbedingungen des ausgewählten Carriers entsprechen, sowie für schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz darüber hinausgehender Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Zinsen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung bei Überschreitung auf das Dreifache der Fracht begrenzt, es sei denn, der eingesetzte Carrier haftet geringer; in diesem Fall haftet pakajo entsprechend geringer. Ausschlussfristen und gesetzliche Haftungsregime bleiben unberührt. Der Anspruch wegen Verspätung erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die pakajo oder der ausgewählte Carrier vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt; Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe sowie §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für alle sonstigen gesetzlichen und zwingenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kundehaftet insbesondere für Schäden aus dem Transport von Verbotsgütern oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier und stellt pakajo von entsprechenden Drittansprüchen auf erstes Anfordern frei.

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Der Absender kann Ansprüche gegenüber pakajo, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. pakajo ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten und Gerichten Auskunft zu erteilen. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, soweit nicht zwingend abweichende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.


VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden kann gegen Prämie eine Transportversicherung für manche Transportservices abgeschlossen werden. Nicht versicherbare Gefahren ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und umfassen insbesondere

- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse,
. die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie deren bloße Existenz,
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen,
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen,
- hoheitliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Entziehung,
- die Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung,
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- sowie Risiken aus Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Reedern, Charterern oder Betreibern, sofern nicht der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt zuhaben oder als Käufer nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.

Nicht versicherbare Güter sind insbesondere
- Bijouterien,
-Dokumente,
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes,
- echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine sowie Gegenstände daraus,
- Bargeld,
- Juwelen,
- Scheck- und Kreditkarten,
- gültigeTelefonkarten,
- Urkunden und Wertpapiere aller Art.

Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere Schäden infolge Reiseverzögerung, inneren Verderbs oder natürlicher Beschaffenheit der Güter, handelsüblicher Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, normaler Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlicher Temperaturschwankungen, unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Verladung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Kunden.

Weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. pakajo ist berechtigt, zur Schadensbearbeitung erforderliche Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

VERSICHERUNGSFALL

Bei einem Versicherungsfall ziehen wir 50% des Auszahlungsbetrags von einer offenen Verkaufsrechnung ab, sofern der Kundekeinen Nachweis über den Einkaufspreis der versandten Ware (Einkaufsrechnung oder vergleichbarer Nachweis) erbringt. Dies dient der angemessenen Berücksichtigung des tatsächlichen Warenwerts und stellt sicher, dass die Versicherungsleistung nicht den vollen Verkaufspreis überschreitet. Der Kunde wird unverzüglich über die Abzugshöhe informiert und kann innerhalb von 14 Tagen durch Nachreichung eines Einkaufsnachweises eine Nachbesserung beantragen.

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (nachfolgend „pakajo“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit pakajo „Parteien“) über die Erbringung inländischer und grenzüberschreitender Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (nachfolgend „Transportvertrag“),die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://pakajo.ai (nachfolgend „Webseiten“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt pakajo nicht an, es sei denn, pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Soweit diese AGB zu einem Punkt schweigen, gilt ausschließlich dispositives Recht. Rangfolge: Zwingendes Recht, Individualvereinbarungen, diese AGB, ergänzend die AGB und Transportbedingungen der eingesetzten Post- und Paketdienste (Carrier-AGB).Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Sendungen von und zwischenbestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriftendes geltenden Rechts dieses Landes.


VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich pakajo. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen hinsichtlich Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste (Carrier), die den Transport für pakajo ausführen .Die Carrier-AGB sind über die Webseiten abrufbar und finden auf den Transportvertrag ergänzend Anwendung. pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger.

pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nur bei ausdrücklich vertraglich vereinbarten Lieferfristen zur Einhaltung einer bestimmten Frist verpflichtet und nur, sofern der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf den Webseiten angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen und Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf über die Webseiten zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner. Bei sämtlichen Reklamationen und Anfragen sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen; die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Konto.


VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die auf den Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend; sie richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Der Abschluss des Transportvertrages erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf den Webseiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Der Kunde gibt durch vollständiges Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular und durch Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DASVERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Transportvertrag kommt mit Erfassung der Sendungen im pakajo-System; pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Sendungen, für die finale Label produziert worden sind, sind innerhalb von 7 Werktagen beim entsprechenden Carrier einzuliefern. Etwaige Zusatzkosten, die der Carrier pakajo aufgrund verspäteter Einlieferung in Rechnung stellt, trägt der Kunde.

Diese AGB gelten spätestens auch dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte die Sendungen an pakajo oder an einen von pakajo beauftragten Dritten übergibt. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden gegebenenfalls zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt; dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrechtvorzeitig erlischt. Vertragssprache ist in der Regel Deutsch; der Austausch von Mitteilungen zwischen pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber im Einvernehmen auch telefonisch oder via Online-Meetings z.B. Google-Meet erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Leistungen gegenüber pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, wird dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, pakajo hat die Nichtleistung zu vertreten. Erklärt das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber pakajo, dass es die beauftragten Leistungen nicht erbringen kann, ist pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag innerhalb von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im pakajo-Hub zurückzutreten. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrags mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden; pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. pakajo bietet seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle ist daher nicht vorgesehen.

Hinweis zu finalen Versandlabeln /Retouren:
Die finalen Versandlabel sind ausschließlich für den vereinbarten, regulären Versand an den Empfänger (Outbound) vorgesehen und dürfen nicht für Retouren (vom Empfänger nicht gewünschte und daher zurückzusendende Produkte) verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung kann beim eingesetzten Transportunternehmen zu Straf- und Zusatzentgelten führen, die pakajo belastet werden; pakajo wird diese dem jeweiligen Vertragspartner weiterberechnen. Die Hinweise in den jeweiligen Produktbeschreibungen sind zwingend zu beachten.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.

Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von pakajo ist ausdrücklich verboten.

pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.

Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13BGB, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, E-Mail: service@pakajo.world) mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail über den Entschluss zu informieren; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an service@pakajo.world zu richten.


WIDERRUFSFOLGEN (WIDERRUFSBELEHRUNG)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind diebeiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben; kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei die Frist für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für pakajo mit deren Empfang beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Für die Rückzahlung verwendet pakajo dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dem Kunden entstehen hierfür keine Entgelte. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er pakajo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht das vorstehende Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß§ 356 Abs. 4 BGB, wenn pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB samt Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

TRANSPORT & HAFTUNG


VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht. Weitere Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden sich auf den entsprechenden Carrier-Webseiten. pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände auf Konformität zu prüfen. pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist, etwa bei fehlender oder unzureichender Verpackung, bei Überschreitung von Maßen und Gewichten oder aus anderen Ausschlussgründen.

Die Berechtigung zur Zurückweisung darf pakajo an Carrier übertragen; die Übernahme durch einen Fahrer stellt keine Anerkennung der AGB-Konformität dar. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Leistungsausführung erbracht, wird diese erstattet. Stellen pakajo bzw. der Carrier bei der Abholung fest, dass der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen entspricht, kann eine Gebühr anfallen; maßgeblich sind die AGB von pakajo bzw. die Transportbedingungen der Carrier. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder durch Zoll- oder andere Behörden beschlagnahmt werden; in solchen Fällen sind die Erstattung von Transportkosten und die Entgegennahme von Reklamationen durch pakajo ausgeschlossen, eine Rückgabe des Transportgegenstands ist nicht geschuldet und eine gegebenenfalls abgeschlossene Transportversicherung greift nicht. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung und erstattet alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge für Rücktransporte nach Rechnungsstellung.

Gefahrgut, vom Transportausgeschlossene und nur eingeschränkt zulässige Stoffe/Gegenstände (national, DHL/ADR)

1. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich:
Für nationale Sendungen gelten – soweit einschlägig – das GGBefG, die GGVSEB sowie das ADR. Ergänzend finden die DHL-Regelungen „Gefährliche Stoffe und Gegenstände – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ Anwendung. Die nachstehenden Bezeichnungen/Klassifizierungen entsprechen dem ADR; Übergangsvorschriften  gem. 1.6.1.29, 1.6.1.46 und 1.6.2.11 ADR und spezifische Vorschriften anderer Carrier finden Anwendung.

2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
– Stoffe/Gegenstände, die nach 2.2 ADR nicht zugelassen sind oder mit „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A (3.2 ADR) geführt werden;
– Klasse 1 Explosivstoffe/Gegenstände (u. a. Munition UN 0012/0014/0055,Wunderkerzen/Feuerwerk UN 0333–0337) sowie pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Airbags) UN 0503;
– Klasse 2 Gase, u. a. Gasfeuerzeuge und Nachfüllpatronen UN 1057; tiefgekühlt verflüssigte Gase (Klassifizierungscode 3A) zu Kühl-/Konditionierungszwecken;
– Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe Kat. A/B UN 2814/2900/3373; medizinische/klinische Abfälle UN 3291; infizierte lebende Tiere (mit den in2.2.62.1.5.1–1.5.9 ADR genannten Freistellungen);
– UN 3334/3335 „Lufttransport reglementierte Stoffe“ (z. B. Durian);
– Klasse 7 radioaktive Stoffe (z. B. ionisierende Rauchmelder UN 2910/2911);
– Klasse 8 ätzende Stoffe, z. B. nicht auslaufsichere Batterien UN 2794/2795;
– Klasse 9 u. a. Kohlendioxid fest (Trockeneis) UN 1845 zu Kühl-/Konditionierungszwecken; Geräte mit Nass-/Natriumbatterien;
– Stoffe mit Eintrag „0“ in Spalte 7a der Tabelle A (3.2 ADR); Ausnahmen nur für UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 und 3530 unter den jeweils genannten Bedingungen;
– Stoffe, bei denen Sondervorschriften gem. 3.3 ADR über Mengen/Konzentrationen hinaus weitere Bedingungen anordnen (insb. SV 168 S.1, 201, 225, 226, 235, 271,280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 376, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b(ii)+c, 670, 672).

3. Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Standardprodukte von pakajo decken keinen Gefahrguttransport ab):
– Begrenzte Mengen (LQ) gem. 3.4 ADR;
– Freigestellte Mengen (Kleinstmengen) gem. 3.5.1.4 ADR;
– Freistellungen gem. 1.1.3.2 f) und g) sowie 1.1.3.10 b) und d) ADR; Freistellungen gem. 1.1.3.4.1 ADR i. V. m. Sondervorschriften 3.3 ADR (sofern nicht durch Ziff. 2 ausgeschlossen);
– Beförderungen nach 5.5.4.1 ADR;
– Gase nach SV 653 ADR (besondere Kennzeichnung/Separierung beachten).

4. Verpackung und Versand– Mindestanforderungen:
– Stabile Außen-/Umverpackungen nach 4.1.1 ADR; bauartgeprüfte Verpackungen nach 6.1/6.2 ADR gelten bei Beachtung der Packvorschriften als ausreichend;
– Bei LQ (3.4 ADR): Zusammengesetzte Verpackungen gem. 6.1.4.21 ADR, Wasserbeständigkeit gem. 6.1.4.12.1 ADR; Bruttomasse je Versandstück max. 30 kg(bei UN 1331 Streichhölzer, überall zündbar: 27 kg);
– Unzulässig als Außenverpackung: Trays in Dehn-/Schrumpffolie, Briefumschläge/Kuverts, Luftpolster- und Folienversandtaschen (als Innen-/Zwischenverpackung zulässig);
– Flüssige Stoffe: Schraubverschlüsse vor Versand auf Dichtheit prüfen und ggf. mit Hersteller-Drehmoment anziehen; Sprühköpfe ersetzen oder ausreichend polstern; Klappdeckel zusätzlich sichern; Spreiz-/Heftklammern bündig anbringen; wieder verschließbare Verschlüsse funktionsfähig halten; Stecklaschen verrasten/arretiert/fixiert;
– Bruchanfällige Innenverpackungen (Glas/Porzellan/Steinzeug/geeignete Kunststoffe) nur in geeigneter Zwischenverpackung nach 4.1.1.1/1.2/1.4–1.8;6.1.4 ADR;
– Leere Verpackungen mit gefährlichen Rückständen gelten als Gefahrgut(4.1.1.11 ADR), sofern nicht gereinigt/neutralisiert;
– Zusammenpacken nur im zulässigen Rahmen (keine Gase nach SV 653 mit anderen Gefahrgütern).

5. Besondere Packvorschriften/Beispiele (nicht abschließend):
– Gase UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): nicht zusammenpacken mit anderen Gefahrgütern;
– Feuerlöscher UN 1044: Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung (z. B.Plombe/Splint/Kabelbinder) + Polsterung am Auslöser; Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ (Buchstabenhöhe ≥ 12 mm);
– Druckgaspackungen UN 1950: Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren; beiseitlichen Anbauteilen wirksame Trennmaterialien;
– UN 1372/1387/1856/1857 sowie tierische Stoffe (außer Futtermittel): Dreifach-Verpackung (Primär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht; Sekundär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht, bei Flüssigkeiten mit aufsaugendem Material; Außen: stabile Kiste, z. B. zweiwellige Wellpappe);
– Freigestellte Patientenproben/ungereinigte medizinische Instrumente/Geräte: nur Verpackungen gem. 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; Außenverpackung kistenförmig;
– Flüssige Stoffe Klasse 8, VPG II in Glas/Porzellan/Steinzeug: stets in starrer, verträglicher Zwischenverpackung;
– Magnetische Stoffe UN 2807: so verpacken, dass kein Anhaften an metallischen Oberflächen in Verteilanlagen erfolgt und keine Beeinträchtigung anderer Inhalte; ggf. Abschirmung/größere Verpackung;
– GMMO/GMO UN 3245: Verpackung nach P 904 ADR.

6. Kennzeichnung(Auszug):
– LQ-Kennzeichen gem. 3.4.7 ADR (Raute, mind. 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken 50 × 50 mm; Linienbreite 2 mm bzw. 1 mm); Umverpackung gem.3.4.11 ADR;
– Lithiumbatterien UN 3090/3091/3480/3481: Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR (SV188); Ausnahme: nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen bzw. 2 Batterien in Ausrüstung pro Versandstück und max. zwei Versandstücke je Sendung;
– Gase nach SV 653: UN-Nummer mit „UN“ in Raute (mind. 100 × 100 mm, Zeichenhöhe ≥ 6 mm);
– GMMO/GMO (UN 3245): „UN 3245“ in Raute (mind. 50 × 50 mm, Zeichenhöhe ≥ 6mm);
– Nickelmetallhydrid-Batterien UN 3496 (Inseln nur per Seeweg erreichbar): Kennzeichnung „NICKELMETALLHYDRIDBATTERIEN“;
– Ausrichtungspfeile gem. 5.2.1.10 ADR (u. a. bei UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Nichtbeachtung von Klassifizierungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- odersonstigen postalischen/carrierseitigen Vorgaben trägt der Absender/Kunde die haftungsrechtlichen Folgen; pakajo ist zur Zurückweisung berechtigt. Etwaige Zusatzentgelte, Rückführungs-/Entsorgungs- sowie Behörden-/Zollkosten werden dem Kunden nachberechnet.

Hinweis: Die vorstehenden Regelungen beziehen sich auf nationale DHL-Post-/Paketprodukte. Für internationale Post-/Luftsendungen sowie andere Carrier gelten regelmäßig strengere Ausschlüsse; maßgeblich sind stets die Carrier-AGB und gesetzlichen Vorschriften.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach Vertragsschluss hat der Kunde eine dem gewählten Transport entsprechende, beanspruchungsgerechte Verpackung sicherzustellen und das Gut versandfertig bereitzustellen bzw. ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Die Verpackung muss Transportmittel, Transportart und transporttypische Beanspruchungen berücksichtigen; transportsensible Inhalte sind besonders zu schützen. Zerbrechliche Inhalte erfordern eine sorgfältige Polsterung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung im Regelfall mindestens 50 Millimeter beträgt; Mehrfachverpackungen sollen Trennelemente enthalten.

Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf unzureichender Verpackung beruht. Der Transportgegenstand ist deutlich und haltbar mit allen erforderlichen Kennzeichen zu versehen, einschließlich solcher, die sich aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier ergeben; bei internationalen Sendungen ist eine gültige Rufnummer mit Landesvorwahl anzugeben. Weichen Anzahl, Gewicht oder Abmessungen in verpacktem Zustand von den vertraglichen Angaben ab und ist der Transport dennoch möglich, ist pakajo berechtigt, entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen; der Kunde akzeptiert, dass pakajo weitere Kostenzuschläge über die bei der Zahlung des Versandservices genutzte Zahlungsmethode automatisch erheben darf. Die übergebene Sendung muss der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen; die Übernahme einer abweichenden Sendung begründet keine Vertragsgemäßheit. Erforderliches Umpacken auf Beförderungshilfsmittel erstattet der Kunde.

Der Kunde haftet für Schäden, die seine Sendung an anderen Sendungen, Personen, Anlagen oder Transportmitteln verursacht, wenn diese auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Nicht vollständig kartonierte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Güter sind ausgeschlossen; sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung einbehalten werden. Portogebühren werden nicht erstattet, entstandene Auslagen trägt der Kunde. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten bereit, können pakajo bzw. der Carrier Abholung und/oder Zustellung verweigern, anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Transportgegenstand hat allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf Land-, Wasser- und Luftweg zu entsprechen. Der Kunde informiert sich eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung sicher. Alle hieraus resultierenden Verwaltungsstrafen oder Kosten werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde haftet gegenüber pakajo und den Carriern für sämtliche Schäden und Defekte aus der Nichterfüllung. Zu den vom Kunden zutragenden Kosten zählen insbesondere Entgelte für die Beförderung, Frachtaufschläge einschließlich Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge, Lagerkosten, Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungs-und Bearbeitungskosten, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere, im Zusammenhang mit der Beförderung oder behördlichen Maßnahmen, stehende Kosten.

Als Paket gilt ein Karton. Befinden sich mehrere Kartons auf einer Palette ohne gebuchten Palettenversand oder sind mehrere Kartons miteinander verbunden, dürfen Fahrer und pakajo diese trennen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, übernimmt pakajo keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden; weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Schadenfall, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. Übersteigen Sendungswerte bestimmte Schwellen, kann es insbesondere bei internationalem Transport aufgrund längerer Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu rügen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt wird. Die Verpackung ist vom Empfänger im Falle einer Beschädigung aufzubewahren und Fotos als Beweis von ihm anzufertigen. Der Kunde erkennt an, dass pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aus einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten entstehen

Gefahrgutbezogene Zusatzpflichten:
Sofern der Versand ausnahmsweise nach den oben beschriebenen Freistellungen (z.B. LQ 3.4 ADR oder Kleinstmengen 3.5.1.4 ADR) zulässig ist, hat der Kunde sämtliche einschlägigen ADR-Pack- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die produktspezifischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Carriers einzuhalten (inkl. LQ-Kennzeichen, Lithium-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, Ausrichtungspfeile, zulässige Bruttomasse, bauartgeprüfte Verpackungen etc.). Nicht zugelassene Außenverpackungen (z. B. Trays in Schrumpf-/Dehnfolie, reine Folien-/Luftpolstertaschen) sind untersagt. Bei flüssigen Stoffen sind Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen und – soweit vorgegeben – mit Hersteller-Drehmoment anzuziehen; Sprühköpfe sind zu sichern bzw. zu polstern. Leere, ungereinigte Verpackungen gelten als Gefahrgut, sofern nicht so behandelt, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.


ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde erstattet pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Auslagen im Sinne des § 420 Abs. 1 HGB, die pakajo bzw. Carrier aus Anlass der Beförderung im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften, insbesondere Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte, Inselzuschläge, Zuschläge für Überformate und Übergewichte sowie Frachtaufschläge.

Der Kunde stellt pakajo insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Kosten aus Anlass von Lagerung, Rücksendung, erneuter Zustellung oder sonstiger besonderer Behandlung des Transportgegenstands. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Übernahme offener Kosten, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Die Zahlung erfolgt mittels der bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel; pakajo kann die Auswahl abhängig von Transportgegenstand, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einschränken. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung odereiner gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.  pakajo erhebt bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und Rückgabe einer Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fällt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Lastschrift an.


AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Der Kunde weist den Empfänger an, den Transportgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und solche bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.

Wird der Kunde innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums nicht angetroffen oder wird die Sendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt zurückgewiesen, kann pakajo Gebühren erheben. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunde einen Tarif mit Zeitoption gebucht hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zustellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in der entsprechenden Carrier-AGB vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, kann an Dritte zugestellt werden, wenn nach sachgerechter Prüfung davon ausgegangen werden darf, dass diese zur Annahme berechtigt sind oder die Annahme dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Kunde informiert und die Sendung nach Weisung zurückgesandt, erneut zugestellt oder zur Abholung bereitgehalten.

Kosten für Rücktransport oder erneute Zustellung trägt der Kunde. Für die Lagerung kann sich pakajo Dritter bedienen und ist bei verderblicher Ware, rechtfertigendem Zustand oder grober Unverhältnismäßigkeit der Kosten zum Wert zur Verwertung nach Maßgabe der §§373 Abs. 2 bis 4 HGB berechtigt. Unverwertbares darf vernichtet werden, Aufwendungen erstattet der Kunde.

Ist weder Zustellung noch Retoure möglich, wird die Sendung zwischen acht und neunzig Tagen eingelagert. Nach Fristablauf erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Sendungsverfolgung zu überwachen und pakajo bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Lagerzeiten können je nach Land abweichen. Die auf den Webseiten angegebenen Laufzeiten sind reine Richtwerte; Werktage sind Montag bis Freitag.  Feiertage, Samstage und Sonntage sind nicht eingeschlossen. Zustellungen erfolgen nur an vollständige und korrekte Postanschriften; bei unvollständigen oder falschen Anschriften übernimmt pakajo keine Haftung für Verzögerungen oder Retouren, die Versandkosten werden nicht erstattet; Rücktransportentgelte werden nach den auf den Webseiten ermittelten Frachtentgelten berechnet. In einigen Ländern (z. B. Saudi-Arabien) existieren Postfachadressen; der Kunde hat sich vorab zu vergewissern, ob eine Zustellung möglich ist; Länder ohne Postleitzahlensystem sind gesondert anzufragen.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseiten vereinbart und bezahlt der Kunde die Abholung, Beförderung und einmalige Zustellung. Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben liegen außerhalb der Verantwortung von pakajo. Der Kunde beziehungsweise Empfänger informiert sich eigenständig über im Zielland anfallende Abgaben. Vom Empfänger nicht beglichene Abgaben und Kosten werden dem Kunden belastet; weigert sich der Empfänger zu zahlen, trägt der Kunde sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Gebühren für Vernichtung.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Kunde für erforderliche Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich; entsprechende Dokumente sind dem Transportgegenstand sichtbar beizufügen, und pakajo bzw. die Carrier sind vor Transportbeginn über Genehmigungspflichten zu informieren, soweit für die Vertragserfüllung relevant. pakajo ist zum Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Kundenbereitgestellter Informationen im Namen des Kunden zollrelevante Formalitäten zu unterstützen, insbesondere Frachtbriefe zu vervollständigen, relevante Versendungsinformationen zu ergänzen, erforderliche Steuern und Zölle zu verauslagen, zu Zollzwecken als Spediteur beim Export aufzutreten oder beim Import ausschließlich zum Zweck der Bestimmung eines Zollabwicklers als Empfänger aufzutreten sowie die Sendung auf Weisung eines als bevollmächtigt erscheinenden Dritten umzuleiten.

Die Waren müssen allen in Genehmigungen festgelegten Bedingungen sowie den anwendbaren Zollvorschriften entsprechen. Der Kunde haftet für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegenüber Zollbehörden gemachten Angaben und für Echtheit und Gültigkeit der beigefügten Nachweisdokumente. Muss eine Sendung aus dem Ausland retourniert werden, fällt regelmäßig eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr an, die die ursprünglichen Ausfuhrkosten übersteigen kann; diese trägt der Kunde.

Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit enthalten.

Sonderhinweis: Zoll- und Einfuhrabgaben USA (CBP). Von pakajo bereitgestellte Informationen zu Zöllen, Tarifierung, Abgaben und Gebühren für Einfuhren in die Vereinigten Staaten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle zoll- oder steuerrechtliche Prüfung. Die verbindliche Einreihung, Bewertung und Festsetzung von Zöllen und sonstigen Abgaben obliegt allein der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Abweichungen von Hinweisen oder Berechnungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei Abgaben mit kombiniertem Stück- und Gewichtsmaßstab (z. B. Stück-/kg-Bewertung). pakajo erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Hinweise ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie solche aus zwingendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Zollangaben (insbesondere Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Stückzahl, Gewicht und Wert) zu machen und alle im Einfuhrland anfallenden Abgaben zu tragen.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Das Gesetz sieht keinen festen Mindestbetrag vor; in der Verwaltungspraxis liegen Erstforderungen von CBP bei entsprechenden Verstößen häufig ab etwa 5.000 USD, können aber je nach Einzelfall darunter oder deutlich darüber liegen. Zusätzlich drohen u. a. Zurückhaltung/Beschlagnahme und Verfall der Ware, Geltendmachung von Liquidated Damages aus Zollbürgschaften, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren sowie strafrechtliche Sanktionen (z. B. nach 18 U.S.C. §§ 542, 545), einschließlich empfindlicher Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Abgaben, Strafen und Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zollangaben trägt ausschließlich der Versender/Exporteur (pakajo-Kunde). Dies umfasst insbesondere Rücksendungen/Retouren, Neuverzollung/Nachveranlagung, zusätzliche Zölle/Steuern, Lagergeld, Beschau-, Handling- und sonstige Verwaltungsgebühren sowie Zinsen. pakajo übernimmt hierfür keine Haftung. Diese Hinweise dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.


HAFTUNG

pakajo haftet für Schäden, die pakajo, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Personenschäden haftet pakajo verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen des vom Kunden ausgewählten Carriers, ist die Haftung von pakajo bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust ausgeschlossen, selbst wenn pakajo den Transport trotz bestehender Zurückweisungsrechte durchführt.

Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis wie Streik, Krieg, Embargo oder hoheitlichem Handeln beruht oder es sich allein um Schäden an der Verpackung handelt. Im Übrigen haftet pakajo für Verlust und Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von pakajo und den Transportbedingungen des ausgewählten Carriers entsprechen, sowie für schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz darüber hinausgehender Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Zinsen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung bei Überschreitung auf das Dreifache der Fracht begrenzt, es sei denn, der eingesetzte Carrier haftet geringer; in diesem Fall haftet pakajo entsprechend geringer. Ausschlussfristen und gesetzliche Haftungsregime bleiben unberührt. Der Anspruch wegen Verspätung erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die pakajo oder der ausgewählte Carrier vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt; Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe sowie §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für alle sonstigen gesetzlichen und zwingenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kundehaftet insbesondere für Schäden aus dem Transport von Verbotsgütern oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier und stellt pakajo von entsprechenden Drittansprüchen auf erstes Anfordern frei.

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Der Absender kann Ansprüche gegenüber pakajo, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. pakajo ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten und Gerichten Auskunft zu erteilen. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, soweit nicht zwingend abweichende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.


VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden kann gegen Prämie eine Transportversicherung für manche Transportservices abgeschlossen werden. Nicht versicherbare Gefahren ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und umfassen insbesondere

- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse,
. die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie deren bloße Existenz,
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen,
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen,
- hoheitliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Entziehung,
- die Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung,
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- sowie Risiken aus Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Reedern, Charterern oder Betreibern, sofern nicht der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt zuhaben oder als Käufer nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.

Nicht versicherbare Güter sind insbesondere
- Bijouterien,
-Dokumente,
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes,
- echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine sowie Gegenstände daraus,
- Bargeld,
- Juwelen,
- Scheck- und Kreditkarten,
- gültigeTelefonkarten,
- Urkunden und Wertpapiere aller Art.

Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere Schäden infolge Reiseverzögerung, inneren Verderbs oder natürlicher Beschaffenheit der Güter, handelsüblicher Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, normaler Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlicher Temperaturschwankungen, unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Verladung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Kunden.

Weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. pakajo ist berechtigt, zur Schadensbearbeitung erforderliche Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

VERSICHERUNGSFALL

Bei einem Versicherungsfall ziehen wir 50% des Auszahlungsbetrags von einer offenen Verkaufsrechnung ab, sofern der Kundekeinen Nachweis über den Einkaufspreis der versandten Ware (Einkaufsrechnung oder vergleichbarer Nachweis) erbringt. Dies dient der angemessenen Berücksichtigung des tatsächlichen Warenwerts und stellt sicher, dass die Versicherungsleistung nicht den vollen Verkaufspreis überschreitet. Der Kunde wird unverzüglich über die Abzugshöhe informiert und kann innerhalb von 14 Tagen durch Nachreichung eines Einkaufsnachweises eine Nachbesserung beantragen.

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (nachfolgend „pakajo“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit pakajo „Parteien“) über die Erbringung inländischer und grenzüberschreitender Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (nachfolgend „Transportvertrag“),die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://pakajo.ai (nachfolgend „Webseiten“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt pakajo nicht an, es sei denn, pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Soweit diese AGB zu einem Punkt schweigen, gilt ausschließlich dispositives Recht. Rangfolge: Zwingendes Recht, Individualvereinbarungen, diese AGB, ergänzend die AGB und Transportbedingungen der eingesetzten Post- und Paketdienste (Carrier-AGB).Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Sendungen von und zwischenbestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriftendes geltenden Rechts dieses Landes.


VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich pakajo. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen hinsichtlich Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste (Carrier), die den Transport für pakajo ausführen .Die Carrier-AGB sind über die Webseiten abrufbar und finden auf den Transportvertrag ergänzend Anwendung. pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger.

pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nur bei ausdrücklich vertraglich vereinbarten Lieferfristen zur Einhaltung einer bestimmten Frist verpflichtet und nur, sofern der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf den Webseiten angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen und Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf über die Webseiten zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner. Bei sämtlichen Reklamationen und Anfragen sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen; die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Konto.


VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die auf den Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend; sie richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Der Abschluss des Transportvertrages erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf den Webseiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Der Kunde gibt durch vollständiges Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular und durch Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DASVERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Transportvertrag kommt mit Erfassung der Sendungen im pakajo-System; pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Sendungen, für die finale Label produziert worden sind, sind innerhalb von 7 Werktagen beim entsprechenden Carrier einzuliefern. Etwaige Zusatzkosten, die der Carrier pakajo aufgrund verspäteter Einlieferung in Rechnung stellt, trägt der Kunde.

Diese AGB gelten spätestens auch dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte die Sendungen an pakajo oder an einen von pakajo beauftragten Dritten übergibt. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden gegebenenfalls zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt; dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrechtvorzeitig erlischt. Vertragssprache ist in der Regel Deutsch; der Austausch von Mitteilungen zwischen pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber im Einvernehmen auch telefonisch oder via Online-Meetings z.B. Google-Meet erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Leistungen gegenüber pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, wird dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, pakajo hat die Nichtleistung zu vertreten. Erklärt das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber pakajo, dass es die beauftragten Leistungen nicht erbringen kann, ist pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag innerhalb von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im pakajo-Hub zurückzutreten. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrags mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden; pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. pakajo bietet seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle ist daher nicht vorgesehen.

Hinweis zu finalen Versandlabeln /Retouren:
Die finalen Versandlabel sind ausschließlich für den vereinbarten, regulären Versand an den Empfänger (Outbound) vorgesehen und dürfen nicht für Retouren (vom Empfänger nicht gewünschte und daher zurückzusendende Produkte) verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung kann beim eingesetzten Transportunternehmen zu Straf- und Zusatzentgelten führen, die pakajo belastet werden; pakajo wird diese dem jeweiligen Vertragspartner weiterberechnen. Die Hinweise in den jeweiligen Produktbeschreibungen sind zwingend zu beachten.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.

Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von pakajo ist ausdrücklich verboten.

pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.

Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13BGB, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, E-Mail: service@pakajo.world) mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail über den Entschluss zu informieren; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an service@pakajo.world zu richten.


WIDERRUFSFOLGEN (WIDERRUFSBELEHRUNG)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind diebeiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben; kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei die Frist für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für pakajo mit deren Empfang beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Für die Rückzahlung verwendet pakajo dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dem Kunden entstehen hierfür keine Entgelte. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er pakajo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht das vorstehende Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß§ 356 Abs. 4 BGB, wenn pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB samt Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

TRANSPORT & HAFTUNG


VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht. Weitere Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden sich auf den entsprechenden Carrier-Webseiten. pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände auf Konformität zu prüfen. pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist, etwa bei fehlender oder unzureichender Verpackung, bei Überschreitung von Maßen und Gewichten oder aus anderen Ausschlussgründen.

Die Berechtigung zur Zurückweisung darf pakajo an Carrier übertragen; die Übernahme durch einen Fahrer stellt keine Anerkennung der AGB-Konformität dar. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Leistungsausführung erbracht, wird diese erstattet. Stellen pakajo bzw. der Carrier bei der Abholung fest, dass der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen entspricht, kann eine Gebühr anfallen; maßgeblich sind die AGB von pakajo bzw. die Transportbedingungen der Carrier. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder durch Zoll- oder andere Behörden beschlagnahmt werden; in solchen Fällen sind die Erstattung von Transportkosten und die Entgegennahme von Reklamationen durch pakajo ausgeschlossen, eine Rückgabe des Transportgegenstands ist nicht geschuldet und eine gegebenenfalls abgeschlossene Transportversicherung greift nicht. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung und erstattet alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge für Rücktransporte nach Rechnungsstellung.

Gefahrgut, vom Transportausgeschlossene und nur eingeschränkt zulässige Stoffe/Gegenstände (national, DHL/ADR)

1. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich:
Für nationale Sendungen gelten – soweit einschlägig – das GGBefG, die GGVSEB sowie das ADR. Ergänzend finden die DHL-Regelungen „Gefährliche Stoffe und Gegenstände – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ Anwendung. Die nachstehenden Bezeichnungen/Klassifizierungen entsprechen dem ADR; Übergangsvorschriften  gem. 1.6.1.29, 1.6.1.46 und 1.6.2.11 ADR und spezifische Vorschriften anderer Carrier finden Anwendung.

2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
– Stoffe/Gegenstände, die nach 2.2 ADR nicht zugelassen sind oder mit „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A (3.2 ADR) geführt werden;
– Klasse 1 Explosivstoffe/Gegenstände (u. a. Munition UN 0012/0014/0055,Wunderkerzen/Feuerwerk UN 0333–0337) sowie pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Airbags) UN 0503;
– Klasse 2 Gase, u. a. Gasfeuerzeuge und Nachfüllpatronen UN 1057; tiefgekühlt verflüssigte Gase (Klassifizierungscode 3A) zu Kühl-/Konditionierungszwecken;
– Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe Kat. A/B UN 2814/2900/3373; medizinische/klinische Abfälle UN 3291; infizierte lebende Tiere (mit den in2.2.62.1.5.1–1.5.9 ADR genannten Freistellungen);
– UN 3334/3335 „Lufttransport reglementierte Stoffe“ (z. B. Durian);
– Klasse 7 radioaktive Stoffe (z. B. ionisierende Rauchmelder UN 2910/2911);
– Klasse 8 ätzende Stoffe, z. B. nicht auslaufsichere Batterien UN 2794/2795;
– Klasse 9 u. a. Kohlendioxid fest (Trockeneis) UN 1845 zu Kühl-/Konditionierungszwecken; Geräte mit Nass-/Natriumbatterien;
– Stoffe mit Eintrag „0“ in Spalte 7a der Tabelle A (3.2 ADR); Ausnahmen nur für UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 und 3530 unter den jeweils genannten Bedingungen;
– Stoffe, bei denen Sondervorschriften gem. 3.3 ADR über Mengen/Konzentrationen hinaus weitere Bedingungen anordnen (insb. SV 168 S.1, 201, 225, 226, 235, 271,280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 376, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b(ii)+c, 670, 672).

3. Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Standardprodukte von pakajo decken keinen Gefahrguttransport ab):
– Begrenzte Mengen (LQ) gem. 3.4 ADR;
– Freigestellte Mengen (Kleinstmengen) gem. 3.5.1.4 ADR;
– Freistellungen gem. 1.1.3.2 f) und g) sowie 1.1.3.10 b) und d) ADR; Freistellungen gem. 1.1.3.4.1 ADR i. V. m. Sondervorschriften 3.3 ADR (sofern nicht durch Ziff. 2 ausgeschlossen);
– Beförderungen nach 5.5.4.1 ADR;
– Gase nach SV 653 ADR (besondere Kennzeichnung/Separierung beachten).

4. Verpackung und Versand– Mindestanforderungen:
– Stabile Außen-/Umverpackungen nach 4.1.1 ADR; bauartgeprüfte Verpackungen nach 6.1/6.2 ADR gelten bei Beachtung der Packvorschriften als ausreichend;
– Bei LQ (3.4 ADR): Zusammengesetzte Verpackungen gem. 6.1.4.21 ADR, Wasserbeständigkeit gem. 6.1.4.12.1 ADR; Bruttomasse je Versandstück max. 30 kg(bei UN 1331 Streichhölzer, überall zündbar: 27 kg);
– Unzulässig als Außenverpackung: Trays in Dehn-/Schrumpffolie, Briefumschläge/Kuverts, Luftpolster- und Folienversandtaschen (als Innen-/Zwischenverpackung zulässig);
– Flüssige Stoffe: Schraubverschlüsse vor Versand auf Dichtheit prüfen und ggf. mit Hersteller-Drehmoment anziehen; Sprühköpfe ersetzen oder ausreichend polstern; Klappdeckel zusätzlich sichern; Spreiz-/Heftklammern bündig anbringen; wieder verschließbare Verschlüsse funktionsfähig halten; Stecklaschen verrasten/arretiert/fixiert;
– Bruchanfällige Innenverpackungen (Glas/Porzellan/Steinzeug/geeignete Kunststoffe) nur in geeigneter Zwischenverpackung nach 4.1.1.1/1.2/1.4–1.8;6.1.4 ADR;
– Leere Verpackungen mit gefährlichen Rückständen gelten als Gefahrgut(4.1.1.11 ADR), sofern nicht gereinigt/neutralisiert;
– Zusammenpacken nur im zulässigen Rahmen (keine Gase nach SV 653 mit anderen Gefahrgütern).

5. Besondere Packvorschriften/Beispiele (nicht abschließend):
– Gase UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): nicht zusammenpacken mit anderen Gefahrgütern;
– Feuerlöscher UN 1044: Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung (z. B.Plombe/Splint/Kabelbinder) + Polsterung am Auslöser; Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ (Buchstabenhöhe ≥ 12 mm);
– Druckgaspackungen UN 1950: Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren; beiseitlichen Anbauteilen wirksame Trennmaterialien;
– UN 1372/1387/1856/1857 sowie tierische Stoffe (außer Futtermittel): Dreifach-Verpackung (Primär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht; Sekundär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht, bei Flüssigkeiten mit aufsaugendem Material; Außen: stabile Kiste, z. B. zweiwellige Wellpappe);
– Freigestellte Patientenproben/ungereinigte medizinische Instrumente/Geräte: nur Verpackungen gem. 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; Außenverpackung kistenförmig;
– Flüssige Stoffe Klasse 8, VPG II in Glas/Porzellan/Steinzeug: stets in starrer, verträglicher Zwischenverpackung;
– Magnetische Stoffe UN 2807: so verpacken, dass kein Anhaften an metallischen Oberflächen in Verteilanlagen erfolgt und keine Beeinträchtigung anderer Inhalte; ggf. Abschirmung/größere Verpackung;
– GMMO/GMO UN 3245: Verpackung nach P 904 ADR.

6. Kennzeichnung(Auszug):
– LQ-Kennzeichen gem. 3.4.7 ADR (Raute, mind. 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken 50 × 50 mm; Linienbreite 2 mm bzw. 1 mm); Umverpackung gem.3.4.11 ADR;
– Lithiumbatterien UN 3090/3091/3480/3481: Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR (SV188); Ausnahme: nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen bzw. 2 Batterien in Ausrüstung pro Versandstück und max. zwei Versandstücke je Sendung;
– Gase nach SV 653: UN-Nummer mit „UN“ in Raute (mind. 100 × 100 mm, Zeichenhöhe ≥ 6 mm);
– GMMO/GMO (UN 3245): „UN 3245“ in Raute (mind. 50 × 50 mm, Zeichenhöhe ≥ 6mm);
– Nickelmetallhydrid-Batterien UN 3496 (Inseln nur per Seeweg erreichbar): Kennzeichnung „NICKELMETALLHYDRIDBATTERIEN“;
– Ausrichtungspfeile gem. 5.2.1.10 ADR (u. a. bei UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Nichtbeachtung von Klassifizierungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- odersonstigen postalischen/carrierseitigen Vorgaben trägt der Absender/Kunde die haftungsrechtlichen Folgen; pakajo ist zur Zurückweisung berechtigt. Etwaige Zusatzentgelte, Rückführungs-/Entsorgungs- sowie Behörden-/Zollkosten werden dem Kunden nachberechnet.

Hinweis: Die vorstehenden Regelungen beziehen sich auf nationale DHL-Post-/Paketprodukte. Für internationale Post-/Luftsendungen sowie andere Carrier gelten regelmäßig strengere Ausschlüsse; maßgeblich sind stets die Carrier-AGB und gesetzlichen Vorschriften.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach Vertragsschluss hat der Kunde eine dem gewählten Transport entsprechende, beanspruchungsgerechte Verpackung sicherzustellen und das Gut versandfertig bereitzustellen bzw. ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Die Verpackung muss Transportmittel, Transportart und transporttypische Beanspruchungen berücksichtigen; transportsensible Inhalte sind besonders zu schützen. Zerbrechliche Inhalte erfordern eine sorgfältige Polsterung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung im Regelfall mindestens 50 Millimeter beträgt; Mehrfachverpackungen sollen Trennelemente enthalten.

Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf unzureichender Verpackung beruht. Der Transportgegenstand ist deutlich und haltbar mit allen erforderlichen Kennzeichen zu versehen, einschließlich solcher, die sich aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier ergeben; bei internationalen Sendungen ist eine gültige Rufnummer mit Landesvorwahl anzugeben. Weichen Anzahl, Gewicht oder Abmessungen in verpacktem Zustand von den vertraglichen Angaben ab und ist der Transport dennoch möglich, ist pakajo berechtigt, entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen; der Kunde akzeptiert, dass pakajo weitere Kostenzuschläge über die bei der Zahlung des Versandservices genutzte Zahlungsmethode automatisch erheben darf. Die übergebene Sendung muss der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen; die Übernahme einer abweichenden Sendung begründet keine Vertragsgemäßheit. Erforderliches Umpacken auf Beförderungshilfsmittel erstattet der Kunde.

Der Kunde haftet für Schäden, die seine Sendung an anderen Sendungen, Personen, Anlagen oder Transportmitteln verursacht, wenn diese auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Nicht vollständig kartonierte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Güter sind ausgeschlossen; sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung einbehalten werden. Portogebühren werden nicht erstattet, entstandene Auslagen trägt der Kunde. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten bereit, können pakajo bzw. der Carrier Abholung und/oder Zustellung verweigern, anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Transportgegenstand hat allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf Land-, Wasser- und Luftweg zu entsprechen. Der Kunde informiert sich eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung sicher. Alle hieraus resultierenden Verwaltungsstrafen oder Kosten werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde haftet gegenüber pakajo und den Carriern für sämtliche Schäden und Defekte aus der Nichterfüllung. Zu den vom Kunden zutragenden Kosten zählen insbesondere Entgelte für die Beförderung, Frachtaufschläge einschließlich Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge, Lagerkosten, Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungs-und Bearbeitungskosten, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere, im Zusammenhang mit der Beförderung oder behördlichen Maßnahmen, stehende Kosten.

Als Paket gilt ein Karton. Befinden sich mehrere Kartons auf einer Palette ohne gebuchten Palettenversand oder sind mehrere Kartons miteinander verbunden, dürfen Fahrer und pakajo diese trennen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, übernimmt pakajo keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden; weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Schadenfall, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. Übersteigen Sendungswerte bestimmte Schwellen, kann es insbesondere bei internationalem Transport aufgrund längerer Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu rügen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt wird. Die Verpackung ist vom Empfänger im Falle einer Beschädigung aufzubewahren und Fotos als Beweis von ihm anzufertigen. Der Kunde erkennt an, dass pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aus einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten entstehen

Gefahrgutbezogene Zusatzpflichten:
Sofern der Versand ausnahmsweise nach den oben beschriebenen Freistellungen (z.B. LQ 3.4 ADR oder Kleinstmengen 3.5.1.4 ADR) zulässig ist, hat der Kunde sämtliche einschlägigen ADR-Pack- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die produktspezifischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Carriers einzuhalten (inkl. LQ-Kennzeichen, Lithium-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, Ausrichtungspfeile, zulässige Bruttomasse, bauartgeprüfte Verpackungen etc.). Nicht zugelassene Außenverpackungen (z. B. Trays in Schrumpf-/Dehnfolie, reine Folien-/Luftpolstertaschen) sind untersagt. Bei flüssigen Stoffen sind Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen und – soweit vorgegeben – mit Hersteller-Drehmoment anzuziehen; Sprühköpfe sind zu sichern bzw. zu polstern. Leere, ungereinigte Verpackungen gelten als Gefahrgut, sofern nicht so behandelt, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.


ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde erstattet pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Auslagen im Sinne des § 420 Abs. 1 HGB, die pakajo bzw. Carrier aus Anlass der Beförderung im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften, insbesondere Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte, Inselzuschläge, Zuschläge für Überformate und Übergewichte sowie Frachtaufschläge.

Der Kunde stellt pakajo insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Kosten aus Anlass von Lagerung, Rücksendung, erneuter Zustellung oder sonstiger besonderer Behandlung des Transportgegenstands. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Übernahme offener Kosten, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Die Zahlung erfolgt mittels der bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel; pakajo kann die Auswahl abhängig von Transportgegenstand, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einschränken. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung odereiner gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.  pakajo erhebt bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und Rückgabe einer Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fällt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Lastschrift an.


AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Der Kunde weist den Empfänger an, den Transportgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und solche bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.

Wird der Kunde innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums nicht angetroffen oder wird die Sendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt zurückgewiesen, kann pakajo Gebühren erheben. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunde einen Tarif mit Zeitoption gebucht hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zustellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in der entsprechenden Carrier-AGB vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, kann an Dritte zugestellt werden, wenn nach sachgerechter Prüfung davon ausgegangen werden darf, dass diese zur Annahme berechtigt sind oder die Annahme dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Kunde informiert und die Sendung nach Weisung zurückgesandt, erneut zugestellt oder zur Abholung bereitgehalten.

Kosten für Rücktransport oder erneute Zustellung trägt der Kunde. Für die Lagerung kann sich pakajo Dritter bedienen und ist bei verderblicher Ware, rechtfertigendem Zustand oder grober Unverhältnismäßigkeit der Kosten zum Wert zur Verwertung nach Maßgabe der §§373 Abs. 2 bis 4 HGB berechtigt. Unverwertbares darf vernichtet werden, Aufwendungen erstattet der Kunde.

Ist weder Zustellung noch Retoure möglich, wird die Sendung zwischen acht und neunzig Tagen eingelagert. Nach Fristablauf erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Sendungsverfolgung zu überwachen und pakajo bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Lagerzeiten können je nach Land abweichen. Die auf den Webseiten angegebenen Laufzeiten sind reine Richtwerte; Werktage sind Montag bis Freitag.  Feiertage, Samstage und Sonntage sind nicht eingeschlossen. Zustellungen erfolgen nur an vollständige und korrekte Postanschriften; bei unvollständigen oder falschen Anschriften übernimmt pakajo keine Haftung für Verzögerungen oder Retouren, die Versandkosten werden nicht erstattet; Rücktransportentgelte werden nach den auf den Webseiten ermittelten Frachtentgelten berechnet. In einigen Ländern (z. B. Saudi-Arabien) existieren Postfachadressen; der Kunde hat sich vorab zu vergewissern, ob eine Zustellung möglich ist; Länder ohne Postleitzahlensystem sind gesondert anzufragen.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseiten vereinbart und bezahlt der Kunde die Abholung, Beförderung und einmalige Zustellung. Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben liegen außerhalb der Verantwortung von pakajo. Der Kunde beziehungsweise Empfänger informiert sich eigenständig über im Zielland anfallende Abgaben. Vom Empfänger nicht beglichene Abgaben und Kosten werden dem Kunden belastet; weigert sich der Empfänger zu zahlen, trägt der Kunde sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Gebühren für Vernichtung.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Kunde für erforderliche Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich; entsprechende Dokumente sind dem Transportgegenstand sichtbar beizufügen, und pakajo bzw. die Carrier sind vor Transportbeginn über Genehmigungspflichten zu informieren, soweit für die Vertragserfüllung relevant. pakajo ist zum Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Kundenbereitgestellter Informationen im Namen des Kunden zollrelevante Formalitäten zu unterstützen, insbesondere Frachtbriefe zu vervollständigen, relevante Versendungsinformationen zu ergänzen, erforderliche Steuern und Zölle zu verauslagen, zu Zollzwecken als Spediteur beim Export aufzutreten oder beim Import ausschließlich zum Zweck der Bestimmung eines Zollabwicklers als Empfänger aufzutreten sowie die Sendung auf Weisung eines als bevollmächtigt erscheinenden Dritten umzuleiten.

Die Waren müssen allen in Genehmigungen festgelegten Bedingungen sowie den anwendbaren Zollvorschriften entsprechen. Der Kunde haftet für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegenüber Zollbehörden gemachten Angaben und für Echtheit und Gültigkeit der beigefügten Nachweisdokumente. Muss eine Sendung aus dem Ausland retourniert werden, fällt regelmäßig eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr an, die die ursprünglichen Ausfuhrkosten übersteigen kann; diese trägt der Kunde.

Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit enthalten.

Sonderhinweis: Zoll- und Einfuhrabgaben USA (CBP). Von pakajo bereitgestellte Informationen zu Zöllen, Tarifierung, Abgaben und Gebühren für Einfuhren in die Vereinigten Staaten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle zoll- oder steuerrechtliche Prüfung. Die verbindliche Einreihung, Bewertung und Festsetzung von Zöllen und sonstigen Abgaben obliegt allein der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Abweichungen von Hinweisen oder Berechnungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei Abgaben mit kombiniertem Stück- und Gewichtsmaßstab (z. B. Stück-/kg-Bewertung). pakajo erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Hinweise ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie solche aus zwingendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Zollangaben (insbesondere Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Stückzahl, Gewicht und Wert) zu machen und alle im Einfuhrland anfallenden Abgaben zu tragen.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Das Gesetz sieht keinen festen Mindestbetrag vor; in der Verwaltungspraxis liegen Erstforderungen von CBP bei entsprechenden Verstößen häufig ab etwa 5.000 USD, können aber je nach Einzelfall darunter oder deutlich darüber liegen. Zusätzlich drohen u. a. Zurückhaltung/Beschlagnahme und Verfall der Ware, Geltendmachung von Liquidated Damages aus Zollbürgschaften, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren sowie strafrechtliche Sanktionen (z. B. nach 18 U.S.C. §§ 542, 545), einschließlich empfindlicher Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Abgaben, Strafen und Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zollangaben trägt ausschließlich der Versender/Exporteur (pakajo-Kunde). Dies umfasst insbesondere Rücksendungen/Retouren, Neuverzollung/Nachveranlagung, zusätzliche Zölle/Steuern, Lagergeld, Beschau-, Handling- und sonstige Verwaltungsgebühren sowie Zinsen. pakajo übernimmt hierfür keine Haftung. Diese Hinweise dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.


HAFTUNG

pakajo haftet für Schäden, die pakajo, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Personenschäden haftet pakajo verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen des vom Kunden ausgewählten Carriers, ist die Haftung von pakajo bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust ausgeschlossen, selbst wenn pakajo den Transport trotz bestehender Zurückweisungsrechte durchführt.

Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis wie Streik, Krieg, Embargo oder hoheitlichem Handeln beruht oder es sich allein um Schäden an der Verpackung handelt. Im Übrigen haftet pakajo für Verlust und Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von pakajo und den Transportbedingungen des ausgewählten Carriers entsprechen, sowie für schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz darüber hinausgehender Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Zinsen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung bei Überschreitung auf das Dreifache der Fracht begrenzt, es sei denn, der eingesetzte Carrier haftet geringer; in diesem Fall haftet pakajo entsprechend geringer. Ausschlussfristen und gesetzliche Haftungsregime bleiben unberührt. Der Anspruch wegen Verspätung erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die pakajo oder der ausgewählte Carrier vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt; Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe sowie §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für alle sonstigen gesetzlichen und zwingenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kundehaftet insbesondere für Schäden aus dem Transport von Verbotsgütern oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier und stellt pakajo von entsprechenden Drittansprüchen auf erstes Anfordern frei.

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Der Absender kann Ansprüche gegenüber pakajo, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. pakajo ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten und Gerichten Auskunft zu erteilen. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, soweit nicht zwingend abweichende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.


VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden kann gegen Prämie eine Transportversicherung für manche Transportservices abgeschlossen werden. Nicht versicherbare Gefahren ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und umfassen insbesondere

- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse,
. die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie deren bloße Existenz,
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen,
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen,
- hoheitliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Entziehung,
- die Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung,
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- sowie Risiken aus Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Reedern, Charterern oder Betreibern, sofern nicht der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt zuhaben oder als Käufer nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.

Nicht versicherbare Güter sind insbesondere
- Bijouterien,
-Dokumente,
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes,
- echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine sowie Gegenstände daraus,
- Bargeld,
- Juwelen,
- Scheck- und Kreditkarten,
- gültigeTelefonkarten,
- Urkunden und Wertpapiere aller Art.

Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere Schäden infolge Reiseverzögerung, inneren Verderbs oder natürlicher Beschaffenheit der Güter, handelsüblicher Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, normaler Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlicher Temperaturschwankungen, unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Verladung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Kunden.

Weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. pakajo ist berechtigt, zur Schadensbearbeitung erforderliche Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

VERSICHERUNGSFALL

Bei einem Versicherungsfall ziehen wir 50% des Auszahlungsbetrags von einer offenen Verkaufsrechnung ab, sofern der Kundekeinen Nachweis über den Einkaufspreis der versandten Ware (Einkaufsrechnung oder vergleichbarer Nachweis) erbringt. Dies dient der angemessenen Berücksichtigung des tatsächlichen Warenwerts und stellt sicher, dass die Versicherungsleistung nicht den vollen Verkaufspreis überschreitet. Der Kunde wird unverzüglich über die Abzugshöhe informiert und kann innerhalb von 14 Tagen durch Nachreichung eines Einkaufsnachweises eine Nachbesserung beantragen.

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (nachfolgend „pakajo“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit pakajo „Parteien“) über die Erbringung inländischer und grenzüberschreitender Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (nachfolgend „Transportvertrag“),die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://pakajo.ai (nachfolgend „Webseiten“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt pakajo nicht an, es sei denn, pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Soweit diese AGB zu einem Punkt schweigen, gilt ausschließlich dispositives Recht. Rangfolge: Zwingendes Recht, Individualvereinbarungen, diese AGB, ergänzend die AGB und Transportbedingungen der eingesetzten Post- und Paketdienste (Carrier-AGB).Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Sendungen von und zwischenbestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriftendes geltenden Rechts dieses Landes.


VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich pakajo. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen hinsichtlich Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste (Carrier), die den Transport für pakajo ausführen .Die Carrier-AGB sind über die Webseiten abrufbar und finden auf den Transportvertrag ergänzend Anwendung. pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger.

pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nur bei ausdrücklich vertraglich vereinbarten Lieferfristen zur Einhaltung einer bestimmten Frist verpflichtet und nur, sofern der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf den Webseiten angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen und Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf über die Webseiten zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner. Bei sämtlichen Reklamationen und Anfragen sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen; die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Konto.


VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die auf den Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend; sie richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Der Abschluss des Transportvertrages erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf den Webseiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Der Kunde gibt durch vollständiges Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular und durch Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DASVERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Transportvertrag kommt mit Erfassung der Sendungen im pakajo-System; pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Sendungen, für die finale Label produziert worden sind, sind innerhalb von 7 Werktagen beim entsprechenden Carrier einzuliefern. Etwaige Zusatzkosten, die der Carrier pakajo aufgrund verspäteter Einlieferung in Rechnung stellt, trägt der Kunde.

Diese AGB gelten spätestens auch dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte die Sendungen an pakajo oder an einen von pakajo beauftragten Dritten übergibt. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden gegebenenfalls zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt; dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrechtvorzeitig erlischt. Vertragssprache ist in der Regel Deutsch; der Austausch von Mitteilungen zwischen pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber im Einvernehmen auch telefonisch oder via Online-Meetings z.B. Google-Meet erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Leistungen gegenüber pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, wird dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, pakajo hat die Nichtleistung zu vertreten. Erklärt das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber pakajo, dass es die beauftragten Leistungen nicht erbringen kann, ist pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag innerhalb von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im pakajo-Hub zurückzutreten. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrags mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden; pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. pakajo bietet seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle ist daher nicht vorgesehen.

Hinweis zu finalen Versandlabeln /Retouren:
Die finalen Versandlabel sind ausschließlich für den vereinbarten, regulären Versand an den Empfänger (Outbound) vorgesehen und dürfen nicht für Retouren (vom Empfänger nicht gewünschte und daher zurückzusendende Produkte) verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung kann beim eingesetzten Transportunternehmen zu Straf- und Zusatzentgelten führen, die pakajo belastet werden; pakajo wird diese dem jeweiligen Vertragspartner weiterberechnen. Die Hinweise in den jeweiligen Produktbeschreibungen sind zwingend zu beachten.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.

Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von pakajo ist ausdrücklich verboten.

pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.

Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13BGB, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, E-Mail: service@pakajo.world) mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail über den Entschluss zu informieren; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an service@pakajo.world zu richten.


WIDERRUFSFOLGEN (WIDERRUFSBELEHRUNG)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind diebeiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben; kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei die Frist für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für pakajo mit deren Empfang beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Für die Rückzahlung verwendet pakajo dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dem Kunden entstehen hierfür keine Entgelte. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er pakajo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht das vorstehende Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß§ 356 Abs. 4 BGB, wenn pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB samt Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

TRANSPORT & HAFTUNG


VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht. Weitere Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden sich auf den entsprechenden Carrier-Webseiten. pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände auf Konformität zu prüfen. pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist, etwa bei fehlender oder unzureichender Verpackung, bei Überschreitung von Maßen und Gewichten oder aus anderen Ausschlussgründen.

Die Berechtigung zur Zurückweisung darf pakajo an Carrier übertragen; die Übernahme durch einen Fahrer stellt keine Anerkennung der AGB-Konformität dar. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Leistungsausführung erbracht, wird diese erstattet. Stellen pakajo bzw. der Carrier bei der Abholung fest, dass der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen entspricht, kann eine Gebühr anfallen; maßgeblich sind die AGB von pakajo bzw. die Transportbedingungen der Carrier. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder durch Zoll- oder andere Behörden beschlagnahmt werden; in solchen Fällen sind die Erstattung von Transportkosten und die Entgegennahme von Reklamationen durch pakajo ausgeschlossen, eine Rückgabe des Transportgegenstands ist nicht geschuldet und eine gegebenenfalls abgeschlossene Transportversicherung greift nicht. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung und erstattet alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge für Rücktransporte nach Rechnungsstellung.

Gefahrgut, vom Transportausgeschlossene und nur eingeschränkt zulässige Stoffe/Gegenstände (national, DHL/ADR)

1. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich:
Für nationale Sendungen gelten – soweit einschlägig – das GGBefG, die GGVSEB sowie das ADR. Ergänzend finden die DHL-Regelungen „Gefährliche Stoffe und Gegenstände – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ Anwendung. Die nachstehenden Bezeichnungen/Klassifizierungen entsprechen dem ADR; Übergangsvorschriften  gem. 1.6.1.29, 1.6.1.46 und 1.6.2.11 ADR und spezifische Vorschriften anderer Carrier finden Anwendung.

2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
– Stoffe/Gegenstände, die nach 2.2 ADR nicht zugelassen sind oder mit „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A (3.2 ADR) geführt werden;
– Klasse 1 Explosivstoffe/Gegenstände (u. a. Munition UN 0012/0014/0055,Wunderkerzen/Feuerwerk UN 0333–0337) sowie pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Airbags) UN 0503;
– Klasse 2 Gase, u. a. Gasfeuerzeuge und Nachfüllpatronen UN 1057; tiefgekühlt verflüssigte Gase (Klassifizierungscode 3A) zu Kühl-/Konditionierungszwecken;
– Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe Kat. A/B UN 2814/2900/3373; medizinische/klinische Abfälle UN 3291; infizierte lebende Tiere (mit den in2.2.62.1.5.1–1.5.9 ADR genannten Freistellungen);
– UN 3334/3335 „Lufttransport reglementierte Stoffe“ (z. B. Durian);
– Klasse 7 radioaktive Stoffe (z. B. ionisierende Rauchmelder UN 2910/2911);
– Klasse 8 ätzende Stoffe, z. B. nicht auslaufsichere Batterien UN 2794/2795;
– Klasse 9 u. a. Kohlendioxid fest (Trockeneis) UN 1845 zu Kühl-/Konditionierungszwecken; Geräte mit Nass-/Natriumbatterien;
– Stoffe mit Eintrag „0“ in Spalte 7a der Tabelle A (3.2 ADR); Ausnahmen nur für UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 und 3530 unter den jeweils genannten Bedingungen;
– Stoffe, bei denen Sondervorschriften gem. 3.3 ADR über Mengen/Konzentrationen hinaus weitere Bedingungen anordnen (insb. SV 168 S.1, 201, 225, 226, 235, 271,280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 376, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b(ii)+c, 670, 672).

3. Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Standardprodukte von pakajo decken keinen Gefahrguttransport ab):
– Begrenzte Mengen (LQ) gem. 3.4 ADR;
– Freigestellte Mengen (Kleinstmengen) gem. 3.5.1.4 ADR;
– Freistellungen gem. 1.1.3.2 f) und g) sowie 1.1.3.10 b) und d) ADR; Freistellungen gem. 1.1.3.4.1 ADR i. V. m. Sondervorschriften 3.3 ADR (sofern nicht durch Ziff. 2 ausgeschlossen);
– Beförderungen nach 5.5.4.1 ADR;
– Gase nach SV 653 ADR (besondere Kennzeichnung/Separierung beachten).

4. Verpackung und Versand– Mindestanforderungen:
– Stabile Außen-/Umverpackungen nach 4.1.1 ADR; bauartgeprüfte Verpackungen nach 6.1/6.2 ADR gelten bei Beachtung der Packvorschriften als ausreichend;
– Bei LQ (3.4 ADR): Zusammengesetzte Verpackungen gem. 6.1.4.21 ADR, Wasserbeständigkeit gem. 6.1.4.12.1 ADR; Bruttomasse je Versandstück max. 30 kg(bei UN 1331 Streichhölzer, überall zündbar: 27 kg);
– Unzulässig als Außenverpackung: Trays in Dehn-/Schrumpffolie, Briefumschläge/Kuverts, Luftpolster- und Folienversandtaschen (als Innen-/Zwischenverpackung zulässig);
– Flüssige Stoffe: Schraubverschlüsse vor Versand auf Dichtheit prüfen und ggf. mit Hersteller-Drehmoment anziehen; Sprühköpfe ersetzen oder ausreichend polstern; Klappdeckel zusätzlich sichern; Spreiz-/Heftklammern bündig anbringen; wieder verschließbare Verschlüsse funktionsfähig halten; Stecklaschen verrasten/arretiert/fixiert;
– Bruchanfällige Innenverpackungen (Glas/Porzellan/Steinzeug/geeignete Kunststoffe) nur in geeigneter Zwischenverpackung nach 4.1.1.1/1.2/1.4–1.8;6.1.4 ADR;
– Leere Verpackungen mit gefährlichen Rückständen gelten als Gefahrgut(4.1.1.11 ADR), sofern nicht gereinigt/neutralisiert;
– Zusammenpacken nur im zulässigen Rahmen (keine Gase nach SV 653 mit anderen Gefahrgütern).

5. Besondere Packvorschriften/Beispiele (nicht abschließend):
– Gase UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): nicht zusammenpacken mit anderen Gefahrgütern;
– Feuerlöscher UN 1044: Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung (z. B.Plombe/Splint/Kabelbinder) + Polsterung am Auslöser; Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ (Buchstabenhöhe ≥ 12 mm);
– Druckgaspackungen UN 1950: Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren; beiseitlichen Anbauteilen wirksame Trennmaterialien;
– UN 1372/1387/1856/1857 sowie tierische Stoffe (außer Futtermittel): Dreifach-Verpackung (Primär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht; Sekundär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht, bei Flüssigkeiten mit aufsaugendem Material; Außen: stabile Kiste, z. B. zweiwellige Wellpappe);
– Freigestellte Patientenproben/ungereinigte medizinische Instrumente/Geräte: nur Verpackungen gem. 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; Außenverpackung kistenförmig;
– Flüssige Stoffe Klasse 8, VPG II in Glas/Porzellan/Steinzeug: stets in starrer, verträglicher Zwischenverpackung;
– Magnetische Stoffe UN 2807: so verpacken, dass kein Anhaften an metallischen Oberflächen in Verteilanlagen erfolgt und keine Beeinträchtigung anderer Inhalte; ggf. Abschirmung/größere Verpackung;
– GMMO/GMO UN 3245: Verpackung nach P 904 ADR.

6. Kennzeichnung(Auszug):
– LQ-Kennzeichen gem. 3.4.7 ADR (Raute, mind. 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken 50 × 50 mm; Linienbreite 2 mm bzw. 1 mm); Umverpackung gem.3.4.11 ADR;
– Lithiumbatterien UN 3090/3091/3480/3481: Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR (SV188); Ausnahme: nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen bzw. 2 Batterien in Ausrüstung pro Versandstück und max. zwei Versandstücke je Sendung;
– Gase nach SV 653: UN-Nummer mit „UN“ in Raute (mind. 100 × 100 mm, Zeichenhöhe ≥ 6 mm);
– GMMO/GMO (UN 3245): „UN 3245“ in Raute (mind. 50 × 50 mm, Zeichenhöhe ≥ 6mm);
– Nickelmetallhydrid-Batterien UN 3496 (Inseln nur per Seeweg erreichbar): Kennzeichnung „NICKELMETALLHYDRIDBATTERIEN“;
– Ausrichtungspfeile gem. 5.2.1.10 ADR (u. a. bei UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Nichtbeachtung von Klassifizierungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- odersonstigen postalischen/carrierseitigen Vorgaben trägt der Absender/Kunde die haftungsrechtlichen Folgen; pakajo ist zur Zurückweisung berechtigt. Etwaige Zusatzentgelte, Rückführungs-/Entsorgungs- sowie Behörden-/Zollkosten werden dem Kunden nachberechnet.

Hinweis: Die vorstehenden Regelungen beziehen sich auf nationale DHL-Post-/Paketprodukte. Für internationale Post-/Luftsendungen sowie andere Carrier gelten regelmäßig strengere Ausschlüsse; maßgeblich sind stets die Carrier-AGB und gesetzlichen Vorschriften.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach Vertragsschluss hat der Kunde eine dem gewählten Transport entsprechende, beanspruchungsgerechte Verpackung sicherzustellen und das Gut versandfertig bereitzustellen bzw. ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Die Verpackung muss Transportmittel, Transportart und transporttypische Beanspruchungen berücksichtigen; transportsensible Inhalte sind besonders zu schützen. Zerbrechliche Inhalte erfordern eine sorgfältige Polsterung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung im Regelfall mindestens 50 Millimeter beträgt; Mehrfachverpackungen sollen Trennelemente enthalten.

Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf unzureichender Verpackung beruht. Der Transportgegenstand ist deutlich und haltbar mit allen erforderlichen Kennzeichen zu versehen, einschließlich solcher, die sich aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier ergeben; bei internationalen Sendungen ist eine gültige Rufnummer mit Landesvorwahl anzugeben. Weichen Anzahl, Gewicht oder Abmessungen in verpacktem Zustand von den vertraglichen Angaben ab und ist der Transport dennoch möglich, ist pakajo berechtigt, entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen; der Kunde akzeptiert, dass pakajo weitere Kostenzuschläge über die bei der Zahlung des Versandservices genutzte Zahlungsmethode automatisch erheben darf. Die übergebene Sendung muss der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen; die Übernahme einer abweichenden Sendung begründet keine Vertragsgemäßheit. Erforderliches Umpacken auf Beförderungshilfsmittel erstattet der Kunde.

Der Kunde haftet für Schäden, die seine Sendung an anderen Sendungen, Personen, Anlagen oder Transportmitteln verursacht, wenn diese auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Nicht vollständig kartonierte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Güter sind ausgeschlossen; sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung einbehalten werden. Portogebühren werden nicht erstattet, entstandene Auslagen trägt der Kunde. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten bereit, können pakajo bzw. der Carrier Abholung und/oder Zustellung verweigern, anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Transportgegenstand hat allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf Land-, Wasser- und Luftweg zu entsprechen. Der Kunde informiert sich eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung sicher. Alle hieraus resultierenden Verwaltungsstrafen oder Kosten werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde haftet gegenüber pakajo und den Carriern für sämtliche Schäden und Defekte aus der Nichterfüllung. Zu den vom Kunden zutragenden Kosten zählen insbesondere Entgelte für die Beförderung, Frachtaufschläge einschließlich Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge, Lagerkosten, Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungs-und Bearbeitungskosten, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere, im Zusammenhang mit der Beförderung oder behördlichen Maßnahmen, stehende Kosten.

Als Paket gilt ein Karton. Befinden sich mehrere Kartons auf einer Palette ohne gebuchten Palettenversand oder sind mehrere Kartons miteinander verbunden, dürfen Fahrer und pakajo diese trennen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, übernimmt pakajo keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden; weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Schadenfall, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. Übersteigen Sendungswerte bestimmte Schwellen, kann es insbesondere bei internationalem Transport aufgrund längerer Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu rügen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt wird. Die Verpackung ist vom Empfänger im Falle einer Beschädigung aufzubewahren und Fotos als Beweis von ihm anzufertigen. Der Kunde erkennt an, dass pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aus einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten entstehen

Gefahrgutbezogene Zusatzpflichten:
Sofern der Versand ausnahmsweise nach den oben beschriebenen Freistellungen (z.B. LQ 3.4 ADR oder Kleinstmengen 3.5.1.4 ADR) zulässig ist, hat der Kunde sämtliche einschlägigen ADR-Pack- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die produktspezifischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Carriers einzuhalten (inkl. LQ-Kennzeichen, Lithium-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, Ausrichtungspfeile, zulässige Bruttomasse, bauartgeprüfte Verpackungen etc.). Nicht zugelassene Außenverpackungen (z. B. Trays in Schrumpf-/Dehnfolie, reine Folien-/Luftpolstertaschen) sind untersagt. Bei flüssigen Stoffen sind Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen und – soweit vorgegeben – mit Hersteller-Drehmoment anzuziehen; Sprühköpfe sind zu sichern bzw. zu polstern. Leere, ungereinigte Verpackungen gelten als Gefahrgut, sofern nicht so behandelt, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.


ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde erstattet pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Auslagen im Sinne des § 420 Abs. 1 HGB, die pakajo bzw. Carrier aus Anlass der Beförderung im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften, insbesondere Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte, Inselzuschläge, Zuschläge für Überformate und Übergewichte sowie Frachtaufschläge.

Der Kunde stellt pakajo insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Kosten aus Anlass von Lagerung, Rücksendung, erneuter Zustellung oder sonstiger besonderer Behandlung des Transportgegenstands. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Übernahme offener Kosten, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Die Zahlung erfolgt mittels der bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel; pakajo kann die Auswahl abhängig von Transportgegenstand, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einschränken. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung odereiner gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.  pakajo erhebt bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und Rückgabe einer Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fällt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Lastschrift an.


AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Der Kunde weist den Empfänger an, den Transportgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und solche bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.

Wird der Kunde innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums nicht angetroffen oder wird die Sendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt zurückgewiesen, kann pakajo Gebühren erheben. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunde einen Tarif mit Zeitoption gebucht hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zustellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in der entsprechenden Carrier-AGB vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, kann an Dritte zugestellt werden, wenn nach sachgerechter Prüfung davon ausgegangen werden darf, dass diese zur Annahme berechtigt sind oder die Annahme dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Kunde informiert und die Sendung nach Weisung zurückgesandt, erneut zugestellt oder zur Abholung bereitgehalten.

Kosten für Rücktransport oder erneute Zustellung trägt der Kunde. Für die Lagerung kann sich pakajo Dritter bedienen und ist bei verderblicher Ware, rechtfertigendem Zustand oder grober Unverhältnismäßigkeit der Kosten zum Wert zur Verwertung nach Maßgabe der §§373 Abs. 2 bis 4 HGB berechtigt. Unverwertbares darf vernichtet werden, Aufwendungen erstattet der Kunde.

Ist weder Zustellung noch Retoure möglich, wird die Sendung zwischen acht und neunzig Tagen eingelagert. Nach Fristablauf erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Sendungsverfolgung zu überwachen und pakajo bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Lagerzeiten können je nach Land abweichen. Die auf den Webseiten angegebenen Laufzeiten sind reine Richtwerte; Werktage sind Montag bis Freitag.  Feiertage, Samstage und Sonntage sind nicht eingeschlossen. Zustellungen erfolgen nur an vollständige und korrekte Postanschriften; bei unvollständigen oder falschen Anschriften übernimmt pakajo keine Haftung für Verzögerungen oder Retouren, die Versandkosten werden nicht erstattet; Rücktransportentgelte werden nach den auf den Webseiten ermittelten Frachtentgelten berechnet. In einigen Ländern (z. B. Saudi-Arabien) existieren Postfachadressen; der Kunde hat sich vorab zu vergewissern, ob eine Zustellung möglich ist; Länder ohne Postleitzahlensystem sind gesondert anzufragen.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseiten vereinbart und bezahlt der Kunde die Abholung, Beförderung und einmalige Zustellung. Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben liegen außerhalb der Verantwortung von pakajo. Der Kunde beziehungsweise Empfänger informiert sich eigenständig über im Zielland anfallende Abgaben. Vom Empfänger nicht beglichene Abgaben und Kosten werden dem Kunden belastet; weigert sich der Empfänger zu zahlen, trägt der Kunde sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Gebühren für Vernichtung.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Kunde für erforderliche Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich; entsprechende Dokumente sind dem Transportgegenstand sichtbar beizufügen, und pakajo bzw. die Carrier sind vor Transportbeginn über Genehmigungspflichten zu informieren, soweit für die Vertragserfüllung relevant. pakajo ist zum Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Kundenbereitgestellter Informationen im Namen des Kunden zollrelevante Formalitäten zu unterstützen, insbesondere Frachtbriefe zu vervollständigen, relevante Versendungsinformationen zu ergänzen, erforderliche Steuern und Zölle zu verauslagen, zu Zollzwecken als Spediteur beim Export aufzutreten oder beim Import ausschließlich zum Zweck der Bestimmung eines Zollabwicklers als Empfänger aufzutreten sowie die Sendung auf Weisung eines als bevollmächtigt erscheinenden Dritten umzuleiten.

Die Waren müssen allen in Genehmigungen festgelegten Bedingungen sowie den anwendbaren Zollvorschriften entsprechen. Der Kunde haftet für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegenüber Zollbehörden gemachten Angaben und für Echtheit und Gültigkeit der beigefügten Nachweisdokumente. Muss eine Sendung aus dem Ausland retourniert werden, fällt regelmäßig eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr an, die die ursprünglichen Ausfuhrkosten übersteigen kann; diese trägt der Kunde.

Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit enthalten.

Sonderhinweis: Zoll- und Einfuhrabgaben USA (CBP). Von pakajo bereitgestellte Informationen zu Zöllen, Tarifierung, Abgaben und Gebühren für Einfuhren in die Vereinigten Staaten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle zoll- oder steuerrechtliche Prüfung. Die verbindliche Einreihung, Bewertung und Festsetzung von Zöllen und sonstigen Abgaben obliegt allein der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Abweichungen von Hinweisen oder Berechnungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei Abgaben mit kombiniertem Stück- und Gewichtsmaßstab (z. B. Stück-/kg-Bewertung). pakajo erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Hinweise ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie solche aus zwingendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Zollangaben (insbesondere Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Stückzahl, Gewicht und Wert) zu machen und alle im Einfuhrland anfallenden Abgaben zu tragen.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Das Gesetz sieht keinen festen Mindestbetrag vor; in der Verwaltungspraxis liegen Erstforderungen von CBP bei entsprechenden Verstößen häufig ab etwa 5.000 USD, können aber je nach Einzelfall darunter oder deutlich darüber liegen. Zusätzlich drohen u. a. Zurückhaltung/Beschlagnahme und Verfall der Ware, Geltendmachung von Liquidated Damages aus Zollbürgschaften, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren sowie strafrechtliche Sanktionen (z. B. nach 18 U.S.C. §§ 542, 545), einschließlich empfindlicher Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Abgaben, Strafen und Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zollangaben trägt ausschließlich der Versender/Exporteur (pakajo-Kunde). Dies umfasst insbesondere Rücksendungen/Retouren, Neuverzollung/Nachveranlagung, zusätzliche Zölle/Steuern, Lagergeld, Beschau-, Handling- und sonstige Verwaltungsgebühren sowie Zinsen. pakajo übernimmt hierfür keine Haftung. Diese Hinweise dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.


HAFTUNG

pakajo haftet für Schäden, die pakajo, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Personenschäden haftet pakajo verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen des vom Kunden ausgewählten Carriers, ist die Haftung von pakajo bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust ausgeschlossen, selbst wenn pakajo den Transport trotz bestehender Zurückweisungsrechte durchführt.

Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis wie Streik, Krieg, Embargo oder hoheitlichem Handeln beruht oder es sich allein um Schäden an der Verpackung handelt. Im Übrigen haftet pakajo für Verlust und Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von pakajo und den Transportbedingungen des ausgewählten Carriers entsprechen, sowie für schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz darüber hinausgehender Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Zinsen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung bei Überschreitung auf das Dreifache der Fracht begrenzt, es sei denn, der eingesetzte Carrier haftet geringer; in diesem Fall haftet pakajo entsprechend geringer. Ausschlussfristen und gesetzliche Haftungsregime bleiben unberührt. Der Anspruch wegen Verspätung erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die pakajo oder der ausgewählte Carrier vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt; Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe sowie §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für alle sonstigen gesetzlichen und zwingenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kundehaftet insbesondere für Schäden aus dem Transport von Verbotsgütern oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier und stellt pakajo von entsprechenden Drittansprüchen auf erstes Anfordern frei.

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Der Absender kann Ansprüche gegenüber pakajo, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. pakajo ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten und Gerichten Auskunft zu erteilen. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, soweit nicht zwingend abweichende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.


VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden kann gegen Prämie eine Transportversicherung für manche Transportservices abgeschlossen werden. Nicht versicherbare Gefahren ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und umfassen insbesondere

- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse,
. die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie deren bloße Existenz,
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen,
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen,
- hoheitliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Entziehung,
- die Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung,
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- sowie Risiken aus Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Reedern, Charterern oder Betreibern, sofern nicht der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt zuhaben oder als Käufer nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.

Nicht versicherbare Güter sind insbesondere
- Bijouterien,
-Dokumente,
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes,
- echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine sowie Gegenstände daraus,
- Bargeld,
- Juwelen,
- Scheck- und Kreditkarten,
- gültigeTelefonkarten,
- Urkunden und Wertpapiere aller Art.

Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere Schäden infolge Reiseverzögerung, inneren Verderbs oder natürlicher Beschaffenheit der Güter, handelsüblicher Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, normaler Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlicher Temperaturschwankungen, unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Verladung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Kunden.

Weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. pakajo ist berechtigt, zur Schadensbearbeitung erforderliche Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

VERSICHERUNGSFALL

Bei einem Versicherungsfall ziehen wir 50% des Auszahlungsbetrags von einer offenen Verkaufsrechnung ab, sofern der Kundekeinen Nachweis über den Einkaufspreis der versandten Ware (Einkaufsrechnung oder vergleichbarer Nachweis) erbringt. Dies dient der angemessenen Berücksichtigung des tatsächlichen Warenwerts und stellt sicher, dass die Versicherungsleistung nicht den vollen Verkaufspreis überschreitet. Der Kunde wird unverzüglich über die Abzugshöhe informiert und kann innerhalb von 14 Tagen durch Nachreichung eines Einkaufsnachweises eine Nachbesserung beantragen.

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (nachfolgend „pakajo“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit pakajo „Parteien“) über die Erbringung inländischer und grenzüberschreitender Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (nachfolgend „Transportvertrag“),die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://pakajo.ai (nachfolgend „Webseiten“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt pakajo nicht an, es sei denn, pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Soweit diese AGB zu einem Punkt schweigen, gilt ausschließlich dispositives Recht. Rangfolge: Zwingendes Recht, Individualvereinbarungen, diese AGB, ergänzend die AGB und Transportbedingungen der eingesetzten Post- und Paketdienste (Carrier-AGB).Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Sendungen von und zwischenbestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriftendes geltenden Rechts dieses Landes.


VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich pakajo. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen hinsichtlich Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste (Carrier), die den Transport für pakajo ausführen .Die Carrier-AGB sind über die Webseiten abrufbar und finden auf den Transportvertrag ergänzend Anwendung. pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger.

pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nur bei ausdrücklich vertraglich vereinbarten Lieferfristen zur Einhaltung einer bestimmten Frist verpflichtet und nur, sofern der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf den Webseiten angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen und Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf über die Webseiten zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner. Bei sämtlichen Reklamationen und Anfragen sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen; die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Konto.


VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die auf den Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend; sie richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Der Abschluss des Transportvertrages erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf den Webseiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Der Kunde gibt durch vollständiges Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular und durch Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DASVERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Transportvertrag kommt mit Erfassung der Sendungen im pakajo-System; pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Sendungen, für die finale Label produziert worden sind, sind innerhalb von 7 Werktagen beim entsprechenden Carrier einzuliefern. Etwaige Zusatzkosten, die der Carrier pakajo aufgrund verspäteter Einlieferung in Rechnung stellt, trägt der Kunde.

Diese AGB gelten spätestens auch dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte die Sendungen an pakajo oder an einen von pakajo beauftragten Dritten übergibt. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden gegebenenfalls zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt; dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrechtvorzeitig erlischt. Vertragssprache ist in der Regel Deutsch; der Austausch von Mitteilungen zwischen pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber im Einvernehmen auch telefonisch oder via Online-Meetings z.B. Google-Meet erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Leistungen gegenüber pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, wird dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, pakajo hat die Nichtleistung zu vertreten. Erklärt das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber pakajo, dass es die beauftragten Leistungen nicht erbringen kann, ist pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag innerhalb von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im pakajo-Hub zurückzutreten. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrags mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden; pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. pakajo bietet seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle ist daher nicht vorgesehen.

Hinweis zu finalen Versandlabeln /Retouren:
Die finalen Versandlabel sind ausschließlich für den vereinbarten, regulären Versand an den Empfänger (Outbound) vorgesehen und dürfen nicht für Retouren (vom Empfänger nicht gewünschte und daher zurückzusendende Produkte) verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung kann beim eingesetzten Transportunternehmen zu Straf- und Zusatzentgelten führen, die pakajo belastet werden; pakajo wird diese dem jeweiligen Vertragspartner weiterberechnen. Die Hinweise in den jeweiligen Produktbeschreibungen sind zwingend zu beachten.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.

Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von pakajo ist ausdrücklich verboten.

pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.

Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13BGB, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, E-Mail: service@pakajo.world) mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail über den Entschluss zu informieren; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an service@pakajo.world zu richten.


WIDERRUFSFOLGEN (WIDERRUFSBELEHRUNG)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind diebeiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben; kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei die Frist für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für pakajo mit deren Empfang beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Für die Rückzahlung verwendet pakajo dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dem Kunden entstehen hierfür keine Entgelte. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er pakajo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht das vorstehende Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß§ 356 Abs. 4 BGB, wenn pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB samt Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

TRANSPORT & HAFTUNG


VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht. Weitere Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden sich auf den entsprechenden Carrier-Webseiten. pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände auf Konformität zu prüfen. pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist, etwa bei fehlender oder unzureichender Verpackung, bei Überschreitung von Maßen und Gewichten oder aus anderen Ausschlussgründen.

Die Berechtigung zur Zurückweisung darf pakajo an Carrier übertragen; die Übernahme durch einen Fahrer stellt keine Anerkennung der AGB-Konformität dar. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Leistungsausführung erbracht, wird diese erstattet. Stellen pakajo bzw. der Carrier bei der Abholung fest, dass der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen entspricht, kann eine Gebühr anfallen; maßgeblich sind die AGB von pakajo bzw. die Transportbedingungen der Carrier. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder durch Zoll- oder andere Behörden beschlagnahmt werden; in solchen Fällen sind die Erstattung von Transportkosten und die Entgegennahme von Reklamationen durch pakajo ausgeschlossen, eine Rückgabe des Transportgegenstands ist nicht geschuldet und eine gegebenenfalls abgeschlossene Transportversicherung greift nicht. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung und erstattet alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge für Rücktransporte nach Rechnungsstellung.

Gefahrgut, vom Transportausgeschlossene und nur eingeschränkt zulässige Stoffe/Gegenstände (national, DHL/ADR)

1. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich:
Für nationale Sendungen gelten – soweit einschlägig – das GGBefG, die GGVSEB sowie das ADR. Ergänzend finden die DHL-Regelungen „Gefährliche Stoffe und Gegenstände – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ Anwendung. Die nachstehenden Bezeichnungen/Klassifizierungen entsprechen dem ADR; Übergangsvorschriften  gem. 1.6.1.29, 1.6.1.46 und 1.6.2.11 ADR und spezifische Vorschriften anderer Carrier finden Anwendung.

2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
– Stoffe/Gegenstände, die nach 2.2 ADR nicht zugelassen sind oder mit „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A (3.2 ADR) geführt werden;
– Klasse 1 Explosivstoffe/Gegenstände (u. a. Munition UN 0012/0014/0055,Wunderkerzen/Feuerwerk UN 0333–0337) sowie pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Airbags) UN 0503;
– Klasse 2 Gase, u. a. Gasfeuerzeuge und Nachfüllpatronen UN 1057; tiefgekühlt verflüssigte Gase (Klassifizierungscode 3A) zu Kühl-/Konditionierungszwecken;
– Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe Kat. A/B UN 2814/2900/3373; medizinische/klinische Abfälle UN 3291; infizierte lebende Tiere (mit den in2.2.62.1.5.1–1.5.9 ADR genannten Freistellungen);
– UN 3334/3335 „Lufttransport reglementierte Stoffe“ (z. B. Durian);
– Klasse 7 radioaktive Stoffe (z. B. ionisierende Rauchmelder UN 2910/2911);
– Klasse 8 ätzende Stoffe, z. B. nicht auslaufsichere Batterien UN 2794/2795;
– Klasse 9 u. a. Kohlendioxid fest (Trockeneis) UN 1845 zu Kühl-/Konditionierungszwecken; Geräte mit Nass-/Natriumbatterien;
– Stoffe mit Eintrag „0“ in Spalte 7a der Tabelle A (3.2 ADR); Ausnahmen nur für UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 und 3530 unter den jeweils genannten Bedingungen;
– Stoffe, bei denen Sondervorschriften gem. 3.3 ADR über Mengen/Konzentrationen hinaus weitere Bedingungen anordnen (insb. SV 168 S.1, 201, 225, 226, 235, 271,280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 376, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b(ii)+c, 670, 672).

3. Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Standardprodukte von pakajo decken keinen Gefahrguttransport ab):
– Begrenzte Mengen (LQ) gem. 3.4 ADR;
– Freigestellte Mengen (Kleinstmengen) gem. 3.5.1.4 ADR;
– Freistellungen gem. 1.1.3.2 f) und g) sowie 1.1.3.10 b) und d) ADR; Freistellungen gem. 1.1.3.4.1 ADR i. V. m. Sondervorschriften 3.3 ADR (sofern nicht durch Ziff. 2 ausgeschlossen);
– Beförderungen nach 5.5.4.1 ADR;
– Gase nach SV 653 ADR (besondere Kennzeichnung/Separierung beachten).

4. Verpackung und Versand– Mindestanforderungen:
– Stabile Außen-/Umverpackungen nach 4.1.1 ADR; bauartgeprüfte Verpackungen nach 6.1/6.2 ADR gelten bei Beachtung der Packvorschriften als ausreichend;
– Bei LQ (3.4 ADR): Zusammengesetzte Verpackungen gem. 6.1.4.21 ADR, Wasserbeständigkeit gem. 6.1.4.12.1 ADR; Bruttomasse je Versandstück max. 30 kg(bei UN 1331 Streichhölzer, überall zündbar: 27 kg);
– Unzulässig als Außenverpackung: Trays in Dehn-/Schrumpffolie, Briefumschläge/Kuverts, Luftpolster- und Folienversandtaschen (als Innen-/Zwischenverpackung zulässig);
– Flüssige Stoffe: Schraubverschlüsse vor Versand auf Dichtheit prüfen und ggf. mit Hersteller-Drehmoment anziehen; Sprühköpfe ersetzen oder ausreichend polstern; Klappdeckel zusätzlich sichern; Spreiz-/Heftklammern bündig anbringen; wieder verschließbare Verschlüsse funktionsfähig halten; Stecklaschen verrasten/arretiert/fixiert;
– Bruchanfällige Innenverpackungen (Glas/Porzellan/Steinzeug/geeignete Kunststoffe) nur in geeigneter Zwischenverpackung nach 4.1.1.1/1.2/1.4–1.8;6.1.4 ADR;
– Leere Verpackungen mit gefährlichen Rückständen gelten als Gefahrgut(4.1.1.11 ADR), sofern nicht gereinigt/neutralisiert;
– Zusammenpacken nur im zulässigen Rahmen (keine Gase nach SV 653 mit anderen Gefahrgütern).

5. Besondere Packvorschriften/Beispiele (nicht abschließend):
– Gase UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): nicht zusammenpacken mit anderen Gefahrgütern;
– Feuerlöscher UN 1044: Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung (z. B.Plombe/Splint/Kabelbinder) + Polsterung am Auslöser; Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ (Buchstabenhöhe ≥ 12 mm);
– Druckgaspackungen UN 1950: Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren; beiseitlichen Anbauteilen wirksame Trennmaterialien;
– UN 1372/1387/1856/1857 sowie tierische Stoffe (außer Futtermittel): Dreifach-Verpackung (Primär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht; Sekundär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht, bei Flüssigkeiten mit aufsaugendem Material; Außen: stabile Kiste, z. B. zweiwellige Wellpappe);
– Freigestellte Patientenproben/ungereinigte medizinische Instrumente/Geräte: nur Verpackungen gem. 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; Außenverpackung kistenförmig;
– Flüssige Stoffe Klasse 8, VPG II in Glas/Porzellan/Steinzeug: stets in starrer, verträglicher Zwischenverpackung;
– Magnetische Stoffe UN 2807: so verpacken, dass kein Anhaften an metallischen Oberflächen in Verteilanlagen erfolgt und keine Beeinträchtigung anderer Inhalte; ggf. Abschirmung/größere Verpackung;
– GMMO/GMO UN 3245: Verpackung nach P 904 ADR.

6. Kennzeichnung(Auszug):
– LQ-Kennzeichen gem. 3.4.7 ADR (Raute, mind. 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken 50 × 50 mm; Linienbreite 2 mm bzw. 1 mm); Umverpackung gem.3.4.11 ADR;
– Lithiumbatterien UN 3090/3091/3480/3481: Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR (SV188); Ausnahme: nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen bzw. 2 Batterien in Ausrüstung pro Versandstück und max. zwei Versandstücke je Sendung;
– Gase nach SV 653: UN-Nummer mit „UN“ in Raute (mind. 100 × 100 mm, Zeichenhöhe ≥ 6 mm);
– GMMO/GMO (UN 3245): „UN 3245“ in Raute (mind. 50 × 50 mm, Zeichenhöhe ≥ 6mm);
– Nickelmetallhydrid-Batterien UN 3496 (Inseln nur per Seeweg erreichbar): Kennzeichnung „NICKELMETALLHYDRIDBATTERIEN“;
– Ausrichtungspfeile gem. 5.2.1.10 ADR (u. a. bei UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Nichtbeachtung von Klassifizierungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- odersonstigen postalischen/carrierseitigen Vorgaben trägt der Absender/Kunde die haftungsrechtlichen Folgen; pakajo ist zur Zurückweisung berechtigt. Etwaige Zusatzentgelte, Rückführungs-/Entsorgungs- sowie Behörden-/Zollkosten werden dem Kunden nachberechnet.

Hinweis: Die vorstehenden Regelungen beziehen sich auf nationale DHL-Post-/Paketprodukte. Für internationale Post-/Luftsendungen sowie andere Carrier gelten regelmäßig strengere Ausschlüsse; maßgeblich sind stets die Carrier-AGB und gesetzlichen Vorschriften.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach Vertragsschluss hat der Kunde eine dem gewählten Transport entsprechende, beanspruchungsgerechte Verpackung sicherzustellen und das Gut versandfertig bereitzustellen bzw. ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Die Verpackung muss Transportmittel, Transportart und transporttypische Beanspruchungen berücksichtigen; transportsensible Inhalte sind besonders zu schützen. Zerbrechliche Inhalte erfordern eine sorgfältige Polsterung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung im Regelfall mindestens 50 Millimeter beträgt; Mehrfachverpackungen sollen Trennelemente enthalten.

Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf unzureichender Verpackung beruht. Der Transportgegenstand ist deutlich und haltbar mit allen erforderlichen Kennzeichen zu versehen, einschließlich solcher, die sich aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier ergeben; bei internationalen Sendungen ist eine gültige Rufnummer mit Landesvorwahl anzugeben. Weichen Anzahl, Gewicht oder Abmessungen in verpacktem Zustand von den vertraglichen Angaben ab und ist der Transport dennoch möglich, ist pakajo berechtigt, entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen; der Kunde akzeptiert, dass pakajo weitere Kostenzuschläge über die bei der Zahlung des Versandservices genutzte Zahlungsmethode automatisch erheben darf. Die übergebene Sendung muss der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen; die Übernahme einer abweichenden Sendung begründet keine Vertragsgemäßheit. Erforderliches Umpacken auf Beförderungshilfsmittel erstattet der Kunde.

Der Kunde haftet für Schäden, die seine Sendung an anderen Sendungen, Personen, Anlagen oder Transportmitteln verursacht, wenn diese auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Nicht vollständig kartonierte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Güter sind ausgeschlossen; sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung einbehalten werden. Portogebühren werden nicht erstattet, entstandene Auslagen trägt der Kunde. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten bereit, können pakajo bzw. der Carrier Abholung und/oder Zustellung verweigern, anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Transportgegenstand hat allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf Land-, Wasser- und Luftweg zu entsprechen. Der Kunde informiert sich eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung sicher. Alle hieraus resultierenden Verwaltungsstrafen oder Kosten werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde haftet gegenüber pakajo und den Carriern für sämtliche Schäden und Defekte aus der Nichterfüllung. Zu den vom Kunden zutragenden Kosten zählen insbesondere Entgelte für die Beförderung, Frachtaufschläge einschließlich Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge, Lagerkosten, Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungs-und Bearbeitungskosten, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere, im Zusammenhang mit der Beförderung oder behördlichen Maßnahmen, stehende Kosten.

Als Paket gilt ein Karton. Befinden sich mehrere Kartons auf einer Palette ohne gebuchten Palettenversand oder sind mehrere Kartons miteinander verbunden, dürfen Fahrer und pakajo diese trennen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, übernimmt pakajo keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden; weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Schadenfall, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. Übersteigen Sendungswerte bestimmte Schwellen, kann es insbesondere bei internationalem Transport aufgrund längerer Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu rügen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt wird. Die Verpackung ist vom Empfänger im Falle einer Beschädigung aufzubewahren und Fotos als Beweis von ihm anzufertigen. Der Kunde erkennt an, dass pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aus einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten entstehen

Gefahrgutbezogene Zusatzpflichten:
Sofern der Versand ausnahmsweise nach den oben beschriebenen Freistellungen (z.B. LQ 3.4 ADR oder Kleinstmengen 3.5.1.4 ADR) zulässig ist, hat der Kunde sämtliche einschlägigen ADR-Pack- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die produktspezifischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Carriers einzuhalten (inkl. LQ-Kennzeichen, Lithium-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, Ausrichtungspfeile, zulässige Bruttomasse, bauartgeprüfte Verpackungen etc.). Nicht zugelassene Außenverpackungen (z. B. Trays in Schrumpf-/Dehnfolie, reine Folien-/Luftpolstertaschen) sind untersagt. Bei flüssigen Stoffen sind Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen und – soweit vorgegeben – mit Hersteller-Drehmoment anzuziehen; Sprühköpfe sind zu sichern bzw. zu polstern. Leere, ungereinigte Verpackungen gelten als Gefahrgut, sofern nicht so behandelt, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.


ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde erstattet pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Auslagen im Sinne des § 420 Abs. 1 HGB, die pakajo bzw. Carrier aus Anlass der Beförderung im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften, insbesondere Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte, Inselzuschläge, Zuschläge für Überformate und Übergewichte sowie Frachtaufschläge.

Der Kunde stellt pakajo insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Kosten aus Anlass von Lagerung, Rücksendung, erneuter Zustellung oder sonstiger besonderer Behandlung des Transportgegenstands. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Übernahme offener Kosten, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Die Zahlung erfolgt mittels der bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel; pakajo kann die Auswahl abhängig von Transportgegenstand, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einschränken. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung odereiner gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.  pakajo erhebt bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und Rückgabe einer Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fällt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Lastschrift an.


AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Der Kunde weist den Empfänger an, den Transportgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und solche bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.

Wird der Kunde innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums nicht angetroffen oder wird die Sendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt zurückgewiesen, kann pakajo Gebühren erheben. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunde einen Tarif mit Zeitoption gebucht hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zustellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in der entsprechenden Carrier-AGB vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, kann an Dritte zugestellt werden, wenn nach sachgerechter Prüfung davon ausgegangen werden darf, dass diese zur Annahme berechtigt sind oder die Annahme dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Kunde informiert und die Sendung nach Weisung zurückgesandt, erneut zugestellt oder zur Abholung bereitgehalten.

Kosten für Rücktransport oder erneute Zustellung trägt der Kunde. Für die Lagerung kann sich pakajo Dritter bedienen und ist bei verderblicher Ware, rechtfertigendem Zustand oder grober Unverhältnismäßigkeit der Kosten zum Wert zur Verwertung nach Maßgabe der §§373 Abs. 2 bis 4 HGB berechtigt. Unverwertbares darf vernichtet werden, Aufwendungen erstattet der Kunde.

Ist weder Zustellung noch Retoure möglich, wird die Sendung zwischen acht und neunzig Tagen eingelagert. Nach Fristablauf erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Sendungsverfolgung zu überwachen und pakajo bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Lagerzeiten können je nach Land abweichen. Die auf den Webseiten angegebenen Laufzeiten sind reine Richtwerte; Werktage sind Montag bis Freitag.  Feiertage, Samstage und Sonntage sind nicht eingeschlossen. Zustellungen erfolgen nur an vollständige und korrekte Postanschriften; bei unvollständigen oder falschen Anschriften übernimmt pakajo keine Haftung für Verzögerungen oder Retouren, die Versandkosten werden nicht erstattet; Rücktransportentgelte werden nach den auf den Webseiten ermittelten Frachtentgelten berechnet. In einigen Ländern (z. B. Saudi-Arabien) existieren Postfachadressen; der Kunde hat sich vorab zu vergewissern, ob eine Zustellung möglich ist; Länder ohne Postleitzahlensystem sind gesondert anzufragen.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseiten vereinbart und bezahlt der Kunde die Abholung, Beförderung und einmalige Zustellung. Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben liegen außerhalb der Verantwortung von pakajo. Der Kunde beziehungsweise Empfänger informiert sich eigenständig über im Zielland anfallende Abgaben. Vom Empfänger nicht beglichene Abgaben und Kosten werden dem Kunden belastet; weigert sich der Empfänger zu zahlen, trägt der Kunde sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Gebühren für Vernichtung.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Kunde für erforderliche Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich; entsprechende Dokumente sind dem Transportgegenstand sichtbar beizufügen, und pakajo bzw. die Carrier sind vor Transportbeginn über Genehmigungspflichten zu informieren, soweit für die Vertragserfüllung relevant. pakajo ist zum Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Kundenbereitgestellter Informationen im Namen des Kunden zollrelevante Formalitäten zu unterstützen, insbesondere Frachtbriefe zu vervollständigen, relevante Versendungsinformationen zu ergänzen, erforderliche Steuern und Zölle zu verauslagen, zu Zollzwecken als Spediteur beim Export aufzutreten oder beim Import ausschließlich zum Zweck der Bestimmung eines Zollabwicklers als Empfänger aufzutreten sowie die Sendung auf Weisung eines als bevollmächtigt erscheinenden Dritten umzuleiten.

Die Waren müssen allen in Genehmigungen festgelegten Bedingungen sowie den anwendbaren Zollvorschriften entsprechen. Der Kunde haftet für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegenüber Zollbehörden gemachten Angaben und für Echtheit und Gültigkeit der beigefügten Nachweisdokumente. Muss eine Sendung aus dem Ausland retourniert werden, fällt regelmäßig eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr an, die die ursprünglichen Ausfuhrkosten übersteigen kann; diese trägt der Kunde.

Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit enthalten.

Sonderhinweis: Zoll- und Einfuhrabgaben USA (CBP). Von pakajo bereitgestellte Informationen zu Zöllen, Tarifierung, Abgaben und Gebühren für Einfuhren in die Vereinigten Staaten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle zoll- oder steuerrechtliche Prüfung. Die verbindliche Einreihung, Bewertung und Festsetzung von Zöllen und sonstigen Abgaben obliegt allein der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Abweichungen von Hinweisen oder Berechnungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei Abgaben mit kombiniertem Stück- und Gewichtsmaßstab (z. B. Stück-/kg-Bewertung). pakajo erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Hinweise ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie solche aus zwingendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Zollangaben (insbesondere Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Stückzahl, Gewicht und Wert) zu machen und alle im Einfuhrland anfallenden Abgaben zu tragen.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Das Gesetz sieht keinen festen Mindestbetrag vor; in der Verwaltungspraxis liegen Erstforderungen von CBP bei entsprechenden Verstößen häufig ab etwa 5.000 USD, können aber je nach Einzelfall darunter oder deutlich darüber liegen. Zusätzlich drohen u. a. Zurückhaltung/Beschlagnahme und Verfall der Ware, Geltendmachung von Liquidated Damages aus Zollbürgschaften, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren sowie strafrechtliche Sanktionen (z. B. nach 18 U.S.C. §§ 542, 545), einschließlich empfindlicher Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Abgaben, Strafen und Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zollangaben trägt ausschließlich der Versender/Exporteur (pakajo-Kunde). Dies umfasst insbesondere Rücksendungen/Retouren, Neuverzollung/Nachveranlagung, zusätzliche Zölle/Steuern, Lagergeld, Beschau-, Handling- und sonstige Verwaltungsgebühren sowie Zinsen. pakajo übernimmt hierfür keine Haftung. Diese Hinweise dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.


HAFTUNG

pakajo haftet für Schäden, die pakajo, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Personenschäden haftet pakajo verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen des vom Kunden ausgewählten Carriers, ist die Haftung von pakajo bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust ausgeschlossen, selbst wenn pakajo den Transport trotz bestehender Zurückweisungsrechte durchführt.

Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis wie Streik, Krieg, Embargo oder hoheitlichem Handeln beruht oder es sich allein um Schäden an der Verpackung handelt. Im Übrigen haftet pakajo für Verlust und Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von pakajo und den Transportbedingungen des ausgewählten Carriers entsprechen, sowie für schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz darüber hinausgehender Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Zinsen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung bei Überschreitung auf das Dreifache der Fracht begrenzt, es sei denn, der eingesetzte Carrier haftet geringer; in diesem Fall haftet pakajo entsprechend geringer. Ausschlussfristen und gesetzliche Haftungsregime bleiben unberührt. Der Anspruch wegen Verspätung erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die pakajo oder der ausgewählte Carrier vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt; Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe sowie §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für alle sonstigen gesetzlichen und zwingenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kundehaftet insbesondere für Schäden aus dem Transport von Verbotsgütern oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier und stellt pakajo von entsprechenden Drittansprüchen auf erstes Anfordern frei.

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Der Absender kann Ansprüche gegenüber pakajo, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. pakajo ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten und Gerichten Auskunft zu erteilen. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, soweit nicht zwingend abweichende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.


VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden kann gegen Prämie eine Transportversicherung für manche Transportservices abgeschlossen werden. Nicht versicherbare Gefahren ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und umfassen insbesondere

- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse,
. die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie deren bloße Existenz,
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen,
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen,
- hoheitliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Entziehung,
- die Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung,
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- sowie Risiken aus Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Reedern, Charterern oder Betreibern, sofern nicht der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt zuhaben oder als Käufer nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.

Nicht versicherbare Güter sind insbesondere
- Bijouterien,
-Dokumente,
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes,
- echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine sowie Gegenstände daraus,
- Bargeld,
- Juwelen,
- Scheck- und Kreditkarten,
- gültigeTelefonkarten,
- Urkunden und Wertpapiere aller Art.

Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere Schäden infolge Reiseverzögerung, inneren Verderbs oder natürlicher Beschaffenheit der Güter, handelsüblicher Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, normaler Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlicher Temperaturschwankungen, unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Verladung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Kunden.

Weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. pakajo ist berechtigt, zur Schadensbearbeitung erforderliche Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

VERSICHERUNGSFALL

Bei einem Versicherungsfall ziehen wir 50% des Auszahlungsbetrags von einer offenen Verkaufsrechnung ab, sofern der Kundekeinen Nachweis über den Einkaufspreis der versandten Ware (Einkaufsrechnung oder vergleichbarer Nachweis) erbringt. Dies dient der angemessenen Berücksichtigung des tatsächlichen Warenwerts und stellt sicher, dass die Versicherungsleistung nicht den vollen Verkaufspreis überschreitet. Der Kunde wird unverzüglich über die Abzugshöhe informiert und kann innerhalb von 14 Tagen durch Nachreichung eines Einkaufsnachweises eine Nachbesserung beantragen.

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (nachfolgend „pakajo“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit pakajo „Parteien“) über die Erbringung inländischer und grenzüberschreitender Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (nachfolgend „Transportvertrag“),die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://pakajo.ai (nachfolgend „Webseiten“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt pakajo nicht an, es sei denn, pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Soweit diese AGB zu einem Punkt schweigen, gilt ausschließlich dispositives Recht. Rangfolge: Zwingendes Recht, Individualvereinbarungen, diese AGB, ergänzend die AGB und Transportbedingungen der eingesetzten Post- und Paketdienste (Carrier-AGB).Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Sendungen von und zwischenbestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriftendes geltenden Rechts dieses Landes.


VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich pakajo. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen hinsichtlich Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste (Carrier), die den Transport für pakajo ausführen .Die Carrier-AGB sind über die Webseiten abrufbar und finden auf den Transportvertrag ergänzend Anwendung. pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger.

pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nur bei ausdrücklich vertraglich vereinbarten Lieferfristen zur Einhaltung einer bestimmten Frist verpflichtet und nur, sofern der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf den Webseiten angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen und Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf über die Webseiten zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner. Bei sämtlichen Reklamationen und Anfragen sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen; die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Konto.


VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die auf den Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend; sie richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Der Abschluss des Transportvertrages erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf den Webseiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Der Kunde gibt durch vollständiges Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular und durch Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DASVERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Transportvertrag kommt mit Erfassung der Sendungen im pakajo-System; pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Sendungen, für die finale Label produziert worden sind, sind innerhalb von 7 Werktagen beim entsprechenden Carrier einzuliefern. Etwaige Zusatzkosten, die der Carrier pakajo aufgrund verspäteter Einlieferung in Rechnung stellt, trägt der Kunde.

Diese AGB gelten spätestens auch dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte die Sendungen an pakajo oder an einen von pakajo beauftragten Dritten übergibt. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden gegebenenfalls zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt; dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrechtvorzeitig erlischt. Vertragssprache ist in der Regel Deutsch; der Austausch von Mitteilungen zwischen pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber im Einvernehmen auch telefonisch oder via Online-Meetings z.B. Google-Meet erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Leistungen gegenüber pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, wird dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, pakajo hat die Nichtleistung zu vertreten. Erklärt das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber pakajo, dass es die beauftragten Leistungen nicht erbringen kann, ist pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag innerhalb von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im pakajo-Hub zurückzutreten. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrags mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden; pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. pakajo bietet seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle ist daher nicht vorgesehen.

Hinweis zu finalen Versandlabeln /Retouren:
Die finalen Versandlabel sind ausschließlich für den vereinbarten, regulären Versand an den Empfänger (Outbound) vorgesehen und dürfen nicht für Retouren (vom Empfänger nicht gewünschte und daher zurückzusendende Produkte) verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung kann beim eingesetzten Transportunternehmen zu Straf- und Zusatzentgelten führen, die pakajo belastet werden; pakajo wird diese dem jeweiligen Vertragspartner weiterberechnen. Die Hinweise in den jeweiligen Produktbeschreibungen sind zwingend zu beachten.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.

Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von pakajo ist ausdrücklich verboten.

pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.

Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13BGB, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, E-Mail: service@pakajo.world) mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail über den Entschluss zu informieren; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an service@pakajo.world zu richten.


WIDERRUFSFOLGEN (WIDERRUFSBELEHRUNG)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind diebeiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben; kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei die Frist für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für pakajo mit deren Empfang beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Für die Rückzahlung verwendet pakajo dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dem Kunden entstehen hierfür keine Entgelte. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er pakajo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht das vorstehende Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß§ 356 Abs. 4 BGB, wenn pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB samt Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

TRANSPORT & HAFTUNG


VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht. Weitere Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden sich auf den entsprechenden Carrier-Webseiten. pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände auf Konformität zu prüfen. pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist, etwa bei fehlender oder unzureichender Verpackung, bei Überschreitung von Maßen und Gewichten oder aus anderen Ausschlussgründen.

Die Berechtigung zur Zurückweisung darf pakajo an Carrier übertragen; die Übernahme durch einen Fahrer stellt keine Anerkennung der AGB-Konformität dar. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Leistungsausführung erbracht, wird diese erstattet. Stellen pakajo bzw. der Carrier bei der Abholung fest, dass der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen entspricht, kann eine Gebühr anfallen; maßgeblich sind die AGB von pakajo bzw. die Transportbedingungen der Carrier. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder durch Zoll- oder andere Behörden beschlagnahmt werden; in solchen Fällen sind die Erstattung von Transportkosten und die Entgegennahme von Reklamationen durch pakajo ausgeschlossen, eine Rückgabe des Transportgegenstands ist nicht geschuldet und eine gegebenenfalls abgeschlossene Transportversicherung greift nicht. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung und erstattet alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge für Rücktransporte nach Rechnungsstellung.

Gefahrgut, vom Transportausgeschlossene und nur eingeschränkt zulässige Stoffe/Gegenstände (national, DHL/ADR)

1. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich:
Für nationale Sendungen gelten – soweit einschlägig – das GGBefG, die GGVSEB sowie das ADR. Ergänzend finden die DHL-Regelungen „Gefährliche Stoffe und Gegenstände – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ Anwendung. Die nachstehenden Bezeichnungen/Klassifizierungen entsprechen dem ADR; Übergangsvorschriften  gem. 1.6.1.29, 1.6.1.46 und 1.6.2.11 ADR und spezifische Vorschriften anderer Carrier finden Anwendung.

2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
– Stoffe/Gegenstände, die nach 2.2 ADR nicht zugelassen sind oder mit „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A (3.2 ADR) geführt werden;
– Klasse 1 Explosivstoffe/Gegenstände (u. a. Munition UN 0012/0014/0055,Wunderkerzen/Feuerwerk UN 0333–0337) sowie pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Airbags) UN 0503;
– Klasse 2 Gase, u. a. Gasfeuerzeuge und Nachfüllpatronen UN 1057; tiefgekühlt verflüssigte Gase (Klassifizierungscode 3A) zu Kühl-/Konditionierungszwecken;
– Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe Kat. A/B UN 2814/2900/3373; medizinische/klinische Abfälle UN 3291; infizierte lebende Tiere (mit den in2.2.62.1.5.1–1.5.9 ADR genannten Freistellungen);
– UN 3334/3335 „Lufttransport reglementierte Stoffe“ (z. B. Durian);
– Klasse 7 radioaktive Stoffe (z. B. ionisierende Rauchmelder UN 2910/2911);
– Klasse 8 ätzende Stoffe, z. B. nicht auslaufsichere Batterien UN 2794/2795;
– Klasse 9 u. a. Kohlendioxid fest (Trockeneis) UN 1845 zu Kühl-/Konditionierungszwecken; Geräte mit Nass-/Natriumbatterien;
– Stoffe mit Eintrag „0“ in Spalte 7a der Tabelle A (3.2 ADR); Ausnahmen nur für UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 und 3530 unter den jeweils genannten Bedingungen;
– Stoffe, bei denen Sondervorschriften gem. 3.3 ADR über Mengen/Konzentrationen hinaus weitere Bedingungen anordnen (insb. SV 168 S.1, 201, 225, 226, 235, 271,280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 376, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b(ii)+c, 670, 672).

3. Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Standardprodukte von pakajo decken keinen Gefahrguttransport ab):
– Begrenzte Mengen (LQ) gem. 3.4 ADR;
– Freigestellte Mengen (Kleinstmengen) gem. 3.5.1.4 ADR;
– Freistellungen gem. 1.1.3.2 f) und g) sowie 1.1.3.10 b) und d) ADR; Freistellungen gem. 1.1.3.4.1 ADR i. V. m. Sondervorschriften 3.3 ADR (sofern nicht durch Ziff. 2 ausgeschlossen);
– Beförderungen nach 5.5.4.1 ADR;
– Gase nach SV 653 ADR (besondere Kennzeichnung/Separierung beachten).

4. Verpackung und Versand– Mindestanforderungen:
– Stabile Außen-/Umverpackungen nach 4.1.1 ADR; bauartgeprüfte Verpackungen nach 6.1/6.2 ADR gelten bei Beachtung der Packvorschriften als ausreichend;
– Bei LQ (3.4 ADR): Zusammengesetzte Verpackungen gem. 6.1.4.21 ADR, Wasserbeständigkeit gem. 6.1.4.12.1 ADR; Bruttomasse je Versandstück max. 30 kg(bei UN 1331 Streichhölzer, überall zündbar: 27 kg);
– Unzulässig als Außenverpackung: Trays in Dehn-/Schrumpffolie, Briefumschläge/Kuverts, Luftpolster- und Folienversandtaschen (als Innen-/Zwischenverpackung zulässig);
– Flüssige Stoffe: Schraubverschlüsse vor Versand auf Dichtheit prüfen und ggf. mit Hersteller-Drehmoment anziehen; Sprühköpfe ersetzen oder ausreichend polstern; Klappdeckel zusätzlich sichern; Spreiz-/Heftklammern bündig anbringen; wieder verschließbare Verschlüsse funktionsfähig halten; Stecklaschen verrasten/arretiert/fixiert;
– Bruchanfällige Innenverpackungen (Glas/Porzellan/Steinzeug/geeignete Kunststoffe) nur in geeigneter Zwischenverpackung nach 4.1.1.1/1.2/1.4–1.8;6.1.4 ADR;
– Leere Verpackungen mit gefährlichen Rückständen gelten als Gefahrgut(4.1.1.11 ADR), sofern nicht gereinigt/neutralisiert;
– Zusammenpacken nur im zulässigen Rahmen (keine Gase nach SV 653 mit anderen Gefahrgütern).

5. Besondere Packvorschriften/Beispiele (nicht abschließend):
– Gase UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): nicht zusammenpacken mit anderen Gefahrgütern;
– Feuerlöscher UN 1044: Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung (z. B.Plombe/Splint/Kabelbinder) + Polsterung am Auslöser; Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ (Buchstabenhöhe ≥ 12 mm);
– Druckgaspackungen UN 1950: Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren; beiseitlichen Anbauteilen wirksame Trennmaterialien;
– UN 1372/1387/1856/1857 sowie tierische Stoffe (außer Futtermittel): Dreifach-Verpackung (Primär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht; Sekundär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht, bei Flüssigkeiten mit aufsaugendem Material; Außen: stabile Kiste, z. B. zweiwellige Wellpappe);
– Freigestellte Patientenproben/ungereinigte medizinische Instrumente/Geräte: nur Verpackungen gem. 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; Außenverpackung kistenförmig;
– Flüssige Stoffe Klasse 8, VPG II in Glas/Porzellan/Steinzeug: stets in starrer, verträglicher Zwischenverpackung;
– Magnetische Stoffe UN 2807: so verpacken, dass kein Anhaften an metallischen Oberflächen in Verteilanlagen erfolgt und keine Beeinträchtigung anderer Inhalte; ggf. Abschirmung/größere Verpackung;
– GMMO/GMO UN 3245: Verpackung nach P 904 ADR.

6. Kennzeichnung(Auszug):
– LQ-Kennzeichen gem. 3.4.7 ADR (Raute, mind. 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken 50 × 50 mm; Linienbreite 2 mm bzw. 1 mm); Umverpackung gem.3.4.11 ADR;
– Lithiumbatterien UN 3090/3091/3480/3481: Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR (SV188); Ausnahme: nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen bzw. 2 Batterien in Ausrüstung pro Versandstück und max. zwei Versandstücke je Sendung;
– Gase nach SV 653: UN-Nummer mit „UN“ in Raute (mind. 100 × 100 mm, Zeichenhöhe ≥ 6 mm);
– GMMO/GMO (UN 3245): „UN 3245“ in Raute (mind. 50 × 50 mm, Zeichenhöhe ≥ 6mm);
– Nickelmetallhydrid-Batterien UN 3496 (Inseln nur per Seeweg erreichbar): Kennzeichnung „NICKELMETALLHYDRIDBATTERIEN“;
– Ausrichtungspfeile gem. 5.2.1.10 ADR (u. a. bei UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Nichtbeachtung von Klassifizierungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- odersonstigen postalischen/carrierseitigen Vorgaben trägt der Absender/Kunde die haftungsrechtlichen Folgen; pakajo ist zur Zurückweisung berechtigt. Etwaige Zusatzentgelte, Rückführungs-/Entsorgungs- sowie Behörden-/Zollkosten werden dem Kunden nachberechnet.

Hinweis: Die vorstehenden Regelungen beziehen sich auf nationale DHL-Post-/Paketprodukte. Für internationale Post-/Luftsendungen sowie andere Carrier gelten regelmäßig strengere Ausschlüsse; maßgeblich sind stets die Carrier-AGB und gesetzlichen Vorschriften.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach Vertragsschluss hat der Kunde eine dem gewählten Transport entsprechende, beanspruchungsgerechte Verpackung sicherzustellen und das Gut versandfertig bereitzustellen bzw. ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Die Verpackung muss Transportmittel, Transportart und transporttypische Beanspruchungen berücksichtigen; transportsensible Inhalte sind besonders zu schützen. Zerbrechliche Inhalte erfordern eine sorgfältige Polsterung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung im Regelfall mindestens 50 Millimeter beträgt; Mehrfachverpackungen sollen Trennelemente enthalten.

Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf unzureichender Verpackung beruht. Der Transportgegenstand ist deutlich und haltbar mit allen erforderlichen Kennzeichen zu versehen, einschließlich solcher, die sich aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier ergeben; bei internationalen Sendungen ist eine gültige Rufnummer mit Landesvorwahl anzugeben. Weichen Anzahl, Gewicht oder Abmessungen in verpacktem Zustand von den vertraglichen Angaben ab und ist der Transport dennoch möglich, ist pakajo berechtigt, entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen; der Kunde akzeptiert, dass pakajo weitere Kostenzuschläge über die bei der Zahlung des Versandservices genutzte Zahlungsmethode automatisch erheben darf. Die übergebene Sendung muss der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen; die Übernahme einer abweichenden Sendung begründet keine Vertragsgemäßheit. Erforderliches Umpacken auf Beförderungshilfsmittel erstattet der Kunde.

Der Kunde haftet für Schäden, die seine Sendung an anderen Sendungen, Personen, Anlagen oder Transportmitteln verursacht, wenn diese auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Nicht vollständig kartonierte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Güter sind ausgeschlossen; sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung einbehalten werden. Portogebühren werden nicht erstattet, entstandene Auslagen trägt der Kunde. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten bereit, können pakajo bzw. der Carrier Abholung und/oder Zustellung verweigern, anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Transportgegenstand hat allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf Land-, Wasser- und Luftweg zu entsprechen. Der Kunde informiert sich eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung sicher. Alle hieraus resultierenden Verwaltungsstrafen oder Kosten werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde haftet gegenüber pakajo und den Carriern für sämtliche Schäden und Defekte aus der Nichterfüllung. Zu den vom Kunden zutragenden Kosten zählen insbesondere Entgelte für die Beförderung, Frachtaufschläge einschließlich Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge, Lagerkosten, Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungs-und Bearbeitungskosten, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere, im Zusammenhang mit der Beförderung oder behördlichen Maßnahmen, stehende Kosten.

Als Paket gilt ein Karton. Befinden sich mehrere Kartons auf einer Palette ohne gebuchten Palettenversand oder sind mehrere Kartons miteinander verbunden, dürfen Fahrer und pakajo diese trennen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, übernimmt pakajo keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden; weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Schadenfall, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. Übersteigen Sendungswerte bestimmte Schwellen, kann es insbesondere bei internationalem Transport aufgrund längerer Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu rügen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt wird. Die Verpackung ist vom Empfänger im Falle einer Beschädigung aufzubewahren und Fotos als Beweis von ihm anzufertigen. Der Kunde erkennt an, dass pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aus einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten entstehen

Gefahrgutbezogene Zusatzpflichten:
Sofern der Versand ausnahmsweise nach den oben beschriebenen Freistellungen (z.B. LQ 3.4 ADR oder Kleinstmengen 3.5.1.4 ADR) zulässig ist, hat der Kunde sämtliche einschlägigen ADR-Pack- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die produktspezifischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Carriers einzuhalten (inkl. LQ-Kennzeichen, Lithium-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, Ausrichtungspfeile, zulässige Bruttomasse, bauartgeprüfte Verpackungen etc.). Nicht zugelassene Außenverpackungen (z. B. Trays in Schrumpf-/Dehnfolie, reine Folien-/Luftpolstertaschen) sind untersagt. Bei flüssigen Stoffen sind Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen und – soweit vorgegeben – mit Hersteller-Drehmoment anzuziehen; Sprühköpfe sind zu sichern bzw. zu polstern. Leere, ungereinigte Verpackungen gelten als Gefahrgut, sofern nicht so behandelt, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.


ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde erstattet pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Auslagen im Sinne des § 420 Abs. 1 HGB, die pakajo bzw. Carrier aus Anlass der Beförderung im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften, insbesondere Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte, Inselzuschläge, Zuschläge für Überformate und Übergewichte sowie Frachtaufschläge.

Der Kunde stellt pakajo insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Kosten aus Anlass von Lagerung, Rücksendung, erneuter Zustellung oder sonstiger besonderer Behandlung des Transportgegenstands. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Übernahme offener Kosten, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Die Zahlung erfolgt mittels der bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel; pakajo kann die Auswahl abhängig von Transportgegenstand, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einschränken. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung odereiner gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.  pakajo erhebt bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und Rückgabe einer Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fällt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Lastschrift an.


AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Der Kunde weist den Empfänger an, den Transportgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und solche bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.

Wird der Kunde innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums nicht angetroffen oder wird die Sendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt zurückgewiesen, kann pakajo Gebühren erheben. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunde einen Tarif mit Zeitoption gebucht hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zustellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in der entsprechenden Carrier-AGB vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, kann an Dritte zugestellt werden, wenn nach sachgerechter Prüfung davon ausgegangen werden darf, dass diese zur Annahme berechtigt sind oder die Annahme dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Kunde informiert und die Sendung nach Weisung zurückgesandt, erneut zugestellt oder zur Abholung bereitgehalten.

Kosten für Rücktransport oder erneute Zustellung trägt der Kunde. Für die Lagerung kann sich pakajo Dritter bedienen und ist bei verderblicher Ware, rechtfertigendem Zustand oder grober Unverhältnismäßigkeit der Kosten zum Wert zur Verwertung nach Maßgabe der §§373 Abs. 2 bis 4 HGB berechtigt. Unverwertbares darf vernichtet werden, Aufwendungen erstattet der Kunde.

Ist weder Zustellung noch Retoure möglich, wird die Sendung zwischen acht und neunzig Tagen eingelagert. Nach Fristablauf erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Sendungsverfolgung zu überwachen und pakajo bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Lagerzeiten können je nach Land abweichen. Die auf den Webseiten angegebenen Laufzeiten sind reine Richtwerte; Werktage sind Montag bis Freitag.  Feiertage, Samstage und Sonntage sind nicht eingeschlossen. Zustellungen erfolgen nur an vollständige und korrekte Postanschriften; bei unvollständigen oder falschen Anschriften übernimmt pakajo keine Haftung für Verzögerungen oder Retouren, die Versandkosten werden nicht erstattet; Rücktransportentgelte werden nach den auf den Webseiten ermittelten Frachtentgelten berechnet. In einigen Ländern (z. B. Saudi-Arabien) existieren Postfachadressen; der Kunde hat sich vorab zu vergewissern, ob eine Zustellung möglich ist; Länder ohne Postleitzahlensystem sind gesondert anzufragen.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseiten vereinbart und bezahlt der Kunde die Abholung, Beförderung und einmalige Zustellung. Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben liegen außerhalb der Verantwortung von pakajo. Der Kunde beziehungsweise Empfänger informiert sich eigenständig über im Zielland anfallende Abgaben. Vom Empfänger nicht beglichene Abgaben und Kosten werden dem Kunden belastet; weigert sich der Empfänger zu zahlen, trägt der Kunde sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Gebühren für Vernichtung.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Kunde für erforderliche Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich; entsprechende Dokumente sind dem Transportgegenstand sichtbar beizufügen, und pakajo bzw. die Carrier sind vor Transportbeginn über Genehmigungspflichten zu informieren, soweit für die Vertragserfüllung relevant. pakajo ist zum Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Kundenbereitgestellter Informationen im Namen des Kunden zollrelevante Formalitäten zu unterstützen, insbesondere Frachtbriefe zu vervollständigen, relevante Versendungsinformationen zu ergänzen, erforderliche Steuern und Zölle zu verauslagen, zu Zollzwecken als Spediteur beim Export aufzutreten oder beim Import ausschließlich zum Zweck der Bestimmung eines Zollabwicklers als Empfänger aufzutreten sowie die Sendung auf Weisung eines als bevollmächtigt erscheinenden Dritten umzuleiten.

Die Waren müssen allen in Genehmigungen festgelegten Bedingungen sowie den anwendbaren Zollvorschriften entsprechen. Der Kunde haftet für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegenüber Zollbehörden gemachten Angaben und für Echtheit und Gültigkeit der beigefügten Nachweisdokumente. Muss eine Sendung aus dem Ausland retourniert werden, fällt regelmäßig eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr an, die die ursprünglichen Ausfuhrkosten übersteigen kann; diese trägt der Kunde.

Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit enthalten.

Sonderhinweis: Zoll- und Einfuhrabgaben USA (CBP). Von pakajo bereitgestellte Informationen zu Zöllen, Tarifierung, Abgaben und Gebühren für Einfuhren in die Vereinigten Staaten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle zoll- oder steuerrechtliche Prüfung. Die verbindliche Einreihung, Bewertung und Festsetzung von Zöllen und sonstigen Abgaben obliegt allein der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Abweichungen von Hinweisen oder Berechnungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei Abgaben mit kombiniertem Stück- und Gewichtsmaßstab (z. B. Stück-/kg-Bewertung). pakajo erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Hinweise ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie solche aus zwingendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Zollangaben (insbesondere Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Stückzahl, Gewicht und Wert) zu machen und alle im Einfuhrland anfallenden Abgaben zu tragen.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Das Gesetz sieht keinen festen Mindestbetrag vor; in der Verwaltungspraxis liegen Erstforderungen von CBP bei entsprechenden Verstößen häufig ab etwa 5.000 USD, können aber je nach Einzelfall darunter oder deutlich darüber liegen. Zusätzlich drohen u. a. Zurückhaltung/Beschlagnahme und Verfall der Ware, Geltendmachung von Liquidated Damages aus Zollbürgschaften, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren sowie strafrechtliche Sanktionen (z. B. nach 18 U.S.C. §§ 542, 545), einschließlich empfindlicher Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Abgaben, Strafen und Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zollangaben trägt ausschließlich der Versender/Exporteur (pakajo-Kunde). Dies umfasst insbesondere Rücksendungen/Retouren, Neuverzollung/Nachveranlagung, zusätzliche Zölle/Steuern, Lagergeld, Beschau-, Handling- und sonstige Verwaltungsgebühren sowie Zinsen. pakajo übernimmt hierfür keine Haftung. Diese Hinweise dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.


HAFTUNG

pakajo haftet für Schäden, die pakajo, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Personenschäden haftet pakajo verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen des vom Kunden ausgewählten Carriers, ist die Haftung von pakajo bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust ausgeschlossen, selbst wenn pakajo den Transport trotz bestehender Zurückweisungsrechte durchführt.

Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis wie Streik, Krieg, Embargo oder hoheitlichem Handeln beruht oder es sich allein um Schäden an der Verpackung handelt. Im Übrigen haftet pakajo für Verlust und Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von pakajo und den Transportbedingungen des ausgewählten Carriers entsprechen, sowie für schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz darüber hinausgehender Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Zinsen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung bei Überschreitung auf das Dreifache der Fracht begrenzt, es sei denn, der eingesetzte Carrier haftet geringer; in diesem Fall haftet pakajo entsprechend geringer. Ausschlussfristen und gesetzliche Haftungsregime bleiben unberührt. Der Anspruch wegen Verspätung erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die pakajo oder der ausgewählte Carrier vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt; Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe sowie §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für alle sonstigen gesetzlichen und zwingenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kundehaftet insbesondere für Schäden aus dem Transport von Verbotsgütern oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier und stellt pakajo von entsprechenden Drittansprüchen auf erstes Anfordern frei.

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Der Absender kann Ansprüche gegenüber pakajo, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. pakajo ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten und Gerichten Auskunft zu erteilen. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, soweit nicht zwingend abweichende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.


VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden kann gegen Prämie eine Transportversicherung für manche Transportservices abgeschlossen werden. Nicht versicherbare Gefahren ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und umfassen insbesondere

- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse,
. die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie deren bloße Existenz,
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen,
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen,
- hoheitliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Entziehung,
- die Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung,
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- sowie Risiken aus Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Reedern, Charterern oder Betreibern, sofern nicht der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt zuhaben oder als Käufer nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.

Nicht versicherbare Güter sind insbesondere
- Bijouterien,
-Dokumente,
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes,
- echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine sowie Gegenstände daraus,
- Bargeld,
- Juwelen,
- Scheck- und Kreditkarten,
- gültigeTelefonkarten,
- Urkunden und Wertpapiere aller Art.

Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere Schäden infolge Reiseverzögerung, inneren Verderbs oder natürlicher Beschaffenheit der Güter, handelsüblicher Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, normaler Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlicher Temperaturschwankungen, unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Verladung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Kunden.

Weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. pakajo ist berechtigt, zur Schadensbearbeitung erforderliche Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

VERSICHERUNGSFALL

Bei einem Versicherungsfall ziehen wir 50% des Auszahlungsbetrags von einer offenen Verkaufsrechnung ab, sofern der Kundekeinen Nachweis über den Einkaufspreis der versandten Ware (Einkaufsrechnung oder vergleichbarer Nachweis) erbringt. Dies dient der angemessenen Berücksichtigung des tatsächlichen Warenwerts und stellt sicher, dass die Versicherungsleistung nicht den vollen Verkaufspreis überschreitet. Der Kunde wird unverzüglich über die Abzugshöhe informiert und kann innerhalb von 14 Tagen durch Nachreichung eines Einkaufsnachweises eine Nachbesserung beantragen.

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (nachfolgend „pakajo“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit pakajo „Parteien“) über die Erbringung inländischer und grenzüberschreitender Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (nachfolgend „Transportvertrag“),die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://pakajo.ai (nachfolgend „Webseiten“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt pakajo nicht an, es sei denn, pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Soweit diese AGB zu einem Punkt schweigen, gilt ausschließlich dispositives Recht. Rangfolge: Zwingendes Recht, Individualvereinbarungen, diese AGB, ergänzend die AGB und Transportbedingungen der eingesetzten Post- und Paketdienste (Carrier-AGB).Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Sendungen von und zwischenbestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriftendes geltenden Rechts dieses Landes.


VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich pakajo. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen hinsichtlich Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste (Carrier), die den Transport für pakajo ausführen .Die Carrier-AGB sind über die Webseiten abrufbar und finden auf den Transportvertrag ergänzend Anwendung. pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger.

pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nur bei ausdrücklich vertraglich vereinbarten Lieferfristen zur Einhaltung einer bestimmten Frist verpflichtet und nur, sofern der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf den Webseiten angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen und Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf über die Webseiten zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner. Bei sämtlichen Reklamationen und Anfragen sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen; die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Konto.


VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die auf den Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend; sie richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Der Abschluss des Transportvertrages erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf den Webseiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Der Kunde gibt durch vollständiges Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular und durch Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DASVERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Transportvertrag kommt mit Erfassung der Sendungen im pakajo-System; pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Sendungen, für die finale Label produziert worden sind, sind innerhalb von 7 Werktagen beim entsprechenden Carrier einzuliefern. Etwaige Zusatzkosten, die der Carrier pakajo aufgrund verspäteter Einlieferung in Rechnung stellt, trägt der Kunde.

Diese AGB gelten spätestens auch dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte die Sendungen an pakajo oder an einen von pakajo beauftragten Dritten übergibt. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden gegebenenfalls zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt; dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrechtvorzeitig erlischt. Vertragssprache ist in der Regel Deutsch; der Austausch von Mitteilungen zwischen pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber im Einvernehmen auch telefonisch oder via Online-Meetings z.B. Google-Meet erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Leistungen gegenüber pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, wird dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, pakajo hat die Nichtleistung zu vertreten. Erklärt das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber pakajo, dass es die beauftragten Leistungen nicht erbringen kann, ist pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag innerhalb von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im pakajo-Hub zurückzutreten. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrags mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden; pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. pakajo bietet seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle ist daher nicht vorgesehen.

Hinweis zu finalen Versandlabeln /Retouren:
Die finalen Versandlabel sind ausschließlich für den vereinbarten, regulären Versand an den Empfänger (Outbound) vorgesehen und dürfen nicht für Retouren (vom Empfänger nicht gewünschte und daher zurückzusendende Produkte) verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung kann beim eingesetzten Transportunternehmen zu Straf- und Zusatzentgelten führen, die pakajo belastet werden; pakajo wird diese dem jeweiligen Vertragspartner weiterberechnen. Die Hinweise in den jeweiligen Produktbeschreibungen sind zwingend zu beachten.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.

Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von pakajo ist ausdrücklich verboten.

pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.

Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13BGB, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, E-Mail: service@pakajo.world) mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail über den Entschluss zu informieren; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an service@pakajo.world zu richten.


WIDERRUFSFOLGEN (WIDERRUFSBELEHRUNG)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind diebeiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben; kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei die Frist für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für pakajo mit deren Empfang beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Für die Rückzahlung verwendet pakajo dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dem Kunden entstehen hierfür keine Entgelte. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er pakajo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht das vorstehende Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß§ 356 Abs. 4 BGB, wenn pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB samt Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

TRANSPORT & HAFTUNG


VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht. Weitere Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden sich auf den entsprechenden Carrier-Webseiten. pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände auf Konformität zu prüfen. pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist, etwa bei fehlender oder unzureichender Verpackung, bei Überschreitung von Maßen und Gewichten oder aus anderen Ausschlussgründen.

Die Berechtigung zur Zurückweisung darf pakajo an Carrier übertragen; die Übernahme durch einen Fahrer stellt keine Anerkennung der AGB-Konformität dar. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Leistungsausführung erbracht, wird diese erstattet. Stellen pakajo bzw. der Carrier bei der Abholung fest, dass der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen entspricht, kann eine Gebühr anfallen; maßgeblich sind die AGB von pakajo bzw. die Transportbedingungen der Carrier. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder durch Zoll- oder andere Behörden beschlagnahmt werden; in solchen Fällen sind die Erstattung von Transportkosten und die Entgegennahme von Reklamationen durch pakajo ausgeschlossen, eine Rückgabe des Transportgegenstands ist nicht geschuldet und eine gegebenenfalls abgeschlossene Transportversicherung greift nicht. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung und erstattet alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge für Rücktransporte nach Rechnungsstellung.

Gefahrgut, vom Transportausgeschlossene und nur eingeschränkt zulässige Stoffe/Gegenstände (national, DHL/ADR)

1. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich:
Für nationale Sendungen gelten – soweit einschlägig – das GGBefG, die GGVSEB sowie das ADR. Ergänzend finden die DHL-Regelungen „Gefährliche Stoffe und Gegenstände – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ Anwendung. Die nachstehenden Bezeichnungen/Klassifizierungen entsprechen dem ADR; Übergangsvorschriften  gem. 1.6.1.29, 1.6.1.46 und 1.6.2.11 ADR und spezifische Vorschriften anderer Carrier finden Anwendung.

2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
– Stoffe/Gegenstände, die nach 2.2 ADR nicht zugelassen sind oder mit „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A (3.2 ADR) geführt werden;
– Klasse 1 Explosivstoffe/Gegenstände (u. a. Munition UN 0012/0014/0055,Wunderkerzen/Feuerwerk UN 0333–0337) sowie pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Airbags) UN 0503;
– Klasse 2 Gase, u. a. Gasfeuerzeuge und Nachfüllpatronen UN 1057; tiefgekühlt verflüssigte Gase (Klassifizierungscode 3A) zu Kühl-/Konditionierungszwecken;
– Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe Kat. A/B UN 2814/2900/3373; medizinische/klinische Abfälle UN 3291; infizierte lebende Tiere (mit den in2.2.62.1.5.1–1.5.9 ADR genannten Freistellungen);
– UN 3334/3335 „Lufttransport reglementierte Stoffe“ (z. B. Durian);
– Klasse 7 radioaktive Stoffe (z. B. ionisierende Rauchmelder UN 2910/2911);
– Klasse 8 ätzende Stoffe, z. B. nicht auslaufsichere Batterien UN 2794/2795;
– Klasse 9 u. a. Kohlendioxid fest (Trockeneis) UN 1845 zu Kühl-/Konditionierungszwecken; Geräte mit Nass-/Natriumbatterien;
– Stoffe mit Eintrag „0“ in Spalte 7a der Tabelle A (3.2 ADR); Ausnahmen nur für UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 und 3530 unter den jeweils genannten Bedingungen;
– Stoffe, bei denen Sondervorschriften gem. 3.3 ADR über Mengen/Konzentrationen hinaus weitere Bedingungen anordnen (insb. SV 168 S.1, 201, 225, 226, 235, 271,280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 376, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b(ii)+c, 670, 672).

3. Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Standardprodukte von pakajo decken keinen Gefahrguttransport ab):
– Begrenzte Mengen (LQ) gem. 3.4 ADR;
– Freigestellte Mengen (Kleinstmengen) gem. 3.5.1.4 ADR;
– Freistellungen gem. 1.1.3.2 f) und g) sowie 1.1.3.10 b) und d) ADR; Freistellungen gem. 1.1.3.4.1 ADR i. V. m. Sondervorschriften 3.3 ADR (sofern nicht durch Ziff. 2 ausgeschlossen);
– Beförderungen nach 5.5.4.1 ADR;
– Gase nach SV 653 ADR (besondere Kennzeichnung/Separierung beachten).

4. Verpackung und Versand– Mindestanforderungen:
– Stabile Außen-/Umverpackungen nach 4.1.1 ADR; bauartgeprüfte Verpackungen nach 6.1/6.2 ADR gelten bei Beachtung der Packvorschriften als ausreichend;
– Bei LQ (3.4 ADR): Zusammengesetzte Verpackungen gem. 6.1.4.21 ADR, Wasserbeständigkeit gem. 6.1.4.12.1 ADR; Bruttomasse je Versandstück max. 30 kg(bei UN 1331 Streichhölzer, überall zündbar: 27 kg);
– Unzulässig als Außenverpackung: Trays in Dehn-/Schrumpffolie, Briefumschläge/Kuverts, Luftpolster- und Folienversandtaschen (als Innen-/Zwischenverpackung zulässig);
– Flüssige Stoffe: Schraubverschlüsse vor Versand auf Dichtheit prüfen und ggf. mit Hersteller-Drehmoment anziehen; Sprühköpfe ersetzen oder ausreichend polstern; Klappdeckel zusätzlich sichern; Spreiz-/Heftklammern bündig anbringen; wieder verschließbare Verschlüsse funktionsfähig halten; Stecklaschen verrasten/arretiert/fixiert;
– Bruchanfällige Innenverpackungen (Glas/Porzellan/Steinzeug/geeignete Kunststoffe) nur in geeigneter Zwischenverpackung nach 4.1.1.1/1.2/1.4–1.8;6.1.4 ADR;
– Leere Verpackungen mit gefährlichen Rückständen gelten als Gefahrgut(4.1.1.11 ADR), sofern nicht gereinigt/neutralisiert;
– Zusammenpacken nur im zulässigen Rahmen (keine Gase nach SV 653 mit anderen Gefahrgütern).

5. Besondere Packvorschriften/Beispiele (nicht abschließend):
– Gase UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): nicht zusammenpacken mit anderen Gefahrgütern;
– Feuerlöscher UN 1044: Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung (z. B.Plombe/Splint/Kabelbinder) + Polsterung am Auslöser; Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ (Buchstabenhöhe ≥ 12 mm);
– Druckgaspackungen UN 1950: Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren; beiseitlichen Anbauteilen wirksame Trennmaterialien;
– UN 1372/1387/1856/1857 sowie tierische Stoffe (außer Futtermittel): Dreifach-Verpackung (Primär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht; Sekundär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht, bei Flüssigkeiten mit aufsaugendem Material; Außen: stabile Kiste, z. B. zweiwellige Wellpappe);
– Freigestellte Patientenproben/ungereinigte medizinische Instrumente/Geräte: nur Verpackungen gem. 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; Außenverpackung kistenförmig;
– Flüssige Stoffe Klasse 8, VPG II in Glas/Porzellan/Steinzeug: stets in starrer, verträglicher Zwischenverpackung;
– Magnetische Stoffe UN 2807: so verpacken, dass kein Anhaften an metallischen Oberflächen in Verteilanlagen erfolgt und keine Beeinträchtigung anderer Inhalte; ggf. Abschirmung/größere Verpackung;
– GMMO/GMO UN 3245: Verpackung nach P 904 ADR.

6. Kennzeichnung(Auszug):
– LQ-Kennzeichen gem. 3.4.7 ADR (Raute, mind. 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken 50 × 50 mm; Linienbreite 2 mm bzw. 1 mm); Umverpackung gem.3.4.11 ADR;
– Lithiumbatterien UN 3090/3091/3480/3481: Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR (SV188); Ausnahme: nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen bzw. 2 Batterien in Ausrüstung pro Versandstück und max. zwei Versandstücke je Sendung;
– Gase nach SV 653: UN-Nummer mit „UN“ in Raute (mind. 100 × 100 mm, Zeichenhöhe ≥ 6 mm);
– GMMO/GMO (UN 3245): „UN 3245“ in Raute (mind. 50 × 50 mm, Zeichenhöhe ≥ 6mm);
– Nickelmetallhydrid-Batterien UN 3496 (Inseln nur per Seeweg erreichbar): Kennzeichnung „NICKELMETALLHYDRIDBATTERIEN“;
– Ausrichtungspfeile gem. 5.2.1.10 ADR (u. a. bei UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Nichtbeachtung von Klassifizierungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- odersonstigen postalischen/carrierseitigen Vorgaben trägt der Absender/Kunde die haftungsrechtlichen Folgen; pakajo ist zur Zurückweisung berechtigt. Etwaige Zusatzentgelte, Rückführungs-/Entsorgungs- sowie Behörden-/Zollkosten werden dem Kunden nachberechnet.

Hinweis: Die vorstehenden Regelungen beziehen sich auf nationale DHL-Post-/Paketprodukte. Für internationale Post-/Luftsendungen sowie andere Carrier gelten regelmäßig strengere Ausschlüsse; maßgeblich sind stets die Carrier-AGB und gesetzlichen Vorschriften.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach Vertragsschluss hat der Kunde eine dem gewählten Transport entsprechende, beanspruchungsgerechte Verpackung sicherzustellen und das Gut versandfertig bereitzustellen bzw. ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Die Verpackung muss Transportmittel, Transportart und transporttypische Beanspruchungen berücksichtigen; transportsensible Inhalte sind besonders zu schützen. Zerbrechliche Inhalte erfordern eine sorgfältige Polsterung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung im Regelfall mindestens 50 Millimeter beträgt; Mehrfachverpackungen sollen Trennelemente enthalten.

Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf unzureichender Verpackung beruht. Der Transportgegenstand ist deutlich und haltbar mit allen erforderlichen Kennzeichen zu versehen, einschließlich solcher, die sich aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier ergeben; bei internationalen Sendungen ist eine gültige Rufnummer mit Landesvorwahl anzugeben. Weichen Anzahl, Gewicht oder Abmessungen in verpacktem Zustand von den vertraglichen Angaben ab und ist der Transport dennoch möglich, ist pakajo berechtigt, entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen; der Kunde akzeptiert, dass pakajo weitere Kostenzuschläge über die bei der Zahlung des Versandservices genutzte Zahlungsmethode automatisch erheben darf. Die übergebene Sendung muss der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen; die Übernahme einer abweichenden Sendung begründet keine Vertragsgemäßheit. Erforderliches Umpacken auf Beförderungshilfsmittel erstattet der Kunde.

Der Kunde haftet für Schäden, die seine Sendung an anderen Sendungen, Personen, Anlagen oder Transportmitteln verursacht, wenn diese auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Nicht vollständig kartonierte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Güter sind ausgeschlossen; sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung einbehalten werden. Portogebühren werden nicht erstattet, entstandene Auslagen trägt der Kunde. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten bereit, können pakajo bzw. der Carrier Abholung und/oder Zustellung verweigern, anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Transportgegenstand hat allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf Land-, Wasser- und Luftweg zu entsprechen. Der Kunde informiert sich eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung sicher. Alle hieraus resultierenden Verwaltungsstrafen oder Kosten werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde haftet gegenüber pakajo und den Carriern für sämtliche Schäden und Defekte aus der Nichterfüllung. Zu den vom Kunden zutragenden Kosten zählen insbesondere Entgelte für die Beförderung, Frachtaufschläge einschließlich Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge, Lagerkosten, Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungs-und Bearbeitungskosten, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere, im Zusammenhang mit der Beförderung oder behördlichen Maßnahmen, stehende Kosten.

Als Paket gilt ein Karton. Befinden sich mehrere Kartons auf einer Palette ohne gebuchten Palettenversand oder sind mehrere Kartons miteinander verbunden, dürfen Fahrer und pakajo diese trennen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, übernimmt pakajo keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden; weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Schadenfall, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. Übersteigen Sendungswerte bestimmte Schwellen, kann es insbesondere bei internationalem Transport aufgrund längerer Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu rügen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt wird. Die Verpackung ist vom Empfänger im Falle einer Beschädigung aufzubewahren und Fotos als Beweis von ihm anzufertigen. Der Kunde erkennt an, dass pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aus einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten entstehen

Gefahrgutbezogene Zusatzpflichten:
Sofern der Versand ausnahmsweise nach den oben beschriebenen Freistellungen (z.B. LQ 3.4 ADR oder Kleinstmengen 3.5.1.4 ADR) zulässig ist, hat der Kunde sämtliche einschlägigen ADR-Pack- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die produktspezifischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Carriers einzuhalten (inkl. LQ-Kennzeichen, Lithium-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, Ausrichtungspfeile, zulässige Bruttomasse, bauartgeprüfte Verpackungen etc.). Nicht zugelassene Außenverpackungen (z. B. Trays in Schrumpf-/Dehnfolie, reine Folien-/Luftpolstertaschen) sind untersagt. Bei flüssigen Stoffen sind Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen und – soweit vorgegeben – mit Hersteller-Drehmoment anzuziehen; Sprühköpfe sind zu sichern bzw. zu polstern. Leere, ungereinigte Verpackungen gelten als Gefahrgut, sofern nicht so behandelt, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.


ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde erstattet pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Auslagen im Sinne des § 420 Abs. 1 HGB, die pakajo bzw. Carrier aus Anlass der Beförderung im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften, insbesondere Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte, Inselzuschläge, Zuschläge für Überformate und Übergewichte sowie Frachtaufschläge.

Der Kunde stellt pakajo insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Kosten aus Anlass von Lagerung, Rücksendung, erneuter Zustellung oder sonstiger besonderer Behandlung des Transportgegenstands. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Übernahme offener Kosten, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Die Zahlung erfolgt mittels der bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel; pakajo kann die Auswahl abhängig von Transportgegenstand, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einschränken. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung odereiner gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.  pakajo erhebt bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und Rückgabe einer Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fällt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Lastschrift an.


AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Der Kunde weist den Empfänger an, den Transportgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und solche bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.

Wird der Kunde innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums nicht angetroffen oder wird die Sendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt zurückgewiesen, kann pakajo Gebühren erheben. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunde einen Tarif mit Zeitoption gebucht hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zustellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in der entsprechenden Carrier-AGB vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, kann an Dritte zugestellt werden, wenn nach sachgerechter Prüfung davon ausgegangen werden darf, dass diese zur Annahme berechtigt sind oder die Annahme dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Kunde informiert und die Sendung nach Weisung zurückgesandt, erneut zugestellt oder zur Abholung bereitgehalten.

Kosten für Rücktransport oder erneute Zustellung trägt der Kunde. Für die Lagerung kann sich pakajo Dritter bedienen und ist bei verderblicher Ware, rechtfertigendem Zustand oder grober Unverhältnismäßigkeit der Kosten zum Wert zur Verwertung nach Maßgabe der §§373 Abs. 2 bis 4 HGB berechtigt. Unverwertbares darf vernichtet werden, Aufwendungen erstattet der Kunde.

Ist weder Zustellung noch Retoure möglich, wird die Sendung zwischen acht und neunzig Tagen eingelagert. Nach Fristablauf erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Sendungsverfolgung zu überwachen und pakajo bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Lagerzeiten können je nach Land abweichen. Die auf den Webseiten angegebenen Laufzeiten sind reine Richtwerte; Werktage sind Montag bis Freitag.  Feiertage, Samstage und Sonntage sind nicht eingeschlossen. Zustellungen erfolgen nur an vollständige und korrekte Postanschriften; bei unvollständigen oder falschen Anschriften übernimmt pakajo keine Haftung für Verzögerungen oder Retouren, die Versandkosten werden nicht erstattet; Rücktransportentgelte werden nach den auf den Webseiten ermittelten Frachtentgelten berechnet. In einigen Ländern (z. B. Saudi-Arabien) existieren Postfachadressen; der Kunde hat sich vorab zu vergewissern, ob eine Zustellung möglich ist; Länder ohne Postleitzahlensystem sind gesondert anzufragen.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseiten vereinbart und bezahlt der Kunde die Abholung, Beförderung und einmalige Zustellung. Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben liegen außerhalb der Verantwortung von pakajo. Der Kunde beziehungsweise Empfänger informiert sich eigenständig über im Zielland anfallende Abgaben. Vom Empfänger nicht beglichene Abgaben und Kosten werden dem Kunden belastet; weigert sich der Empfänger zu zahlen, trägt der Kunde sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Gebühren für Vernichtung.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Kunde für erforderliche Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich; entsprechende Dokumente sind dem Transportgegenstand sichtbar beizufügen, und pakajo bzw. die Carrier sind vor Transportbeginn über Genehmigungspflichten zu informieren, soweit für die Vertragserfüllung relevant. pakajo ist zum Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Kundenbereitgestellter Informationen im Namen des Kunden zollrelevante Formalitäten zu unterstützen, insbesondere Frachtbriefe zu vervollständigen, relevante Versendungsinformationen zu ergänzen, erforderliche Steuern und Zölle zu verauslagen, zu Zollzwecken als Spediteur beim Export aufzutreten oder beim Import ausschließlich zum Zweck der Bestimmung eines Zollabwicklers als Empfänger aufzutreten sowie die Sendung auf Weisung eines als bevollmächtigt erscheinenden Dritten umzuleiten.

Die Waren müssen allen in Genehmigungen festgelegten Bedingungen sowie den anwendbaren Zollvorschriften entsprechen. Der Kunde haftet für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegenüber Zollbehörden gemachten Angaben und für Echtheit und Gültigkeit der beigefügten Nachweisdokumente. Muss eine Sendung aus dem Ausland retourniert werden, fällt regelmäßig eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr an, die die ursprünglichen Ausfuhrkosten übersteigen kann; diese trägt der Kunde.

Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit enthalten.

Sonderhinweis: Zoll- und Einfuhrabgaben USA (CBP). Von pakajo bereitgestellte Informationen zu Zöllen, Tarifierung, Abgaben und Gebühren für Einfuhren in die Vereinigten Staaten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle zoll- oder steuerrechtliche Prüfung. Die verbindliche Einreihung, Bewertung und Festsetzung von Zöllen und sonstigen Abgaben obliegt allein der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Abweichungen von Hinweisen oder Berechnungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei Abgaben mit kombiniertem Stück- und Gewichtsmaßstab (z. B. Stück-/kg-Bewertung). pakajo erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Hinweise ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie solche aus zwingendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Zollangaben (insbesondere Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Stückzahl, Gewicht und Wert) zu machen und alle im Einfuhrland anfallenden Abgaben zu tragen.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Das Gesetz sieht keinen festen Mindestbetrag vor; in der Verwaltungspraxis liegen Erstforderungen von CBP bei entsprechenden Verstößen häufig ab etwa 5.000 USD, können aber je nach Einzelfall darunter oder deutlich darüber liegen. Zusätzlich drohen u. a. Zurückhaltung/Beschlagnahme und Verfall der Ware, Geltendmachung von Liquidated Damages aus Zollbürgschaften, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren sowie strafrechtliche Sanktionen (z. B. nach 18 U.S.C. §§ 542, 545), einschließlich empfindlicher Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Abgaben, Strafen und Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zollangaben trägt ausschließlich der Versender/Exporteur (pakajo-Kunde). Dies umfasst insbesondere Rücksendungen/Retouren, Neuverzollung/Nachveranlagung, zusätzliche Zölle/Steuern, Lagergeld, Beschau-, Handling- und sonstige Verwaltungsgebühren sowie Zinsen. pakajo übernimmt hierfür keine Haftung. Diese Hinweise dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.


HAFTUNG

pakajo haftet für Schäden, die pakajo, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Personenschäden haftet pakajo verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen des vom Kunden ausgewählten Carriers, ist die Haftung von pakajo bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust ausgeschlossen, selbst wenn pakajo den Transport trotz bestehender Zurückweisungsrechte durchführt.

Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis wie Streik, Krieg, Embargo oder hoheitlichem Handeln beruht oder es sich allein um Schäden an der Verpackung handelt. Im Übrigen haftet pakajo für Verlust und Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von pakajo und den Transportbedingungen des ausgewählten Carriers entsprechen, sowie für schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz darüber hinausgehender Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Zinsen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung bei Überschreitung auf das Dreifache der Fracht begrenzt, es sei denn, der eingesetzte Carrier haftet geringer; in diesem Fall haftet pakajo entsprechend geringer. Ausschlussfristen und gesetzliche Haftungsregime bleiben unberührt. Der Anspruch wegen Verspätung erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die pakajo oder der ausgewählte Carrier vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt; Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe sowie §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für alle sonstigen gesetzlichen und zwingenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kundehaftet insbesondere für Schäden aus dem Transport von Verbotsgütern oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier und stellt pakajo von entsprechenden Drittansprüchen auf erstes Anfordern frei.

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Der Absender kann Ansprüche gegenüber pakajo, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. pakajo ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten und Gerichten Auskunft zu erteilen. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, soweit nicht zwingend abweichende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.


VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden kann gegen Prämie eine Transportversicherung für manche Transportservices abgeschlossen werden. Nicht versicherbare Gefahren ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und umfassen insbesondere

- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse,
. die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie deren bloße Existenz,
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen,
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen,
- hoheitliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Entziehung,
- die Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung,
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- sowie Risiken aus Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Reedern, Charterern oder Betreibern, sofern nicht der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt zuhaben oder als Käufer nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.

Nicht versicherbare Güter sind insbesondere
- Bijouterien,
-Dokumente,
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes,
- echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine sowie Gegenstände daraus,
- Bargeld,
- Juwelen,
- Scheck- und Kreditkarten,
- gültigeTelefonkarten,
- Urkunden und Wertpapiere aller Art.

Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere Schäden infolge Reiseverzögerung, inneren Verderbs oder natürlicher Beschaffenheit der Güter, handelsüblicher Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, normaler Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlicher Temperaturschwankungen, unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Verladung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Kunden.

Weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. pakajo ist berechtigt, zur Schadensbearbeitung erforderliche Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

VERSICHERUNGSFALL

Bei einem Versicherungsfall ziehen wir 50% des Auszahlungsbetrags von einer offenen Verkaufsrechnung ab, sofern der Kundekeinen Nachweis über den Einkaufspreis der versandten Ware (Einkaufsrechnung oder vergleichbarer Nachweis) erbringt. Dies dient der angemessenen Berücksichtigung des tatsächlichen Warenwerts und stellt sicher, dass die Versicherungsleistung nicht den vollen Verkaufspreis überschreitet. Der Kunde wird unverzüglich über die Abzugshöhe informiert und kann innerhalb von 14 Tagen durch Nachreichung eines Einkaufsnachweises eine Nachbesserung beantragen.